Parkverbot???

  • Parkverbot???
     Mara225
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Hallo!

    Hab zwei kurze Fragen,
    1. Situation:

    Absolutes Parkverbot mit Zusatzschild: Werktags 8-18 Uhr mit Parkschein.

    Was bedeutet das jetzt?
    In der Regel bezieht sich doch ein Zusatzschild auf das dadrüber stehende, heißt das jetzt, dass man dort in dem angegebenen Zeitraum parken DARF oder nicht?


    2. Situation:

    Was passiert, wenn ich aufm Seitenrand parken will, wo man nur MIT Parkschein parken darf, der Automat zum Parkschein-ziehen aber verstopft ist?
    Also, dort wo die Münzen reinmüssen z.B. ein Taschentuch drinsteckt?
    Darf ich dann dort parken, ohne die Sorge ein "Knöllchen" zu bekommen?

    Danke für die Hilfe,

    Liebe Grüße

    Maya
  • Thema
    Re: Parkverbot???
    Autor
      Danny001
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    >Hallo!
    >
    >Hab zwei kurze Fragen,
    > 1. Situation:
    >
    >Absolutes Parkverbot mit Zusatzschild: Werktags 8-18 Uhr mit Parkschein.
    >
    >Was bedeutet das jetzt?
    >In der Regel bezieht sich doch ein Zusatzschild auf das dadrüber stehende, heißt das jetzt, dass man dort in dem angegebenen Zeitraum parken DARF oder nicht?

    Hi,

    erst einmal meinst du bestimmt das Haltverbot. Diese Zeichenkombination liest man immer von oben nach unten. In erster Linie ist das Halten und Parken nicht erlaubt. Durch das Zusatzschild erlaubt es aber das Parken mit Parkschein Werktags (Montag bis Samstag) von 8-18 Uhr.


    >2. Situation:
    >
    >Was passiert, wenn ich aufm Seitenrand parken will, wo man nur MIT Parkschein parken darf, der Automat zum Parkschein-ziehen aber verstopft ist?
    >Also, dort wo die Münzen reinmüssen z.B. ein Taschentuch drinsteckt?
    >Darf ich dann dort parken, ohne die Sorge ein "Knöllchen" zu bekommen?
    >
    >Danke für die Hilfe,
    >
    >Liebe Grüße

    In der StVO steht, dass bei einem defekten Parkscheinautomat die Parkscheibe auszulegen ist und die angegebene Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf. Zur sicherheit würde ich ein Foto vom Automat machen, als Beweis, dass der Automat nicht benutzbar war.

    Und ganz wichtig: Sollte ein anderer Automat vorhanden sein, ist natürlich dort der Parkschein zu ziehen

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo