Papiere Abgelaufen

  • Papiere Abgelaufen
     Jimbob
      schrieb am Sonntag, 6. Juni 2010
    Hallo,

    ich habe folgende Sache: Ich hatte vor kurzem praktische Prüfung für Klasse A, bin aber durchgefallen. Blöderweise sind kurz darauf meine Papiere abgelaufen. Ich habe hier im Forum etwas rumgelesen und will fragen, ob ich es richtig verstanden habe - s.unten

    1. Ich muss mich bei der Fahrschule sowie der Führerscheinstelle neu anmelden (Mit entsprechenden Kosten)

    2. Ich muss die Theorieprüfung wiederholen, aber NICHT den Theorieunterricht besuchen, da der Besuch 2 Jahre gültig ist (Ich habe Oktober/November 2008 den Unterricht besucht, die Stunden für Klasse A aber erst März 2009 - welcher Zeitpunkt gilt für die zwei Jahre?)

    3. Logischerweise muss ich auch die praktische Prüfung wiederholen, aber muss dafür auch hier NICHT die Sonderfahrten nochmal machen, diese sind auch zwei Jahre gültig.

    Als Nebenfrage: Ich denke darüber nach die Fahrschule zu wechseln. Mein alte Fahrschule müsste mir ja den Besuch der Theorie und die Durchführung der Fahrstunden bescheinigen?

    Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht fallen mir ja noch welche ein...^^
  • Thema
    Re: Papiere Abgelaufen
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. Juni 2010
    Text
    >1. Ich muss mich bei der Fahrschule sowie der Führerscheinstelle neu anmelden (Mit entsprechenden Kosten)

    Nicht ganz. Bei der Fahrerlaubnisbehörde musst du tatsächlich einen neueun Antrag mit neuen Gebühren stellen. Am besten hältst du mit der Behörde kurz Rücksprache, damit du deine Unterlagen (Sehtest, LSM, Kopie des Personalausweises, ...) nicht nochmal komplett abgeben musst. So etwas nennt sich "Folgeantrag".

    In der Fahrschule ist es so, dass der Ausbildungsvertrag meist auf 1 Jahr beschränkt ist. Nach Ablauf der Frist KANN die Fahrschule eine neue Grundgebühr fordern.

    Die beiden Fristen liegen nicht gleich, da der Ausbildungsvertrag ab Abschluss läuft, dein Prüfauftrag aber ab TP noch ein Jahr gilt. Auch vor der TP liegen die Fristen nicht gleich, da der Antrag bei der FEB gewöhnlich erst nach Anmeldung in der Fahrschule gestellt wird.


    >2. Ich muss die Theorieprüfung wiederholen, aber NICHT den Theorieunterricht besuchen, da der Besuch 2 Jahre gültig ist (Ich habe Oktober/November 2008 den Unterricht besucht, die Stunden für Klasse A aber erst März 2009 - welcher Zeitpunkt gilt für die zwei Jahre?)

    Der Abschluss der Ausbildung (Datum laut Ausbildungsbescheinigung) ist entscheidend. Der Theorieunterricht berechtigt also bis März 2011 zur Prüfung.


    >3. Logischerweise muss ich auch die praktische Prüfung wiederholen, aber muss dafür auch hier NICHT die Sonderfahrten nochmal machen, diese sind auch zwei Jahre gültig.

    Richtig.


    >Als Nebenfrage: Ich denke darüber nach die Fahrschule zu wechseln. Mein alte Fahrschule müsste mir ja den Besuch der Theorie und die Durchführung der Fahrstunden bescheinigen?

    Wenn du es willst, muss dir die Fahrschule das bescheinigen. Du brauchst diese Bescheinigung aber nicht, da bei TÜV/DEKRA die Nachweise durch die Prüfungen bereits vorliegen.

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  • Thema
    Re: Re: Papiere Abgelaufen
    Autor
      Jimbob
      schrieb am Montag, 14. Juni 2010
    Text
    Ich hätte da folgende Nachfrage. Als ich den Theorieunterricht und die Sonderfahrten gemacht habe, war das für Klasse A beschränkt. Ich werde jetzt demnächst 25 und kann damit ja den Direkteinstieg in unbeschränkt machen. Bleiben der Besuch des Theorieunterrichts und die Sonderfahrten immer noch 2 Jahre gültig oder ist das dann wie eine Art Klassenwechsel?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Papiere Abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 14. Juni 2010
    Text


    Willst du A offen machen, musst du dich auch A offen schulen und prüfen lassen.
    Gucke mal hier rein:
    http://www.fahrschulforum.de/fuehrerschein/215932_msg.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Papiere Abgelaufen
    Autor
      Jimbob
      schrieb am Montag, 14. Juni 2010
    Text
    Was genau heißt nachschulen? Müsste eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden gemacht werden (oder gar die Sonderfahrten nochmal - eventuell auch nochmal Theoriestunden) und dann noch eine praktische Prüfung absolvieren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Papiere Abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 14. Juni 2010
    Text
    >Was genau heißt nachschulen? Müsste eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden gemacht werden (oder gar die Sonderfahrten nochmal - eventuell auch nochmal Theoriestunden) und dann noch eine praktische Prüfung absolvieren?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Bei der Nachschulung ist es so, dass der Führerschein A beschränkt schon vorliegt - aber der Fahrer die 2jährige gedrosselte Zeit verkürzen kann (wenn er will), WENN er in dieser 25jährig wäre.

    Lies am besten hier
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a-offen.php
    mal nach - und scrolle auch ganz nach unten.
    Da steht dann dieser Sonderfall beschrieben.

    Du brauchst dafür halt nur die Hälfte der Sonderfahrten.
    Naja, und einen großen Teil der Ü-fahrten kannst du dir sparen.
    Du solltest aber wenigstens die Grundfahrübungen mal mit der offenen Maschine gefahren sein - schließlich wirst du sie bei der pP zeigen müssen.
    Theoriestunden -oder gar eine neue tP- brauchst du aber nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Papiere Abgelaufen
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 15. Juni 2010
    Text
    >Ich hätte da folgende Nachfrage. Als ich den Theorieunterricht und die Sonderfahrten gemacht habe, war das für Klasse A beschränkt. Ich werde jetzt demnächst 25 und kann damit ja den Direkteinstieg in unbeschränkt machen. Bleiben der Besuch des Theorieunterrichts und die Sonderfahrten immer noch 2 Jahre gültig oder ist das dann wie eine Art Klassenwechsel?

    Hallo,

    wenn du den neuen Antrag für Klasse A unbeschränkt stellst, musst du die Sonderfahrten auf der "großen" Maschine noch einmal machen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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