Pferdehänger was beachten??

  • Pferdehänger was beachten??
     Susan__
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Hallo,
    wie kann ich herausfinden ,ob man mit unserm auto einen pferdehänger fahren darf bzw was muss man genau beachten? Ich habs schon in der fahrschule nicht kapiert mit anhängelast und stützlast und dem ganzen kram, aber jetzt brauch ich es doch einmal. Wär lieb wenn mir des jemand erklären könnte

    Lg susan
  • Thema
    Re: Pferdehänger was beachten??
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text
    >wie kann ich herausfinden ,ob man mit unserm auto einen pferdehänger fahren darf bzw was muss man genau beachten?

    Hast du nur Klasse B oder auch BE? Falls nur B brauchst du:

    - die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger sowie
    - die Leermasse des Zugfahrzeugs.

    Diese Werte entnimmst du bitte den Fahrzeugpapieren.

    Bei BE muss nur das Zugfahrzeug zu Klasse B gehören.


    Jetzt zu den von dir angesprochenen technischen Größen:

    - Zuladung des Anhängers: Wie schwer sind Pferd(e) samt Zubehör? Darf der Anhänger so weit beladen werden?

    - Anhängelast: Die zulässige Anhängelast steht in den Papieren des Zugfahrzeugs. Falls du größere Steigungen befahren musst, kann das zu weiteren Einschränkungen führen. Das ist im Handbuch des Fahrzeugs beschrieben. Die tatsächliche Masse des Anhängers (also Leermasse + aktuelle Zuladung) abzüglich der Stützlast (kommt gleich) darf die zul. Anhängelast nicht überschreiten.

    - Stützlast: Gemessen wird in der Ebene und in Höhe der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs. Dafür gibt es spezielle Geräte, notfalls kann man sich auch mit einer Personenwaage auf einem Stapel Holz o.ä. behelfen. Die AHK hat eine maximal zulässige Stützlast. Die steht oft auf einem Aufkleber in der Nähe der AHK, sonst findest du sie auch in den Fahrzeugpapieren und im Handbuch. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Die Stützlast muss mindestens 4 % der Anhängelast betragen und sollte möglichst groß sein.

    - Beladung Zugfahrzeug: Die Stützlast gilt als Zuladung des Zugfahrzeugs - daher wurde sie von der Anhängelast abgezogen. Daran sollte man denken, wenn das Zugfahrzeug gleichzeitig schon stark beladen ist.

    Wenn du immer mit dem gleichen Gespann, Pferd, ... fährst, musst du das natürlich nur einmal ausrechnen/-messen.


    Außerdem sollte man sich - nicht zuletzt im Interesse des Tieres - ein paar Gedanken über die Ladungssicherung machen. Wie ist sichergestellt, dass auch bei einer Vollbremsung das Tier an seinem Platz bleibt? Das ist in solchen Anhänger oft nicht schwer, man muss es sich nur von einem Erfahrenen zeigen lassen.


    Zuletzt, wenn du nur B hast: Bist du schon einmal mit einem Anhänger gefahren?

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  • Thema
    Re: Re: Pferdehänger was beachten??
    Autor
      Susan__
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text
    Hey danke fürdeine antwort habs glaub ich einigermaßen verstanden.nicht ich fahr sondern meine eltern, da ich ja nur bis 3,5t fahren darf. Sie werden zuerst ohne Pferd fahren, weil sie auch noch nie mit Anhänger gefahten sind.Wollt erst mal wissen, ob unser Auto nicht zu leicht ist um überhaupt den Pferdehänger zu ziehen . Danke nochmal
    lg susan

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