Pflichtstunden BE

  • Pflichtstunden BE
     Peter-Lustig
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Hallo, ich habe mal eine Frage ich mache gerade meinen Anhängerführerschein BE wo ich ja 5 Pflichtstunden benötige weil ich B ja schon habe.
    Der Fahrlehrer meinte das die ersten 2 Stunden Fahrt nur Probefahrten währen und wir dann erst mit den Pflichtstunden anfangen.
    Ist das so i.O. ?
    Danke
  • Thema
    Re: Pflichtstunden BE
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Text

    >Der Fahrlehrer meinte das die ersten 2 Stunden Fahrt nur Probefahrten währen und wir dann erst mit den Pflichtstunden anfangen.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Sorry, wenn ich nun grinse.... :o))
    Mit 2 Stunden käme ICH ganz bestimmt nicht hin.
    Anwesende im Forum werden das bestätigen können *schäm* ;o)

    Ein kleiner Tipp, den ich bekam und den du durchaus ernst nehmen solltest:
    Nimm dir ein Handtuch mit.
    Der Schweiß läuft uU im Strömen. ;o)

    Viel Spaß und Erfolg bei der Ausbildung, wünsche ich dir.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Pflichtstunden BE
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 8. Juli 2011
    Text

    >Anwesende im Forum werden das bestätigen können *schäm* ;o)

    hihi

    >Ein kleiner Tipp, den ich bekam und den du durchaus ernst nehmen solltest:
    >Nimm dir ein Handtuch mit.
    >Der Schweiß läuft uU im Strömen. ;o)

    Wer gibt nur solche hinweise? sowas auch
    Knuffel :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Pflichtstunden BE
    Autor
      Nokia_X6
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Text
    Die Vorrednerin hat recht.

    Du die Probefahrten sind auch gut,da siehst du auch wie du mit Anhänger fährst usw.

    GuNa

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Pflichtstunden BE
    Autor
      kampino
      schrieb am Freitag, 8. Juli 2011
    Text
    Hallo !

    Die Bezeichnung Probefahrt ist mir zwar neu, ich behaupte jetzt mal, dass es sich dabei um Übungsstunden handelt. In diesen lernst Du, wie man das Gespann verbindet und trennt. Und wie man rückwärts um die Ecke fährt. Beides brauchst Du für die Prüfung und es wäre fürs Ergebnis nicht förderlich wenn Du es nie geübt hast.
    Die Pflichtstunden sind die bekannten Sonderfahrten über Landstraße, Autobahn und bei Dunkelheit. Da ist Grundfahraufgabe üben eher Mist.

    Bei mir ist ein Minimum bei 4 Übungsstunden. Dann muss der Schüler aber auch mit traumwandlerischer Sicherheit rückwärts fahren können.

    Denk immer daran: eine zusätzliche Prüfung ist teurer als 2 weitere Fahrstunden

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