Nur mit Standlicht fahren?

  • Nur mit Standlicht fahren?
     un
      schrieb am Dienstag, 23. August 2011
    Hätte da kurz eine Frage:

    Tagsüber ist es ja noch nicht Pflicht, dass man während des Auto fahrens das Licht (Abblendlicht) an macht.
    Trotzdem kann man doch einfach das Licht anmachen. Nun frag ich mich, ob man dann auch nur das Standlicht anmachen darf - eigentlich ja, oder?

    Und wie sieht es dann Nachts aus? - Wenn man da nur mit Standlicht fährt, bekommt man dann eine Strafe bzgl. "unzureichende beleuchtunge" oder so?

    Danke jetzt schon mal für Antworten :)
  • Thema
    Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text
    >Tagsüber ist es ja noch nicht Pflicht, dass man während des Auto fahrens das Licht (Abblendlicht) an macht.

    Richtig.


    >Trotzdem kann man doch einfach das Licht anmachen.

    Auch richtig.


    >Nun frag ich mich, ob man dann auch nur das Standlicht anmachen darf - eigentlich ja, oder?

    Wie der Name schon nahelegt: Standlicht ist zum Stehen, nicht zum Fahren. Dazu § 17 Abs. 2 StVO:

    "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]"

    Zulässige Einsatzmöglichkeiten für Standlicht sind z.B. das Warten vor einem geschlossenen Bahnübergang oder das Parken außerorts bei Nacht.


    >Und wie sieht es dann Nachts aus? - Wenn man da nur mit Standlicht fährt, bekommt man dann eine Strafe bzgl. "unzureichende beleuchtunge" oder so?

    Ja, geht bei 10 € los, kann aber je nach Tatumständen (Gefährdung, Vorsatz, ...) auch mehr werden.

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  • Thema
    Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      un
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text
    >Richtig.
    Danke
    >Auch richtig.
    Sehr gut
    >"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]"
    Frage dazu: Warum darf ich dann nicht auch nur das Standlicht -am Tag(!)- anhaben, wenn ich nicht mal ein Licht eigentlich anmachen müsste? Hoffentlich ist die Frage verständlich. Weil es ergibt für mich keinen Sinn...
    >Ja, geht bei 10 € los, kann aber je nach Tatumständen (Gefährdung, Vorsatz, ...) auch mehr werden.
    Okay, danke, das seh ich auch ein.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text

    >Frage dazu: Warum darf ich dann nicht auch nur das Standlicht -am Tag(!)- anhaben, wenn ich nicht mal ein Licht eigentlich anmachen müsste?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    3 x darfst du raten, warum Standlicht wohl Standlicht heißt.
    Standlicht heißt Standlicht, weil man es nur im Stand benutzen darf. Logisch, oder ?
    Wenn du das Standlicht eingeschalten hast, sieht daran jeder, dass du stehst.
    Wenn ich dir entgegenkomme und sehe dein Standlicht, weiß ich, dass du stehst und ich eventuell noch überholen kann. Da kannst du mir nicht plötzlich mit Standlicht entgegenkommen.
    Aber das lernst du alles, wenn du mal groß bist und in eine Fahrschule gehst. Dann bekommst du ein Fahrschullehrbuch wo das alles drin steht.
    Du bekommst auch eine Straßenverkehrsordnung wo du den Gesetzestext nachlesen kannst.
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      un
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2011
    Text

    >Standlicht heißt Standlicht, weil man es nur im Stand benutzen darf. Logisch, oder ?

    Logisch, ja. Das ist verständlich.

    >Wenn du das Standlicht eingeschalten hast, sieht daran jeder, dass du stehst.

    Hmm, also darüber hab ich ja noch nie nachgedacht, um ehrlich zu sein.

    >Wenn ich dir entgegenkomme und sehe dein Standlicht, weiß ich, dass du stehst und ich eventuell noch überholen kann. Da kannst du mir nicht plötzlich mit Standlicht entgegenkommen.

    Warte mal, damit ich mitkomme: Wenn du mir entgegenkommst - wie möchtest du mich da überholen bzw. das macht dich keinen Sinn?! o.O

    >Aber das lernst du alles, wenn du mal groß bist und in eine Fahrschule gehst.

    *hust* dazu sag ich jetzt mal lieber nix ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2011
    Text

    >
    >>Wenn ich dir entgegenkomme und sehe dein Standlicht, weiß ich, dass du stehst und ich eventuell noch überholen kann. Da kannst du mir nicht plötzlich mit Standlicht entgegenkommen.
    >
    >Warte mal, damit ich mitkomme: Wenn du mir entgegenkommst - wie möchtest du mich da überholen bzw. das macht dich keinen Sinn?! o.O
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - -
    Nicht dich überholen - du kommst mir ja entgegen mit Standlicht. Sondern ich möchte den Radfahrer vor mir überholen. Jetzt wirst du sicher sagen, der fährt doch auf dem Radweg. Dann überhole ich eben einen Traktor.
    Jetzt verstanden ?
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      un
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2011
    Text
    >Nicht dich überholen - du kommst mir ja entgegen mit Standlicht. Sondern ich möchte den Radfahrer vor mir überholen. Jetzt wirst du sicher sagen, der fährt doch auf dem Radweg. Dann überhole ich eben einen Traktor.
    >Jetzt verstanden?

    gut dass du das mit dem Radfahrer noch so gut abwenden konntest. Der Traktor kann natürlich echt nicht auf dem Fahrradweg fahren. Sowas diesem zuzumuten, ginge dann wohl doch zu weit :p
    Aber ein vernüftiger Mensch, der Auto fahren kann und auch bei der Sache ist, der sollte schon den Unterschied zu einem fahrenden Auto und einem stehenden Auto erkennen. Besonders am Tag erkennt man das Standlicht sowieso echt schlecht. Wenn man es überhaupt richtig wahrnimmt. Deswegen kann ich mich deiner -vielleicht im Gesetz logischen- Erklärung nicht ganz anschließen.

    LG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      un
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2011
    Text
    ...aber danke für den Versuch.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 28. August 2011
    Text
    Besonders am Tag erkennt man das Standlicht sowieso echt schlecht. Wenn man es überhaupt richtig wahrnimmt.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Das ist richtig. Und warum willst du es dann anmachen ?
    Jede Glühlampe verschleißt mit der Zeit und geht kaputt. Das ist bei dir zu Hause auch so, oder ?
    Überlege mal, wieviele Glühlampen leuchten denn, wenn du das Standlicht einschaltest ? Zähle mal !

    Wenn du so gern Licht anmachen möchtest, kaufe dir das Tagfahrlicht. Habe ich letztens bei Penny für 29 Euro gekauft. Und sieht echt geil aus.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      un
      schrieb am Montag, 29. August 2011
    Text
    >Und warum willst du es dann anmachen ?

    Na ganz einfach: weil es schön ausschaut. Es schaut nach "etwas" aus. Motto: Böser Blick ;)

    >Jede Glühlampe verschleißt mit der Zeit und geht kaputt. Das ist bei dir zu Hause auch so, oder ?

    Ja, das stimmt zwar, aber früher oder später gehen alle Glühlampen kaputt. Warum also das Aussehen des Autos/der Lichter im Allgemeinen minimieren, nur um im Endeffekt paar Stunden/Tage länger ein Licht zu haben???
    Das steht für mich zumindest in keinerlei Verhältnis zueinander.

    >Überlege mal, wieviele Glühlampen leuchten denn, wenn du das Standlicht einschaltest ? Zähle mal !

    ohh, ähm, da müsste ich das nächste mal echt erst mal zählen... dann kann ich darauf eine Antwort geben.

    >Wenn du so gern Licht anmachen möchtest, kaufe dir das Tagfahrlicht.

    Darüber hab ich mich schonmal informiert. Nur bei mir kam ein weit höherer Preis als bei dir raus. Hast zwar recht, cool sieht es bestimmt aus, aber dann ist auch wieder blöd: Dieses Tagfahrlicht kann ich dann nie ausmachen - es ist immer an und das ist für mich persönlich nicht von Vorteil...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 30. August 2011
    Text

    >Na ganz einfach: weil es schön ausschaut. Es schaut nach "etwas" aus. Motto: Böser Blick ;)

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wieso habe ich (als Auch-VP-User) sofort das Gefühl bekommen, als wäre mir der/die SchreiberIn dieses Beitrages schon einmal in einem Forum begegnet?!? O_o
    Da ging es allerdings um Nebelscheinwerfer ....

    Am Ende kommt es aber aufs Gleiche raus:
    Dem Auto ein (wer es immer dafür halten mag) cooles Aussehen zu verpassen - und das unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen.


    Und das
    > aber dann ist auch wieder blöd: Dieses Tagfahrlicht kann ich dann nie ausmachen - es ist immer an und das ist für mich persönlich nicht von Vorteil...

    ... lässt mich darauf schließen, dass sich der/die Fzg_LenkerIn im Dunkeln ungesehen an etwas "anschleichen" will und den Überraschungseffekt auf seiner/ihrer Seite haben will. :-O

    Eine durch und durch kindisch/riskante Angelegenheit, bei der durchaus an eine nötige MPU gedacht werden könnte .... :o(

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  • Thema
    Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    Wenn keine Beleuchtungspflicht besteht, dann darfst du auch nur mit Standlicht fahren (also tagsüber bei guter Sicht, kein Rgen, Schnee etc.). Sobald Beleuchtungspflicht besteht, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

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  • Thema
    Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >Wenn keine Beleuchtungspflicht besteht, dann darfst du auch nur mit Standlicht fahren (also tagsüber bei guter Sicht, kein Rgen, Schnee etc.).

    Nein, die Rechtsgrundlage habe ich schon in meinem ersten Beitrag genannt.


    >Sobald Beleuchtungspflicht besteht, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

    ... oder andere zulässige Beleuchtungseinrichtungen (Nebelscheinwerfer + Standlicht, Fernlicht), falls die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >
    >Nein, die Rechtsgrundlage habe ich schon in meinem ersten Beitrag genannt.
    >
    Der von dir genannte Abs. 2 bezieht sich auf Abs. 1 und setzt daher die Beleuchtungspflicht voraus. Ist diese nicht gegeben, darf auch mit Standlicht gefahren werden. Es gibt in dieser Sache vom Amtsgericht Merseburg den Beschluss 12(E) OWi 146/09, der sicherlich auch per Google zu finden ist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >Es gibt in dieser Sache vom Amtsgericht Merseburg den Beschluss 12(E) OWi 146/09, der sicherlich auch per Google zu finden ist.


    Tut mir Leid, aber zu ergoglen ist da nichts, was deine Aussage stützt. :o(
    Sondern einfach nur Bemerkungen aus Foren, die auch keine vernünftige Aussagekraft haben.
    Davon abgesehen, wird auch in den Foren, in denen dieser Beschluss erwähnt wird gesagt, dass auch Polizisten und Fahrlehrer oft andere Ansichten vertreten.

    Das -zusammen mit der Tatsache, dass ein Amtsgerichtsurteil nicht maßgeblich ist- lässt mich dazu raten, sich an den §17 StVO zu halten.
    Und zwar so, wie er steht -und nicht wie er evtl. gemeint sein KÖNNTE- um Ärger aus dem Wege zu gehen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >Der von dir genannte Abs. 2 bezieht sich auf Abs. 1 und setzt daher die Beleuchtungspflicht voraus.

    Nein, dieser Bezug müsste audrücklich hergestellt werden, etwa "Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 darf nicht mit Begrenzungslicht ...". Das ist auch deutlich an den folgenden Absätzen zu erkennen. Nach deiner Interpretation sind die dann widersprüchlich bis unsinnig.


    >Ist diese nicht gegeben, darf auch mit Standlicht gefahren werden.

    Ich wiedehole gerne meine Frage an den TE, auf die du vielleicht eine Antwort findest: Warum heißt es "Standlicht" wenn man es zum Fahren benutzt?


    >Es gibt in dieser Sache vom Amtsgericht Merseburg den Beschluss 12(E) OWi 146/09, der sicherlich auch per Google zu finden ist.

    Beschlüsse von (den meisten) Amtsgerichten gibt es nur selten als Volltext im Netz. Selbst wenn es diesen Beschluss gibt, ist das trotzdem nur die Einzelmeinung eines einzigen Richters - an einem Amtsgericht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Donnerstag, 1. September 2011
    Text

    >Nein, dieser Bezug müsste audrücklich hergestellt werden, etwa "Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 darf nicht mit Begrenzungslicht ...". Das ist auch deutlich an den folgenden Absätzen zu erkennen. Nach deiner Interpretation sind die dann widersprüchlich bis unsinnig.
    >
    Ganz im Gegenteil. Oder schaltest du jedes Mal die Beleuchtung an deinem Fahrzeug ein, wenn du irgendwo parkst? Tagsüber wohlgemerkt. Dies würde sich nach deiner Interpretation aus Abs. 4 ergeben, da in der Regel die Straßenbeleuchtung tagsüber innerhalb geschlossener Ortschaften nicht aktiviert ist.

    >
    >Ich wiedehole gerne meine Frage an den TE, auf die du vielleicht eine Antwort findest: Warum heißt es "Standlicht" wenn man es zum Fahren benutzt?
    >
    Es heißt nicht "Standlicht". Die Bezeichnung lautet "Begrenzungsleuchten". Im übrigen: Warum dürfen die Nebelscheinwerfer auch bei Regen etc. eingeschaltet werden?

    >
    >Beschlüsse von (den meisten) Amtsgerichten gibt es nur selten als Volltext im Netz. Selbst wenn es diesen Beschluss gibt, ist das trotzdem nur die Einzelmeinung eines einzigen Richters - an einem Amtsgericht.

    Diesen aber schon: http://www.wohnmobilforum.de/eigene-bilder/beschluss.jpg. Das Bundesverkehrsministerium teilt diese Ansicht offenbar auch. Und ich glaube, man kann ruhigen Gewissens einer Aussage von dieser Stelle mehr Bedeutung zurechnen, als der eines Polizisten oder Fahrlehrers.

    @ Manne:

    Und woher kommst du? Aus dem Tal der Ahnungslosen?

    @SAB79:

    Vielen Dank für die Ergänzung!

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  • Thema
    Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >Wenn keine Beleuchtungspflicht besteht, dann darfst du auch nur mit Standlicht fahren (also tagsüber bei guter Sicht, kein Rgen, Schnee etc.). Sobald Beleuchtungspflicht besteht, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.


    Ist das deine eigne Interpretation, oder hast du dafür eine seriöse Quelle zu Hand?

    Ich frage deshalb so kleinlich nach, weil der Text des §17 der StVO nicht nur diese Auslegung NICHT beinhaltet (wie zB. das Benutzen von Abblendlicht während Tagfahrten, unter den von dir genannten Umständen),
    sondern unter Punkt 2 ganz klar sagt:
    **Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.**

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

    WENN du eine entsprechende Stelle vorweisen kannst, bitte ich darum, sie zu nennen. Link wäre angenehm.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    Upps, kk145, da waren wir wohl gleichzeitig schreibend ... :o(

    Um nochmal auf unsern Vorposter einzugehen:

    Es gibt durchaus junge Menschen, die der Polizei auffielen, weil sie, aus Gründen der "Coolness" (ohne entsprechende Witterungsverhältnisse), mit Nebelscheinwerfern unterwegs waren.
    Auch hier im Forum, gibt es sie. ;o)

    Und ich werde sie mit einer solch gewagten Aussage, wie sie von dir kam, nicht dazu motivieren nun anderweitig gegen die StVO zu verstoßen. Dafür haben die Ordnungshüter deren Fahrzeuge mittlerweile viel zu sehr im Blick ....

    Ich meine, solch ein Forum, wie dieses hier, hat auch ein Stück weit Verantwortung. Derer sollten wir uns bewusst sein.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >Upps, kk145, da waren wir wohl gleichzeitig schreibend ... :o(

    Kein Problem, diese Aussage möchte ich auch keinesfalls so stehen lassen und werde gleich noch selbst darauf antworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    >Wenn keine Beleuchtungspflicht besteht, dann darfst du auch nur mit Standlicht fahren (also tagsüber bei guter Sicht, kein Rgen, Schnee etc.). Sobald Beleuchtungspflicht besteht, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Heh, du kommst wohl aus Russland ?
    Dort wird innerhalb von Ortschaften mit Standlicht gefahren.
    Und außerhalb von Ortschaften an großen Kreuzungen mit GAI-Posten.
    In Deutschland nicht!
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      SAB79
      schrieb am Donnerstag, 1. September 2011
    Text
    Laut den Erläuterungen zur StVO von Bouska/Leue darf am Tage mit Standlicht alleine gefahren werden.

    Nachdem sich die Polizei in Bayern an diese Erläuterungen hält, wirst du hier nie damit Probleme bekommen. Wie das in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.

    Irgendwann soll es sogar Pflicht, für Fahrzeuge die kein Tagfahrlicht haben, werden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Freitag, 2. September 2011
    Text
    Es ist schon seit mindestens zwei Jahrzehnten durch die Rechtsprechung und durch Kommentare anerkannt, dass sich das Verbot, Standlicht alleine zu benutzen, nur auf die Fälle bezieht, in denen überhaupt eine Beleuchtungspflicht besteht. Und später gab es eine gleichlautende Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums. Es ist also zulässig, dass man am Tage bei guter Sicht das Standlicht benutzt. Inwiefern das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Es ist übrigens nicht schlimm, wenn man so etwas nicht weiß. Peinlich finde ich dann aber, wenn man trotz Ahnungslosigkeit so arrogante Antworten wie "Aber das lernst du alles, wenn du mal groß bist und in eine Fahrschule gehst. Dann bekommst du ein Fahrschullehrbuch wo das alles drin steht" gibt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 2. September 2011
    Text
    >Es ist übrigens nicht schlimm, wenn man so etwas nicht weiß.


    Danke, dazu gebe ich dir Recht -und zu deinem dann folgenden Satz auch. ;o)
    Ich würde gern lernen. Kannst du mir vielleicht eine Quelle nennen, in der ich selbst nachlesen kann?

    Was dieser Thread bislang hergibt, ist der §17 StVO und die Mitteilungen, dass es da was gäbe ....
    Nur ist mir das 2. zu dürftig, um als Tatsache weiter zu geben.

    Wenn ich all das ungeprüft weiter gegeben hätte, was ich in Stammtischrunden erfuhr, wäre mir ganz schnell eine ganz lange Nase gewachsen.
    Es wird doch nichts wahrer deshalb, weil es alle sagen. :o(

    Es geht hier nicht um das, was du, ich oder sonstwer logisch oder gut findet, sondern um das, was das Gesetz verlangt UND auf was man sich berufen kann, wenn auch ein Polizist "unwissend" wie ich wäre. ;o)

    Ich habe den Satz:
    **Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.**
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

    Was hast du (bitte mit Quelle)?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Samstag, 3. September 2011
    Text
    >Was hast du (bitte mit Quelle)?

    Ich habe folgendes:

    1. Ein Kommentar zum Straßenverkehrsrecht von Hentschel: "Standlicht (Begrenzungsleuchten) ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig." Entscheidend ist die Einschränkung "während der Dauer der Beleuchtungspflicht".

    2. Eine Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2004: "Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden."

    3. Eine Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2009: "Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf."

    4. Das oben schon erwähnte Urteil des AG Merseburg, Az. 12(E) OWi 146/09

    5. Der Bußgeldkatalog bzw. der Tatbestandskatalog. Der kennt zum Fahren mit Standlicht nur einen Tatbestand, und zwar: "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht bzw. Fernlicht) benutzen mussten." Also auch hier nur eine Ahndung während der Dauer der Beleuchtungspflicht.

    Ich weiß, dass es auch noch Rechtsprechung aus den späten 80er oder frühen 90er Jahren gibt. Hier können sich vielleicht Manne oder kk145 die Mühe machen, die jeweiligen Urteile herauszusuchen. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      neutral
      schrieb am Sonntag, 4. September 2011
    Text
    >>Was hast du (bitte mit Quelle)?
    >
    >Ich habe folgendes:
    >
    >1. Ein Kommentar zum Straßenverkehrsrecht von Hentschel: "Standlicht (Begrenzungsleuchten) ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig." Entscheidend ist die Einschränkung "während der Dauer der Beleuchtungspflicht".
    >
    >2. Eine Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2004: "Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden."
    >
    >3. Eine Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2009: "Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf."
    >
    >4. Das oben schon erwähnte Urteil des AG Merseburg, Az. 12(E) OWi 146/09
    >
    >5. Der Bußgeldkatalog bzw. der Tatbestandskatalog. Der kennt zum Fahren mit Standlicht nur einen Tatbestand, und zwar: "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht bzw. Fernlicht) benutzen mussten." Also auch hier nur eine Ahndung während der Dauer der Beleuchtungspflicht.
    >
    >Ich weiß, dass es auch noch Rechtsprechung aus den späten 80er oder frühen 90er Jahren gibt. Hier können sich vielleicht Manne oder kk145 die Mühe machen, die jeweiligen Urteile herauszusuchen. ;-)

    Wir haben das genauso auf dem Fahrlehrerlehrgang erklärt bekommen.
    Mit Standicht darf ich fahren wenn ich keine Beleuchtung brauche.
    Ich finde es schade wie manche hier immer andere von oben herab belehren, Jeder macht Fehler und freut sich wenn der andere vernünftig darauf reagiert.Und wir wissen ja alle: Es gibt keine dummen Fragen

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      HX
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    Mir ist eben (9:30) in Chemnitz (Sachsen) folgendes passiert:

    Wurde mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) angehalten, mir wurde ein verwarngeld von 10€ aufgedrückt (bei 100% Topsichtverhältnissen Sonne und blauer Himmel - mitten in der Stadt).

    Da ich mir selber sehr unsicher war ob dieses Rechtens wahr, ging ich durch ätliche Foren. Dies war das Aktuellste bisher.

    Da sich alle auf den StVO § 17 1-2 beziehen, bin ich mir sicher das ich nicht bezahlen hätte müssen!
    ABER:
    auf meinem Verwarnschein steht nun folgender Grund:
    "Verwarnung Wegen § 49 StVZO sind Sie gemäß §§56 - 58 OWiG nach Belehrung über Ihr Weigerungsrecht verwarnt worden. Diese Quittung gild für das rechts zuunterst angegebene Verwarnungsgeld.
    Die Polizei des Freishaates Sachsen
    Chemnitz, den 16.02.2012 2.123.### 10€"

    Zu diesem § 49 finde ich passend nur §49a:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

    Da sehe ich weder durch, noch finde ich dazu passende hilfe.
    Bezieht sich nun die Polizei auf was komplett anderes oder übersehe ich hier was oO?


    Der Grund das Standlichtes ist für mich nicht das aussehen sondern: Egal ob es Tageslicht ist oder nicht, man sieht immer ein Auto/Fahrrad/Motorrad und co besser wenn es Licht an hat! Gerade wenn die Sonne blendet und man um Ecken fährt oder durch eine Alle, egal wo Tagesfahrlicht / Standlich oder beides sollte wie z.B. in der Tschechei Pflicht werden/sein!
    Natürlich in weiß/gelb! Keine anderen Farben die zur verwirrung führen könnten!

    Die Aussage, dass man ein entgegenkommendes Auto was Standlicht anhat, für ein stehendes Auto hält. Ist für mich vollkommen ausgeschlossen, da man immmer sieht, ob ein Auto fährt oder nicht! Wer das nicht erkennt hat einfach nicht am Steuer zu sitzen!

    Freue mich über Hilfe!

    Lg HeadeX

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    Zur Sache hat Andy Weber schon gesagt, was es zu sagen gibt.


    >Da sehe ich weder durch, noch finde ich dazu passende hilfe.
    >Bezieht sich nun die Polizei auf was komplett anderes oder übersehe ich hier was oO?

    Ich nehme an, dass hier ein Z zuviel ist. § 49 StVO wäre eine sinnvolle Angabe, ein allgemeiner Verweis auf die Ahndungsgrundlage für Verkehrsordnungswidrigkeiten.


    Hast du die Verwarnung bezahlt? Für mich liest sich der Text nämlich so. In diesem Fall wäre das Verfahren endgültig abgeschlossen - für beide Seiten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      *happy*
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    >Ich nehme an, dass hier ein Z zuviel ist. § 49 StVO wäre eine sinnvolle Angabe, ein allgemeiner Verweis auf die Ahndungsgrundlage für Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Da ist kein "Z" zu viel. Es handelt sich hier um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung und § 49 erklärt dort die Spielregeln zur Beleuchtung.

    >Hast du die Verwarnung bezahlt? Für mich liest sich der Text nämlich so. In diesem Fall wäre das Verfahren endgültig abgeschlossen - für beide Seiten.

    Da gebe ich dir Recht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    >>Ich nehme an, dass hier ein Z zuviel ist. § 49 StVO wäre eine sinnvolle Angabe, ein allgemeiner Verweis auf die Ahndungsgrundlage für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
    >
    >Da ist kein "Z" zu viel. Es handelt sich hier um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung und § 49 erklärt dort die Spielregeln zur Beleuchtung.

    Nein, § 49 StVZO befasst sich mit "Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage", die Beleuchtungseinrichtungen sind in § 49a StVZO geregelt.

    Natürlich kann man sich jetzt streiten: Ist da ein "a" zu wenig oder ein "Z" zu viel? Da hier offensichtlich ein Verhaltens- und kein Zulassungs-/Ausrüstungsverstoß geahndet wurde (Mängelkarte u.ä. Maßnahmen), habe ich mich für "Z" entschieden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      HX
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    Ja ich habe diese 10Euro bezahlen müssen, auch wenn es eine Verwarnung ist.

    Egal ob ein a zu wenig oder ein Z zu viel. Bezieht es sich nun auf das Standlicht am Tag oder auf Irgendwas generelles mit den Lichtern?
    Habe keine Orginallichter drin, aber Tüv-frei siehe:
    http://de.csr-shop.info/public/catalog_xmlxslproducts.aspx?art=viewproduct&suid=315&zid=bb14b4d8-a87c-4d46-83b8-cbbb59e00a63&productid=13254817

    Er meinte nur "Was für Licht hatten sie eben an?"
    Ich "Standlicht."
    Er "Sie wissen was sie falsch gemacht haben?"
    Ich "Nein, Standlicht ist bei dunkelheit/dämmerung und co zu wenig, aber Standlicht am Tag ist nicht verboten!"
    Er "Ich Verwarne sie....bla"

    Naürlich musste ich dann noch 9:30Uhr Alkohltest machen, Sannikasten und Warndreieck raussuchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    >Ja ich habe diese 10Euro bezahlen müssen, auch wenn es eine Verwarnung ist.

    Nein, du musstest nicht. Es war ein VerwarngeldANGEBOT, bei Ablehnung wäre es zu einem förmlichen Bußgeldverfahren gekommen, bei dem du deine Sicht der Dinge hättest darstellen können. Wie ich oben schon geschrieben habe, ist die Angelegenheit durch Zahlung des Verwarngeldes endgültig erledigt.


    >Egal ob ein a zu wenig oder ein Z zu viel. Bezieht es sich nun auf das Standlicht am Tag oder auf Irgendwas generelles mit den Lichtern?

    Das hängt genau von a und Z ab. In der von dir beschriebenen Form ist die Verwarnung sinnlos. Aufgrund der Vorgehensweise der Polizei gehe ich aber nicht von einem Zulassungsverstoß aus.


    >Habe keine Orginallichter drin, aber Tüv-frei siehe:

    Durch das e-Zeichen sind die tatsächlich eintragungsfrei, ein Verstoß gegen die StVZO kann natürlich trotzdem vorliegen, z.B. wenn sie fehlerhaft eingebaut oder beschädigt sind. Nochmal: Ich glaube nicht, dass deshalb verwarnt wurde, aber das lässt sich nicht mit letzter Gewissheit klären.


    >Er meinte nur "Was für Licht hatten sie eben an?"
    >Ich "Standlicht."

    Falsche Antwort. Richtig: "Was werfen Sie mir vor?"


    >Er "Sie wissen was sie falsch gemacht haben?"
    >Ich "Nein, Standlicht ist bei dunkelheit/dämmerung und co zu wenig, aber Standlicht am Tag ist nicht verboten!"

    Falsche Antwort. Richtig: "Nichts!"

    Du magst in der Sache Recht haben (ob der Polizist davon zu überzeugen ist, ist eine andere Frage), deine Antworten sind aber eine Steilvorlage zu einer Erhöhung wegen Vorsatz. Wenn du nicht sicher bist, welche Antworten sicher sind, solltest du solche Fragen nicht beantworten.


    >Er "Ich Verwarne sie....bla"

    Du: "Ich kann/möchte das nicht vor Ort bezahlen."

    Dann hast du die Möglichkeit, die Verwarnung innerhalb einer Woche per Überweisung oder Zahlkarte anzunehmen - oder eben nicht.


    Merk's dir für die nächste Kontrolle.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nur mit Standlicht fahren?
    Autor
      HX
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    Alles klar ich danke euch!
    Dann werde ich es in Zukunft anders antworten bzw alles per Briefverkehr klären.
    Hoffe das diese Beiträge auch anderen Helfen! Auch wenns "nur" 10€ sind, sollte man sich nicht Abzocken lassen.

    Auf den Beitrag antworten


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