Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???

  • Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
     Sie Unterhaltung:-)
      schrieb am Freitag, 3. Oktober 2008
    meine frage:darf ich in ein Abgeschlepptes auto das auto steuern auch ohne führerschein?hatte den fall vor 2tagen ,ne freundin meinte ich darf es (habe kein führerschein)bin grad dabei und ich meinte ich setze mich nicht ans steuer da ich den noch nicht habe.war meine einstellung richtig was meint ihr dazu????lg
  • Thema
    Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Raptor
      schrieb am Freitag, 3. Oktober 2008
    Text
    Hi,

    Deine Einstellung war falsch. Auch wenn Du keinen Führerschein hast, darst Du im ABGESCHLEPPTEN Auto sitzen und es bedienen.
    Aber ich hättes es sein gelassen, wenn ich es mir nciht zugetraut hätte.

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Sie Unterhaltung:-)
      schrieb am Freitag, 3. Oktober 2008
    Text
    >Hi,
    >
    >Deine Einstellung war falsch. Auch wenn Du keinen Führerschein hast, darst Du im ABGESCHLEPPTEN Auto sitzen und es bedienen.
    >Aber ich hättes es sein gelassen, wenn ich es mir nciht zugetraut hätte.
    >
    >Gruß
    >
    >
    getraut haette ich mir das auf jeden fall..da meine freundin angst hatte(sie hat führerschein)..aber naja ich dachte bevor die polizei mich erwischt lasse ich es lieber sein da ich kurz davor bin mein führersch,zukriegen..danke fuer deine antwort

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  • Thema
    Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Danny001
      schrieb am Samstag, 4. Oktober 2008
    Text
    >Hi,
    >
    >Deine Einstellung war falsch. Auch wenn Du keinen Führerschein hast, darst Du im ABGESCHLEPPTEN Auto sitzen und es bedienen.
    >Aber ich hättes es sein gelassen, wenn ich es mir nciht zugetraut hätte.
    >
    >Gruß
    >
    Das wäre mir neu. Ohne Fahrerlaubnis darf man kein Fahrzeug führen, auch wenn es gezogen wird.

    Nenne mir bitte mal die Rechtsgrundlage, die besagt, dass man ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führen darf, wenn es abgeschleppt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 4. Oktober 2008
    Text
    Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 4. Oktober 2008
    Text
    >Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen".

    ------------------------------------------------------------

    die rechtsprechung geht von 15 jahren aus.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Sonntag, 5. Oktober 2008
    Text
    >Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen".

    Jap, genau so ist es.
    Besonders sinnvoll finde ich das aber ehrlich gesagt nicht, denn abschleppen ist wegen des geringen Abstandes der Fahrzeuge sowieso schon gefährlich.
    Wenn dann sogar noch der Motor nicht funktioniert und somit kein Bremskraftverstärker und keine Servolenkung funktioniert, wäre das letzte was ich tun würde einen 15 Jährigen fahren lassen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Omikron99
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    >Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen".

    hm, find ich schon seltsam das das so sein soll. weil in meiner fahrschule war vor kurzem erst der fall das eine schülerin ihren schein nicht weitermachen durfte weil sie von der polizei erwischt wurde als sie in einem stehenden kfz auf dem fahrersitz saß. ihr vater wollte ihr nur erklären wie die armaturen bedient werden und was wo ist, aber da der schlüssel steckte unterstellte die polizei fahren ohne fahrerlaubnis und brauch die führerscheinausbildung als charakterlich ungeeignet ab.

    daher wäre ich da lieber sehr vorsichtig. zumal beim abgeschleppten kfz ja auch der schlüssel steckt und jemand der keine fahrausbildung hat auch nicht wirklich wissen kann wie er zu lenke/bremsen etc. hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    >hm, find ich schon seltsam das das so sein soll. weil in meiner fahrschule war vor kurzem erst der fall das eine schülerin ihren schein nicht weitermachen durfte weil sie von der polizei erwischt wurde als sie in einem stehenden kfz auf dem fahrersitz saß. ihr vater wollte ihr nur erklären wie die armaturen bedient werden und was wo ist, aber da der schlüssel steckte unterstellte die polizei fahren ohne fahrerlaubnis und brauch die führerscheinausbildung als charakterlich ungeeignet ab.<

    Tolle Geschichte, aber ein stehendes Auto fährt nicht, auch wenn der Schlüssel steckt. Das alleinige Sitzen auf dem Fahrersitz reicht nicht aus, der laufende Motor ist die Abgrenzung. Eindeutig wird es, wenn das Kfz aus eigener Kraft bewegt wird.

    Davon abgesehen sollte man Hobby-Privatunterricht bleiben lassen.

    >daher wäre ich da lieber sehr vorsichtig. zumal beim abgeschleppten kfz ja auch der schlüssel steckt und jemand der keine fahrausbildung hat auch<

    Ein abgeschlepptes Auto (betriebsunfähig) fährt erst recht nicht, sonst dürfte es ja nicht abgeschleppt werden.

    >nicht wirklich wissen kann wie er zu lenke/bremsen etc. hat.<

    Wer das nicht weiß, ist keine »geeignete Person«.

    Davon abgesehen: Abschleppen ist eine Form der Nothilfe und deshalb sind die Hürden absichtlich recht gering, der Warnblinker Pflicht und die Entfernung auf das notwendigste beschränkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Abgeschlepptes auto Steuern???
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    Das halte ich so für ein wenig unglaubwürdig.

    Nur hinter dem Steuer sitzen ist nicht strafbar.
    Wenn allerdings der Motor schon läuft, dann fängt es an, auf seeeeeeeeeeehr dünnes Eis zu gehen!

    Falls Sie wirklich im stehenden und gestopptem Auto saß: sofort zum Anwalt.

    Nebenbei: die Polizei hat nix zu unterstellen, die hat nur Tatsachen festzustellen, sonst nix.

    Wolfe

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