Papiere nach abgelaufener Theorieprüfung vernichtet?

  • Papiere nach abgelaufener Theorieprüfung vernichtet?
     Jura-Püppileinchen1206
      schrieb am Donnerstag, 16. Juni 2011
    Hallo, bei mir ist es etwas kompliziert jetzt mal hier meine Story:
    Also ich habe mein Führerschein in meinem Heimatdorf angefangen. Habe Theorie alles gemacht und hab angefangen zu fahren. Bin aber nicht mit dem Fahrlehrer klargekommen.Somit hatte ich auch kein Bock weiterzumachen.
    Dann bin ich umgezogen nach NRW und habe hier angefangen. Durch mein Studium ist dann in der Klausurenphase meine Theorioeprüfung abgelaufen =/ dann habe ich im März wieder angefangen nun ist mein Problem, dass ich hier nicht als Hauptsitz gemeldet bin sondern nur als Nebenwohnsitz.
    Meine Fahrschule hat dann den Antrag gefaxt zum TÜV. Dann war wochen lang nichts zu hören und nun hab ich hinterher telefoniert, und niemand kann mir ssagen wo entweder der Antrag oder meine alten Unterlagen sind wie Erste-Hilfe-Kurs und Seh-Test. Ausserdem sagen mir die "netten" Leute vom TÜV immer was anderes... "das ist in ESSEN" und umgekehrt "das ist in Braunschweig" Ich hab natürlich keine lust den Erste-Hilfe Kurs nochmal zu machen. Nun ist schon fast Juli und ich bin bald für 3 Monate zuhause (also nicht mehr in NRW). Was jetzt? Wie bekomm ich raus, wo meine Unterlagen sind, oder soll ich nochmal nen neuen Antrag stellen, dass bedeutet ich brauch einen neuen Erste-Hilfe Kurs.Wie lange wird das dann dauern? Lohnt es sich jetzt noch weiter zu fahren wenn ich ab Juli knappe 3 Monate weg bin?
    Bin einfach total Ratlos.... vielleicht kann mir Jemand helfen?
  • Thema
    Re: Papiere nach abgelaufener Theorieprüfung vernichtet?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 16. Juni 2011
    Text
    Hallo,

    dein alter Antrag ist zusammen mit allen Unterlagen im Schredder gelandet. Deshalb sollte man immer(!) nur Kopien abgeben und die Originale wieder mit nach Hause nehmen. Du kannst jetzt versuchen, dir vom Veranstalter deines Sofortmaßnahmen-Kurses die Teilnahmebescheinigung noch einmal ausstellen zu lassen. Vermutlich ist das aber fast genauso aufwändig wie den Kurs noch einmal zu machen. Den Sehtest bekommst du innerhalb von 10 Minuten bei fast jedem Optiker, also kein Problem.
    Die Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert in der Regel 4-8 Wochen, also wird das vor Juli nichts mehr. Da du den neuen Führerscheinantrag am Hauptwohnsitz stellen musst, kannst du das im Juli in Ruhe erledigen.
    Dazu kommt dann noch ein anderes Problem: Bevor du die Theorieprüfung machen kannst, musst du dir entweder von deiner alten Fahrschule noch einmal die Bescheinigung über die Theorieunterrichte (dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!) besorgen oder die Unterrichte noch einmal besuchen. Ich befürchte also, dass du deine Führerscheinausbildung erst nach deinem Heimataufenthalt sinnvoll fortsetzen kannst.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Papiere nach abgelaufener Theorieprüfung vernichtet?
    Autor
      Jura-Püppileinchen1206
      schrieb am Donnerstag, 16. Juni 2011
    Text
    >Hallo,
    >
    >dein alter Antrag ist zusammen mit allen Unterlagen im Schredder gelandet. Deshalb sollte man immer(!) nur Kopien abgeben und die Originale wieder mit nach Hause nehmen. Du kannst jetzt versuchen, dir vom Veranstalter deines Sofortmaßnahmen-Kurses die Teilnahmebescheinigung noch einmal ausstellen zu lassen. Vermutlich ist das aber fast genauso aufwändig wie den Kurs noch einmal zu machen. Den Sehtest bekommst du innerhalb von 10 Minuten bei fast jedem Optiker, also kein Problem.
    >> danke das dachte ich mir dann auch, dass es etwas blöd war das original abzugeben... naja was solls. habe geschuat, man kann sich eine zweit bescheinigung ausstellen lassen. das werde ich wohl mal tun. der sehtest ist ja zum glück schnell gemacht. also auch kein problem ;) trotzdem danke :)
    >Die Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert in der Regel 4-8 Wochen, also wird das vor Juli nichts mehr. Da du den neuen Führerscheinantrag am Hauptwohnsitz stellen musst, kannst du das im Juli in Ruhe erledigen.
    >> das sehe ich auch so, dass kann ich in der zeit schon mal getrost für meine theorie prüfung lernen.

    >Dazu kommt dann noch ein anderes Problem: Bevor du die Theorieprüfung machen kannst, musst du dir entweder von deiner alten Fahrschule noch einmal die Bescheinigung über die Theorieunterrichte (dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!) besorgen oder die Unterrichte noch einmal besuchen. Ich befürchte also, dass du deine Führerscheinausbildung erst nach deinem Heimataufenthalt sinnvoll fortsetzen kannst.

    >> die Theoriestunden hab ich nochmal abgesessen ;)

    danke für die Antworten

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  • Thema
    Re: Papiere nac abgelaufener Theorieprüfung vernichtet?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Juni 2011
    Text
    Zunächst einmal zu den fehlenden Nachweisen: Die dürften inzwischen auf einem großen, unsortierten Aktenstapel auf die Vernichtung warten. Hättest du diese Nachweise noch einmal verwenden wollen, dann hättest du dich darum vor Fristablauf kümmern müssen. Den Sehtest wiederholst du einfach, beim LSM-Kurs hat vielleicht der damalige Veranstalter noch Aufzeichnungen über die Teilnehmer und kann dir einen zweite Bescheinigung ausstellen. Ansonsten gilt wie immer: Wichtige Unterlagen gibt man nicht ohne Not im Original aus der Hand.

    Zweiter Schritt: Entscheide dich, wo du die Ausbildung absolvieren willst. Du musst die Prüfung nicht an deinem Hauptwohnsitz ablegen, du darfst das auch am Ort deines Studiums tun. Beantrage die Fahrerlaubnis (wieder mit allen Unterlagen) bei der richtigen Behörde, dann muss auch nichts hin- und hergeschickt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann durchaus 6 Wochen und mehr dauern, also bleibt von den 3 Monaten zu Hause wahrscheinlich nicht viel Zeit übrig. Musst du entscheiden ...

    Zuletzt musst du dann noch die theoretische Prüfung wiederholen. Dazu benötigst du zunächst einen Nachweis, dass du den vorgeschriebenen Theorieunterricht besucht hast. Den stellt die Fahrschule aus, bei der du das getan hast. Falls du beim Wechsel so eine Ausbildungsbescheinigung nicht bekommen hast (z.B. weil du sie damals nicht benötigt hast), musst du sie dir eben jetzt ausstellen lassen.

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