Personenbeförderungsschein für Mietwagen

  • Personenbeförderungsschein für Mietwagen
     Gerry
      schrieb am Dienstag, 14. Juni 2005
    Hallo,

    ich wollte mich als Chauffeur bewerben. Die Firma verlangt aber einen Personenbeförderungsschein für Mietwagen. Was kann ich mir darunter vorstellen? Ist das ein extra Führerschein?

    Danke im Voraus!
  • Thema
    Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Dienstag, 14. Juni 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich wollte mich als Chauffeur bewerben. Die Firma verlangt aber einen Personenbeförderungsschein für Mietwagen. Was kann ich mir darunter vorstellen? Ist das ein extra Führerschein?
    >
    >Danke im Voraus!

    Der Personenbeförderungsschein ist KEINE Fahrerlaubnisklasse!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      Gerry
      schrieb am Dienstag, 14. Juni 2005
    Text
    Aha. Danke.

    Aber was ist das dann?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      Clara
      schrieb am Dienstag, 14. Juni 2005
    Text
    Den Personenbeförderungsschein kannst Du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Voraussetzungen: mind. 21 Jahre alt und mind. 2 Jahre im Besitz von Klasse B. Außerdem mußt Du an einer MPU teilnehmen und eine Ortskundeprüfung machen (TÜV), wenn dein Einsatzort mehr als 50.000 Einwohner hat.

    Falls ich was vergessen habe, das Amt (Führerscheinstelle) kann dir weiterhelfen.

    Gruß Clara

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      Arne
      schrieb am Dienstag, 14. Juni 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich wollte mich als Chauffeur bewerben. Die Firma verlangt aber einen Personenbeförderungsschein für Mietwagen. Was kann ich mir darunter vorstellen? Ist das ein extra Führerschein?
    >
    >Danke im Voraus!
    >

    High,

    habe selbst bis letztes Jahr Schulung für angehende Taxifahrer gemacht.

    Voraussetzungen für einen P-Schein sind:

    - mind. 21 Jahre
    - Polizeiliches Führungszeugnis
    - nicht zu viele Punkte in Flensburg
    - eine Untersuchung von einem zugelassenen Arzt

    Das mit der nachgewiesen Fahrpraxis ist nicht mehr aktuell und MPU mußt du ganz bestimmt nicht machen. Die ärztliche Untersuchung ist aber mittlerweile sehr umfangreich, umfaßt aber ausschließlich koerperliche Kriterien (Gesichtsfeld, Reaktion usw.)

    Geh einfach mal zur Führerscheinstelle hin und frag nach. Ne Prüfung gibt es nicht, entweder du bekommst ihn oder halt nicht, aber ich schätze mal das ca. 95% der Führerscheininhaber den P-Schein bekommen würden.

    Gruß
    Arne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      Flotschke_hh
      schrieb am Donnerstag, 19. Februar 2009
    Text
    >- mind. 21 Jahre
    >- Polizeiliches Führungszeugnis
    >- nicht zu viele Punkte in Flensburg
    >- eine Untersuchung von einem zugelassenen Arzt

    Wie viele Punkte sind "nicht zu viele"? :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      stegue
      schrieb am Donnerstag, 26. Februar 2009
    Text
    Muss man den P-Schein eigentlich in der Stadt machen, in der man damit arbeiten will?
    Meine: Wenn ich als Fahrer in 3 Städten arbeiten will, muss ich 3 P-Scheine haben ???
    Gruß
    Ste

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      bennya1959
      schrieb am Freitag, 2. Juli 2010
    Text
    >Muss man den P-Schein eigentlich in der Stadt machen, in der man damit arbeiten will?
    >Meine: Wenn ich als Fahrer in 3 Städten arbeiten will, muss ich 3 P-Scheine haben ???
    >Gruß
    >Ste

    nee den rest tuste dir selbst lernen ( strassennamen )

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderungsschein für Mietwagen
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 2. Juli 2010
    Text
    >>Meine: Wenn ich als Fahrer in 3 Städten arbeiten will, muss ich 3 P-Scheine haben ???
    >
    >nee den rest tuste dir selbst lernen ( strassennamen )

    Nein, nur wenn in den anderen Städten keine Ortskundeprüfung nötig ist. Andernfalls muss man die Ortskundeprüfung für alle anderen Städte erneut ablegen. Die übrigen Voraussetzungen werden dann aber nicht mehr geprüft.

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