'Parkplatzansprüche'

  • "Parkplatzansprüche"
     Anfänger_NRW
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2010
    Hy,

    ich habe mich folgendes gefragt:

    Wie sieht es eigentlich mit "Parkplatzansprüchen" aus?

    Wer darf in eine Parklücke fahren, wenn zwei eine anvisiert haben? - Immer derjenige, der als erstes die Lücke entdeckt hat? Oder ist das egal? Was ist, wenn jemand rückwärts in einen Parkplatz rein fahren möchte, bevor er dies aber tun kann, schlängelt sich schon ein anderes Auto vorwärts in die Parklücke rein. Hat man einen Anspruch darauf, dass dieses andere Auto wieder ausparken muss, weil man selber ja schon im Begriff war rückwärts einzuparken oder hat man dann selbst schuld, wenn jemand anderes einen den Parkplatz wegnimmt?

    Fragen über Fragen.
  • Thema
    Re:
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2010
    Text
    Das wird im Theorieunterricht erklärt.
    Dazu gibt es auch eine Prüfungsfrage.
    Immer der, der die Parklücke als erster erreicht darf einparken.
    In dem von Dir beschriebenen Beispiel, der an der Parklücke vorbei gefahren ist und rückwärts einparken will.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re:
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2010
    Text
    >Immer der, der die Parklücke als erster erreicht darf einparken.
    >In dem von Dir beschriebenen Beispiel, der an der Parklücke vorbei gefahren ist und rückwärts einparken will.


    ok, danke für die Antwort.
    So weit ist es ja auch klar,
    aber was sollte man machen, wenn ein anderer Autofahrer eben trotzdem einfach schnell vor einem in die Parklücke reinfährt?
    Hat man ein Recht darauf, dass dieser wieder wegfährt?
    Oder ist hier allgemein "Rücksicht und Freundlichkeit" geboten, an die sich eigenlich alle halten sollten?

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  • Thema
    Re: Re: Re:
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2010
    Text
    >aber was sollte man machen, wenn ein anderer Autofahrer eben trotzdem einfach schnell vor einem in die Parklücke reinfährt?

    Ich kann dir sagen, was ich mache: Zur nächsten Parklücke weiterfahren. Das Leben ist zu kurz für solche Spielchen.

    Du kannst natürlich auch aussteigen und die Sachlage mit dem anderen Fahrer erörtern. Das gab gelegentlich schon nette Schlägereien, einfach mal Tante Google bemühen.

    Auch die Polizei "freut" sich hier immer über einen Anruf. Du solltest aber einkalkulieren, dass die Wartezeit auf die Rennleitung länger dauert, als die Fahrt zur nächsten Lücke. Außerdem wird die Polizei bestenfalls ein Verwarngeld über 10 € anbieten.

    Von rabiateren Methoden, wie z.B. dem Einparken des anderen Fahrzeugs, ist außerdem auch dringend abzuraten. Das ist Nötigung.


    >Hat man ein Recht darauf, dass dieser wieder wegfährt?

    Nein. Wenn dir jemand an der Kreuzung die Vorfahrt nimmt, muss er auch nicht wieder zurückfahren und dich anschließend zuerst fahren lassen. Die Polizei (so du dich entscheidest, sie zu rufen, s.o.) könnte das aber anordnen (§ 36 Abs. 1 StVO).


    >Oder ist hier allgemein "Rücksicht und Freundlichkeit" geboten, an die sich eigenlich alle halten sollten?

    Weniger "hier", mehr "allgemein". An § 1 erinnerst du dich doch sicher noch ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re:
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2010
    Text
    >Ich kann dir sagen, was ich mache: Zur nächsten Parklücke weiterfahren.
    >Du kannst natürlich auch aussteigen und die Sachlage mit dem anderen Fahrer erörtern. Das gab gelegentlich schon nette Schlägereien...

    *schluck* ne, ne, da mach ich es lieber so wie du, denke ich mal :) Eigentlich haste ja damit auch vollkomen recht. Kurz ärgern und weiter geht es...

    >Auch die Polizei "freut" sich hier immer über einen Anruf. Du solltest aber einkalkulieren, dass die Wartezeit auf die Rennleitung länger dauert, als die Fahrt zur nächsten Lücke. Außerdem wird die Polizei bestenfalls ein Verwarngeld über 10 € anbieten.

    Ich denke nicht, dass es der Polizei Freude macht, wegen so einer Kleinigkeit raus in die Kälte zu gehen ^^ wenn sie sich schon beschweren, wenn man sie mal bei einem Auffahrunfall holt...
    "man kann dies ja auch alleine regeln!"

    >Von rabiateren Methoden, wie z.B. dem Einparken des anderen Fahrzeugs, ist außerdem auch dringend abzuraten. Das ist Nötigung.

    Zuerst dachte ich, als ich dies gelesen habe, dies wäre ein guter Plan, doch wenn ich so drüber nachdenke, führt es eh auf kürzer oder längerer Zeit nicht an das gewünschte Ziel...
    Eine kleine Anmerkung noch dazu: Steht dann nicht Aussage gegen Aussage, weil jeder quasi den anderen behindert hat?

    >Weniger "hier", mehr "allgemein". An § 1 erinnerst du dich doch sicher noch ...

    Erinnern ja, doch ich persönlich denke nicht, dass sich viele dran halten.
    Aber das ist nur meine eigene Einschätzung, kann sein, dass andere anders denken, wobei ich nicht erwarte, dass allzuviele anders denken...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re:
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2010
    Text
    >Eine kleine Anmerkung noch dazu: Steht dann nicht Aussage gegen Aussage, weil jeder quasi den anderen behindert hat?

    Nein.

    Zuerst einmal gibt es einen Grundsatz "Aussage gegen Aussage" nicht. Aussagen werden nicht nach Anzahl sondern nach Glaubwürdigkeit bewertet. Die Aussage eines einzigen "guten" Zeugen kann mehr wert sein als die Aussagen von hundert "schlechten" Zeugen. Da Aussagen und Verkehrsverstöße aber sowieso nicht vergleichbar sind, ist das hier nur für deine Allgemeinbildung :)

    Fehlverhalten wird nur in einigen Ausnahmefällen gegeneinander aufgerechnet, grundsätzlich wird jeder für das bestraft, was er falsch gemacht hat, "Auge um Auge" kennt das deutsche Rechtssystem nicht. Das hätte auch eher unerwünschte Folgen:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,721058,00.html


    Wenn du versuchst, den anderen Fahrer zu blockieren, hast du übrigens mit deiner Straftat gegen seine Ordnungswidrigkeit einen klaren Vorsprung. Und trotzdem keinen Parkplatz.


    >>Weniger "hier", mehr "allgemein". An § 1 erinnerst du dich doch sicher noch ...
    >
    >Erinnern ja, doch ich persönlich denke nicht, dass sich viele dran halten.

    Wenn du dich daran hältst, ist es schon wieder einer mehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re:
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2010
    Text

    >aber was sollte man machen, wenn ein anderer Autofahrer eben trotzdem einfach schnell vor einem in die Parklücke reinfährt?
    >Hat man ein Recht darauf, dass dieser wieder wegfährt?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - - - -
    Rein theoretisch, ja.
    Aber wie willst Du es durchsetzen ?
    Beide Hände zu Fäusten ballen, durchladen, nocheinmal schauen ob der andere nicht größer und kräftiger ist als Du und ......
    Falls ja, dann 2. Variante:
    >Oder ist hier allgemein "Rücksicht und Freundlichkeit" geboten, an die sich eigenlich alle halten sollten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re:
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2010
    Text
    >Das wird im Theorieunterricht erklärt.

    Gestern bei dem Thema nochmal dort gewesen :)

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  • Thema
    Re: Re: Re:
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Samstag, 25. Dezember 2010
    Text
    >>Denkt doch mal an den §1 der StVO. Übrigens es gibt wichtigeres im Leben!!!!!!!!!!

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