Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest

  • Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
     Stephan85
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Servus,
    letzten Donnerstag 16.30 Uhr eine Doppelfahrstunde ''gehabt'',nach ca. 7 Minuten, an einer Kreuzung,steht die Polizei eine Reihe Rechts vor uns.
    Fahrlehrer meinte,die halten uns an,wirst Du sehen.
    Hab Ich zwar nicht geglaubt,aber OK.
    Und PENG,links abgebogen, und schon flimmert das hässlige Blaue Lichtlein. :)
    Ich auf deren Aufforderung raus,paar Test gemacht und nach bischen Bla Bla musste Ich wegen nem THC Test/Bluttest mit auf die Wache.

    Ich habe am Vorabend um ca. 23 Uhr nen kleinen Joint,mit recht wenig Weed ''angeraucht'' d.h nur ein paar mal dran gezogen.
    Dazu gab es auch vorher eine Flasche leckeren Rotwein.
    Das habe Ich nun dem Herren von der Polizei erzählt...da er eh an meinen Pupiller Pupillenreaktion erkannt hat das Ich was geraucht hatte.
    Der hat mir irgendwas davon erzählt das wenn in meinem Blut mehr als 1,0 NG(?)ich den Führerschein erstmal vergessen kann und eine Strafe zahlen muss.


    Meine Frage:
    Wie lange dauert es bis die Ergebnisse bei mir ankommen?
    und
    Wie hoch wird diese Stafe sein?


  • Thema
    Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text
    >Servus,

    >Ich habe am Vorabend um ca. 23 Uhr nen kleinen Joint,mit recht wenig Weed ''angeraucht'' d.h nur ein paar mal dran gezogen.
    >Dazu gab es auch vorher eine Flasche leckeren Rotwein.
    >Das habe Ich nun dem Herren von der Polizei erzählt...da er eh an meinen Pupiller Pupillenreaktion erkannt hat das Ich was geraucht hatte.
    >Der hat mir irgendwas davon erzählt das wenn in meinem Blut mehr als 1,0 NG(?)ich den Führerschein erstmal vergessen kann und eine Strafe zahlen muss.

    Du weißt schon dass du damit auch deinen FL in schwere Bedrängnis bringen kannst?

    Im Extremfall kann ihn Dein Leichtsinn seine Lizenz kosten!

    >
    >
    >Meine Frage:
    >Wie lange dauert es bis die Ergebnisse bei mir ankommen?
    >und
    >Wie hoch wird diese Stafe sein?

    Wie lange: Auswertung braucht paar Tage im Labor, dann zurück zur Staatsanwaltschaft.

    Strafhöhe: die kann ich nicht vorhersehen.

    Ich werd sowas einfach nie nachvollziehen können, egal wie minimal der Konsum auch war.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Stephan85
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text
    >>Servus,
    >
    >>Ich habe am Vorabend um ca. 23 Uhr nen kleinen Joint,mit recht wenig Weed ''angeraucht'' d.h nur ein paar mal dran gezogen.
    >>Dazu gab es auch vorher eine Flasche leckeren Rotwein.
    >>Das habe Ich nun dem Herren von der Polizei erzählt...da er eh an meinen Pupiller Pupillenreaktion erkannt hat das Ich was geraucht hatte.
    >>Der hat mir irgendwas davon erzählt das wenn in meinem Blut mehr als 1,0 NG(?)ich den Führerschein erstmal vergessen kann und eine Strafe zahlen muss.
    >
    >Du weißt schon dass du damit auch deinen FL in schwere Bedrängnis bringen kannst?
    >
    >Im Extremfall kann ihn Dein Leichtsinn seine Lizenz kosten!
    >
    >>
    >>
    >>Meine Frage:
    >>Wie lange dauert es bis die Ergebnisse bei mir ankommen?
    >>und
    >>Wie hoch wird diese Stafe sein?
    >
    >Wie lange: Auswertung braucht paar Tage im Labor, dann zurück zur Staatsanwaltschaft.
    >
    >Strafhöhe: die kann ich nicht vorhersehen.
    >
    >Ich werd sowas einfach nie nachvollziehen können, egal wie minimal der Konsum auch war.
    >
    >Wolfe

    Moin Wolfe,
    ich war am Steuer zu 101% nüchtern.
    Wieso soll es den Fahrlehrer gefährden wenn Ich am Vortag ein wenig konsumiert habe und komplett nüchtern zur Fahrstunde komme!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      -Fool-
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text

    >Wieso soll es den Fahrlehrer gefährden wenn Ich am Vortag ein wenig konsumiert habe und komplett nüchtern zur Fahrstunde komme!?

    ..weil du eben nachweislich (bluttest) NICHT komplett nüchtern warst, hast du deinen FL, dich, und jeden und alles in deinem umfeld gefährdet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text
    THC (also das Zeug aus n Gras) kann noch 3 Tage nach Konsum im Körper festgestellt werden, wie ich vor kurzem in einer Doku gesehen habe.
    In meiner Fahrschule ging man noch weiter, und hat gesagt, dass es nicht Klar ist, wie lange es dauert, bis Drogen im Körper abgebaut sind. Man kann ja in einen Verspäteten rausch fallen.

    Ich drücke eher deinem Fahrlehrer die Daumen, dass er kein Ärger bekommt. Es wäre schlimm, wenn er für einen Fehler, den Du gemacht hast, und von dem er nichts wusste, grade stehen müsste.

    Wenn ich dein Fahrlehrer wäre, würde ich die Ausbildung beenden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Meli28
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text
    Ich finde mann sollte Prioritäten setzen was einen Wichter ist.

    Alkohol/Drogen oder der Führerschein. Was soll das erst werden wenn du den Führerschein hast? Wenn du jetzt schon so zur einer Fahrstunde gehst. Ich finde es Verantwortungslos.

    Mann sollte sich schon bewusst sein das mann nicht nur sich in gefahr bringt sondern auch andere.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Stephan85
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text
    Ich würde es sehr zu schätzen wissen wenn Ihr die Fragen beantworten würdet und nicht den Moralapostel hier spielen,denn das ist wirklich lächerlich.
    Das Ich jetzt einmal konsumiert habe,heißt nich das ich dauernd konsumiere!
    DANKE!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2013
    Text
    >Ich würde es sehr zu schätzen wissen wenn Ihr die Fragen beantworten würdet und nicht den Moralapostel hier spielen,denn das ist wirklich lächerlich.

    Naja, damit musst du in einem öffentlichen Forum rechnen und leben. Die noch offene Frage war nach den Folgen, also: Grundsätzlich teilen sich die Folgen in zwei Arten auf, nämlich die straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen (die Bestrafung für die berauschte Fahrt) und die verwaltungsrechtlichen Folgen (Eignung).

    Strafrechtliche Konsequenzen hast du zu erwarten, falls in deinem Blut mindestens 1,0 ng/l (aktives) THC waren. Falls du noch unter 21 bist, bedeutet das vermutlich einige Sozialstunden - genau lässt sich das nicht sagen.

    Durch den Vorfall kommen nun außerdem Zweifel an deiner Eignung als Kraftfahrer auf. Dein Blut wird auf Abbauprodukte von früherem Konsum untersucht, ggf. werden weitere Untersuchungen angeordnet. Welche Maßnahmen genau folgen, wird man abwarten müssen. Auch deine Aussagen gegenüber der Polizei werden hier noch einmal genau unter die Lupe genommen. Ich ahne, dass du hier weitere belastende Umstände eingeräumt hast.

    Deine Blutwerte kannst du nach ca. 1 Woche bei der Polizei erfragen. Die Auskunft wird nicht immer telefonisch erteilt. In jedem Fall ist es sinnvoll, keine weiteren Angaben zu machen - das eht regelmäßig schief.

    >Das Ich jetzt einmal konsumiert habe,heißt nich das ich dauernd konsumiere!

    Ich würde dir das gerne glauben, aber die Erfahrung zeigt leider etwas anderes. Für das, was dich jetzt erwartet, wäre es in jedem Fall von klarem Vorteil, wenn du ab sofort jeglichen Konsum von illegalen Drogen vollständig einstellst und außerdem deinen Alkoholkonsum kritisch überprüfen würdest.

    Bis zum Abschluss des Verfahrens kannst du keine Prüfungen ablegen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2013
    Text
    >1,0 ng/l

    Das muss natürlich ng/ml heißen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Stephan85
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2013
    Text
    Auch deine Aussagen gegenüber der Polizei werden hier noch einmal genau unter die Lupe genommen. Ich ahne, dass du hier weitere belastende Umstände eingeräumt hast.

    -Ich habe eigentlich nix weiter dazu zum Polizisten gesagt,der hat auch nix weiteres gefragt.
    Was ist denn wenn Ich diese 1,0 ng/ml Grenze NICHT überschreite?
    Dann drohen mir w...einlich Psychische Test zur Fahrtauglichkeit eines KFZ d.h die MPU,richtig?
    Was ist den mit den Kosten die da z.B durch die Anfahrt des Arztes und die Laborunstersuchungen aufkommen werden!?Sind die von mir zu Zahlen oder ist dies Sache der Polizei?




    >>Das Ich jetzt einmal konsumiert habe,heißt nich das ich dauernd konsumiere!
    >
    >Ich würde dir das gerne glauben, aber die Erfahrung zeigt leider etwas anderes. Für das, was dich jetzt erwartet, wäre es in jedem Fall von klarem Vorteil, wenn du ab sofort jeglichen Konsum von illegalen Drogen vollständig einstellst und außerdem deinen Alkoholkonsum kritisch überprüfen würdest.

    -Naja,das lassen wir jetzt mal so im Raum stehen =)
    Ich danke Dir für die ausführliche Information zu meinen Fragen :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 5. Februar 2013
    Text
    >Auch deine Aussagen gegenüber der Polizei werden hier noch einmal genau unter die Lupe genommen. Ich ahne, dass du hier weitere belastende Umstände eingeräumt hast.
    >
    >-Ich habe eigentlich nix weiter dazu zum Polizisten gesagt,der hat auch nix weiteres gefragt.

    Was heißt "eigentlich nix weiter"? Falls der Inhalt deines ersten Beitrags zur Sprache kam (Konsumzeitpunkt, Konsumform, Mischkonsum mit Alkohol) wäre das schon schlimm genug ...


    >Was ist denn wenn Ich diese 1,0 ng/ml Grenze NICHT überschreite?

    Die strafrechtlichen Konsequenzen für die Fahrt entfallen dann. Möglich wäre noch ein Verfahren wegen Besitzes von BTM. Deine Eignung wird trotzdem untersucht werden, zunächst einmal anhand der Werte deiner Blutprobe.

    >Dann drohen mir w...einlich Psychische Test zur Fahrtauglichkeit eines KFZ d.h die MPU,richtig?

    Wenn der aktive Wert unter 1,0 liegt, wird es eher keine MPU. Falls dann überhaupt weitere Untersuchungen kommen, wäre das ein ärztliches Gutachten - und dafür wären möglichst niedrige passive Werte hilfreich, daher mein Rat von oben.


    >Was ist den mit den Kosten die da z.B durch die Anfahrt des Arztes und die Laborunstersuchungen aufkommen werden!?Sind die von mir zu Zahlen oder ist dies Sache der Polizei?

    Das musst du bezahlen, falls der aktive Wert bei 1,0 oder höher liegt, d.h. falls sich der Verdacht auf eine berauschte Fahrt bestätigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Stephan85
      schrieb am Mittwoch, 6. Februar 2013
    Text

    >Möglich wäre noch ein Verfahren wegen Besitzes von BTM.

    HÄ? Warum? Man hat mich nicht durchsucht und von daher auch nix gefunden,von daher kann man mir das doch auch nicht anhängen!?
    Zudem hat der Beamte,der wirklich nicht nett und nicht sympatisch war gesagt,zitat: Das Konsumieren ist allgemein nicht strafbar,das ist mir ... egal !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 6. Februar 2013
    Text
    >>Möglich wäre noch ein Verfahren wegen Besitzes von BTM.
    >
    >HÄ? Warum? Man hat mich nicht durchsucht und von daher auch nix gefunden,von daher kann man mir das doch auch nicht anhängen!?

    Teils wird die Ansicht vertreten, dass bereits ein kreisender Joint den (vorübergehenden) Besitz von BTM begründet. Das ist aber nicht unumstritten und ein solches Verfahren würde auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden - ich wollte dich nur auf die Möglichkeit hinweisen, damit du weißt, um was es geht, falls z.B. entsprechende Post ins Haus flattert.


    >Zudem hat der Beamte,der wirklich nicht nett und nicht sympatisch war gesagt,zitat: Das Konsumieren ist allgemein nicht strafbar,das ist mir ... egal !

    Erstens: Wenn man etwas von seinem Gegenüber erfahren möchte aber keine echten Druckmittel in der Hand hat, versucht man es meistens erstmal mit nett fragen. Zweitens: Natürlich ist der Konsum nicht strafbar, aber so gut wie alles andere an der Geschichte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2013
    Text
    >Moin Wolfe,

    Hi,
    (nebenbei, noicht immer den ganzen Text vorher mitzitieren, ist völlig unnötig und macht den Beitrag unlesbarer)

    >ich war am Steuer zu 101% nüchtern.

    Bzgl Alkohol mag das ja stimmen.

    >Wieso soll es den Fahrlehrer gefährden wenn Ich am Vortag ein wenig konsumiert habe und komplett nüchtern zur Fahrstunde komme!?

    Es wurde THC bei dir nachgewiesen.
    Der Polizist hatte dies wie du ja sagst anhand deiner Pupillenreaktion vermutet.

    Und jetzt kommt der böse Haken:
    von uns als FLs wird erwartet, dass wir sowas auch erkennen.

    Wenn du jetzt unter Drogeneinfluss Auto fährst (und sei es noch so minimal), kann es passieren, dass dein FL ebenfalls eine Anzeige bekommt deswegen, weil er dich (fahrlässigerweise evtl) unter Drogeneinfluss hat fahren lassen.

    So hast du unter Umständen durch eine (auch wenn nicht bewusste) Straftat deinerseits deinen FL in eine sehr doofe Lage gebracht.

    Jetzt einfach mal abwarten, was dabei herauskommt.

    Und lass dir dies einfach eine Lehre sein.

    Ich erlaube mir nicht, den Zeigefinger zu erheben.
    Ob und wie jemand sein Leben gestaltet ist nicht mein Bier.
    Nur auch mal vorher über die Folgen für sich und für andere nachdenken!

    Dann wäre vielen geholfen

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Polizeikontolle in der Fahrstunde mit Bluttest
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2013
    Text
    Hallo,

    nun muss ich mich doch mal einmischen. Vorweg alles was gesagt wurde zum Konsum von Rauchmitteln ist nur zu unterstützen und für mich als Fahrlehrer währe die Feststellung, dass jemand unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel zur Fahrstunde kommt, erstmal Grund die Fahrstunde nach Bezahlung der 75% nicht zu fahre. Weiter ist es ein Grund, die Behörde zu verständigen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

    Nun kann ich eigentlich nicht glauben, das die Polizei eine Fahrschule stoppt und beim Schüler einen Test macht. Was will sie damit. Der Schüler ist kein Fahrzeugführer. Fahrzeugführer ist alleine der Fahrlehrer, und der war doch fahrtauglich.
    In sofern bekommt er auch keine Probleme. Wenn er nicht festgestellt hat, dass sein Schüler leichtsinnig mit seiner Gesundheit umgegangen ist, ist das kein Grund seine Eignung als Fahrlehrer anzuzweifeln.

    Klaus

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