Ordnungswidrigkeit oder Straftat

  • Ordnungswidrigkeit oder Straftat
     Maiken
      schrieb am Freitag, 9. November 2007
    Hallo an alle Forumleser,

    ich bin zwar sehr spät mit meiner Geschichte, da ein Aufbauseminar schon angeordnet wurde, aber...lieber später als nie...vielleicht kann ja jemand dazu etwas sagen...

    Ich hatte einen ganz blöden Unfall, wo ich rechts abbiegen wollte und rechts kam einer...sonst wäre es kein Problem gewesen, wir hätten miteinander nichts zu tun gehabt, aber...auf Ihrem Fahrspur parkte ein Wagen...na,ja ...ich stehen geblieben, sie weiter gefahren...da sie meinte, dass sie da zwischen durchpasst...nicht gebremst, nicht reagiert durchgefahren...Sie 22 Jahre Erfahrung...Ich schuldig...Jetzt zu meiner Frage... Polizei wollte, dass ich direkt am Ort bezahle...ich war total geschockt und am heulen, da ich erst ca. 3 Monaten meinen FS hatte...nichts gedacht in dem Moment. Mein Mann unterbricht den Polizisten und sagt, wir bezahlen gar nichts wir lassen den RA entscheiden...Nach 10 Tagen kam nichts, ich rief die Wache an und sie haben mir empfohlen mit dem Rechtsamt zu sprechen, wo die Unterlagen bearbeitet werden...ich wollte eventuell etwas noch klären, nur der Amstsmann sagte mir, dass es ein Straftat war und man Bußgeld bezahlen muss und da gibt es nichts zu klären. Ich sagte, dass ich in dem Moment nicht bezahlen konnte, da ich total schockiert war und deshalb abgelehnt habe...Er meinte darauf total unfreundlich: was haben sie schon abgelehnt...Ihnen wurde die Möglichkeit gar nicht angeboten, da es ein Straftat war...Ich sage, ich habe doch ein Unfallbericht, wo angekreuzt wurde, dass ich abgelehnt habe...er sagt, nein...die Möglichkeit wurde Ihnen nicht angeboten und deshalb konnten sie nichts ablehnen...Na,ja...kann das sein, dass der Polizist am Unfallort nur bis 40 € kassiert hätte und alle hätten alles vergessen können? Kann es sein, dass ihm nicht gefallen hat, wie mein Mann reagierte und dass es beim Rechtsamt deshalb anders bewertet wurde und ich ca. 80€ bezahlen durfte, 2-J Probezeitverlängerung bekomme + 30€ + Aufbauseminar...Ich verstehe es nicht so ganz...hat jemand eine Meinung? Danke! Maiken
  • Thema
    Re: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
    Autor
      till86
      schrieb am Freitag, 9. November 2007
    Text
    >Hallo an alle Forumleser,
    >
    >ich bin zwar sehr spät mit meiner Geschichte, da ein Aufbauseminar schon angeordnet wurde, aber...lieber später als nie...vielleicht kann ja jemand dazu etwas sagen...
    >
    >Ich hatte einen ganz blöden Unfall, wo ich rechts abbiegen wollte und rechts kam einer...sonst wäre es kein Problem gewesen, wir hätten miteinander nichts zu tun gehabt, aber...auf Ihrem Fahrspur parkte ein Wagen...na,ja ...ich stehen geblieben, sie weiter gefahren...da sie meinte, dass sie da zwischen durchpasst...nicht gebremst, nicht reagiert durchgefahren...Sie 22 Jahre Erfahrung...Ich schuldig...Jetzt zu meiner Frage... Polizei wollte, dass ich direkt am Ort bezahle...ich war total geschockt und am heulen, da ich erst ca. 3 Monaten meinen FS hatte...nichts gedacht in dem Moment. Mein Mann unterbricht den Polizisten und sagt, wir bezahlen gar nichts wir lassen den RA entscheiden...Nach 10 Tagen kam nichts, ich rief die Wache an und sie haben mir empfohlen mit dem Rechtsamt zu sprechen, wo die Unterlagen bearbeitet werden...ich wollte eventuell etwas noch klären, nur der Amstsmann sagte mir, dass es ein Straftat war und man Bußgeld bezahlen muss und da gibt es nichts zu klären. Ich sagte, dass ich in dem Moment nicht bezahlen konnte, da ich total schockiert war und deshalb abgelehnt habe...Er meinte darauf total unfreundlich: was haben sie schon abgelehnt...Ihnen wurde die Möglichkeit gar nicht angeboten, da es ein Straftat war...Ich sage, ich habe doch ein Unfallbericht, wo angekreuzt wurde, dass ich abgelehnt habe...er sagt, nein...die Möglichkeit wurde Ihnen nicht angeboten und deshalb konnten sie nichts ablehnen...Na,ja...kann das sein, dass der Polizist am Unfallort nur bis 40 € kassiert hätte und alle hätten alles vergessen können? Kann es sein, dass ihm nicht gefallen hat, wie mein Mann reagierte und dass es beim Rechtsamt deshalb anders bewertet wurde und ich ca. 80€ bezahlen durfte, 2-J Probezeitverlängerung bekomme + 30€ + Aufbauseminar...Ich verstehe es nicht so ganz...hat jemand eine Meinung? Danke! Maiken
    >
    Verstehe ich nicht ganz.Du bist in die Strasse rechts eingebogen und bist stehen geblieben oder hast du dich mit ihr am Parkenden Auto vorbeigequetscht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
    Autor
      Maiken
      schrieb am Freitag, 9. November 2007
    Text
    >Verstehe ich nicht ganz.Du bist in die Strasse rechts eingebogen und bist stehen geblieben oder hast du dich mit ihr am Parkenden Auto vorbeigequetscht?

    Ups...schon so schnell gemeldet...danke! Es ist schwer zu erklären, aber genau so war es: die Straße wie eine Buchstabe T...ich komme von unten...bin rechts eingebogen, genau vor mir (nicht vor mir, aber vor der Einmündung...ich kam ja so zusagen aus der Einmündung) parkt einer...ich habe den rechts kommenden Fzg. zu spät gesehen...und gebremst und stehen geblieben. Hätte ich den rechtzeitig gesehen, hätte ich ja gar nicht rechts abbiegen dürfen (sorry, normalerweise kann ich gut deutsch, aber bei der Erklärung merkt man schon, dass ich eine Ausländerin bin:-))) Ich finde gar nicht die richtigen Worte...also ich habe mich nicht durchgequetscht und sie auch nicht...sie hat auf mich gar nicht reagiert, weil sie sicher war, dass sie locker durchfährt...sonst hätte sie doch gebremst...kann ich hier nicht irgendwie ein Foto veröffentlichen oder war es jetzt verständlicher?...Es ist schön, wenn jemand sich interessiert:-) Meine Familie habe ich mit der Geschichte schon verrückt gemacht, aber ich habe leider kein Rechtschutz:-(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 9. November 2007
    Text

    Es wäre tatsächlich klüger gewesen, das von der Polizei angebotene Verwarnungsgeld für die "Vorfahrtmissachtung mit Unfall" an Ort und Stelle zu bezahlen. Jetzt ist der ganze Apparat schon ins Rollen gebracht und nicht mehr aufzuhalten.

    Es ist aber keine "Straftat", nur eine "Ordnungswidrigkeit" Du gilst also nicht als vorbestraft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
    Autor
      Gast0000000
      schrieb am Samstag, 10. November 2007
    Text
    Hast du denn schon gestanden als der Unfall passiert ist?. Ein stehendes Auto kann doch gar keinen Unfall verursachen, demnach könntest du auch keine Schuld an dem Unfall gehabt haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
    Autor
      nette
      schrieb am Samstag, 10. November 2007
    Text
    Hallo!
    Also so ganz habe ich das jett auch nicht verstanden.
    Wie du geschildert hast bist du von unten gekommen und wolltest nach recht abbiegen . und wo du herum gebogen bist da stand wohl ein Auto dort?Und du wolltest vorbei ? udn da sie ja dann das hindernis nicht auf ihrer Seie hat kann sie ja fahren wenn sie durch kommt und der gegenverkehr in dem fall du mußt warten weil du ja das Auto vor dir sehen hast. Seit ihr aneinader geeckt?Oder ist sie gefahren und du hast gewartet bis sie durch war ?
    Bye nette

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
    Autor
      hannes83
      schrieb am Montag, 12. November 2007
    Text
    >Hallo!
    >Also so ganz habe ich das jett auch nicht verstanden.
    >Wie du geschildert hast bist du von unten gekommen und wolltest nach recht abbiegen . und wo du herum gebogen bist da stand wohl ein Auto dort?Und du wolltest vorbei ? udn da sie ja dann das hindernis nicht auf ihrer Seie hat kann sie ja fahren wenn sie durch kommt und der gegenverkehr in dem fall du mußt warten weil du ja das Auto vor dir sehen hast. Seit ihr aneinader geeckt?Oder ist sie gefahren und du hast gewartet bis sie durch war ?
    >Bye nette


    hallo nette.

    ich denke du hast den unfallverlauf schon ganz richtig erkannt, meiner meinung nach war es auch so wie du den unfall erläutert hast.

    bin gespannt wie das ausgeht. naja vielleicht erfahren wir ja noch mehr..
    >

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo