Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17

  • Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
     Stefan****
      schrieb am Dienstag, 30. Dezember 2008
    Hallo zusammen, bei unserem Sohn(17) ist eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen. Kann ich als Beifahrer belangt werden, wenn ihn die Polizei bei einer Kontrolle ohne Brille erwischt? Welche Konsequenzen zieht dieses Nichtbeachten des Eintrags im Schein nach sich? Danke für Eure Antwort!
  • Thema
    Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 30. Dezember 2008
    Text
    Hi.
    Das kannst du ganz leicht umgehen. Indem du nicht an deine Strafe, sondern an die deines Sohnes denkst. Verbiet ihm einfach zu fahren, wenn er die Sehhilfe nicht aufsetzen will. Dann habt ihr beide kein Problem.
    Gruß

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  • Thema
    Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Mittwoch, 31. Dezember 2008
    Text
    Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum immer wieder solche "Was passiert, wenn ich erwischt werde"-Fragen gestellt werden. Wenn bei deinem Sohn eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen ist, hat er beim Fahren eine Sehhilfe zu tragen. Punkt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung begeistert sein wird, wenn dein Sohn mal einen Unfall baut und sich herausstellt, dass er keine Sehhilfe aufhatte.

    Guten Rutsch! :-)

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  • Thema
    Re: Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. Dezember 2008
    Text
    Verbiet ihm einfach zu fahren, wenn er die Sehhilfe nicht aufsetzen will.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die Auflage hat er ja nicht zur Schikane bekommen.
    Ich würde weder mein Auto -noch meine Gesundheit- zur Verfügung stellen.
    Sohnemanns Eitelkeit kann und darf keinen höheren Stellenwert bekommen als sein (und anderer) Leben.

    Mache dir bitte noch einmal bewusst, dass du als Elternteil immer noch Verantwortung für deinen minderjährigen Sohn trägst.
    Erziehen bedeutet nicht dem Nachwuchs zu gefallen, sondern ihn aufs Leben vorzubereiten.

    LG von der Mutter eines 20jährigen, die die Problematik durchaus kennt.
    Vielleicht hilft ja ein erneuter Besuch beim Optiker - vielleicht sogar mit Begleitern aus dem Freundeskreis des Filius- um eine Brillenfassung zu finden, mit der er sich identifizieren kann ,oder Kontaktlinsen...
    Aber halbblind würde ich die Fahrten untersagen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Stefan****
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text
    Hallo zusammen, Danke für Eure Antworten.

    Ich seh's genauso. Als "Argument" vom Sohn kommt immer wieder. wenn mich die Polizei anhält, setz ich die Brille halt ganz schnell auf! Als ob die nichts mitbekommen, Außerdem sind die meistens zu zweit bei einer evtl. Kontrolle. Da kann man sich bestimmt nicht rausreden. Ist jemanden schon mal sowas passiert?

    MfG und alles Gute für's Jahr 2009 und unfallfrei allen!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text
    hi und ein frohes neues Jahr!
    Wie gesagt, ich würde mit ihm dann gar nicht fahren, wenn er die Brille nicht aufsetzen will. Er ist 17 und will Auto fahren. Ich sehe als als Grundvoraussetzung, dass man dann auch reif genug ist, Pflichten wahrzunehmen, auch wenn sie einem nicht gefallen. Das würde ich ihm klar machen.
    Bei mir könnte er sonst warten bis er 18 ist und sich ein eigenes Auto kauft, auf das ich keinen Einfluss habe :-).
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text
    >Hallo zusammen, Danke für Eure Antworten.
    >Ich seh's genauso.

    Wenn es so ist, warum lässt du dann "Männekes" mit dir machen? O_0

    ~~~~~~~~~~~~~~~

    >Als "Argument" vom Sohn kommt immer wieder. wenn mich die Polizei anhält, setz ich die Brille halt ganz schnell auf!

    BEVOR die Streife jemanden anhält, hat sie ihn angesehen!
    Will Sohnemann also nun JEDESMAL wenn er einen Streifenwagen erblickt ...(Mein Gott, was macht er mit den ganzen Zivilfahrzeugen!!)... nach der Brille kramen?!?

    Mal ernsthaft: Bei einer solchen Argumentation wage ich die Reife deines Sohnes (wenigstens was Verantwortungs- und Pflichtgefühl angeht) zu bezweifeln.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    >MfG und alles Gute für's Jahr 2009 und unfallfrei allen!

    Besten Dank für den guten Wunsch.
    Doch bei euch sehe ich -bei der zu erwartenden Kramerei- keine lange, unfallfreie Zeit :o(

    Was mich wirklich nachdenklich stimmt ist deine Bemerkung:
    **Als "Argument" vom Sohn kommt immer wieder....**
    Warum "Argument"? Dieser Punkt wäre bei mir keiner Diskussion würdig.
    Ohne Brille/Sehhilfe IST NICHT mit Autofahren. PUNKT!!
    Von daher ist jedes "Argument" in dieser Richtung mehr als überflüssig.

    Warum habe ich eigentlich so oft das Gefühl als hätten Eltern Angst davor anderer Meinung zu sein als ihre (minderjährigen) Kinder? *grübel*

    Hast du dir schon einmal überlegt wie es dir erginge, wenn dein Sohn in einen Unfall geraten würde (dafür muss er noch nicht einmal zwingend der Verursacher sein), dessen Folgen ein rechtzeitiges Sehen seinerseits vermindert, oder sogar ganz verhindert hätte?
    Die Liebe, die du gegenüber deinem Sohn empfindest, sollte dir eigentlich DIE Antwort auf deine Frage sein, an der jedes "Argument" abprallt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Pflichten des Begleiters beim Führerschein mit 17
    Autor
      Kleiner
      schrieb am Freitag, 2. Januar 2009
    Text
    >Hallo zusammen, Danke für Eure Antworten.
    >
    >Ich seh's genauso. Als "Argument" vom Sohn kommt immer wieder. wenn mich die Polizei anhält, setz ich die Brille halt ganz schnell auf! Als ob die nichts mitbekommen, Außerdem sind die meistens zu zweit bei einer evtl. Kontrolle. Da kann man sich bestimmt nicht rausreden. Ist jemanden schon mal sowas passiert?
    >
    >MfG und alles Gute für's Jahr 2009 und unfallfrei allen!

    @ Stefan: Die Sehhilfe ist genauso eine FE-Auflage wie der Begleiter beim BF17, nur daß sie wohl nachher auch in seiner Fahrerlaubnis unter Nr. 12 mit den Nummern: 01.01 oder 01.02 drinsteht. Wenn er aus Eitelkeit keine Brille anziehen möchte, muß er sich halt Kontaktlinsen einsetzen.

    Hier mal der entsprechende Paragraph aus der FeV:
    §12(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen. § 11 Abs. 5 bis 8 gilt entsprechend, § 11 Abs. 6 Satz 4 jedoch mit der Maßgabe, dass nur solche Unterlagen übersandt werden dürfen, die für die Beurteilung, ob Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, erforderlich sind.

    Oder ist dem Junior die Auflage mit dem Begleiter auch peinlich????

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