Parken auf Bundesstraßen?

  • Parken auf Bundesstraßen?
     Oli!
      schrieb am Dienstag, 26. Mai 2009
    Hallo,

    ich habe es immer noch nicht verstande, obwohl ich schon stundenlang Paragrafen lese:

    Darf ich außerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtsstraßen parken? Es geht konkret um folgenden Aufbau:

    Feld - 50cm Grünstreifen - Fahrradweg - 100cm Grünstreifen - Fahrspur - Mittellinie - Fahrspur - Feld

    Wo darf ich dort parken? Auf Grünstreifen und Radweg kann ich mir fast nicht vorstellen, auf der Fahrspur sowieso nicht...

    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Parken auf Bundesstraßen?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 27. Mai 2009
    Text
    Hi,

    wenn du die ganze Zeit §§ wälst, müsstest du auf folgenden gestoßen sein:
    § 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe a) StVO
    "Das Parken ist unzulässig soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist: Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften..."

    Damit ist alles gesagt. Die Fahrbahn, der Radweg, Gehweg, usw. sind zusammen eine Straße. Das Feld selbst allerdings nicht. Ich denke aber, dass kein Bauer es gerne sieht, wenn PKWs auf seinem Feld abgestellt werden. ;-)

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