Hallo Ihr Lieben, nur mal ne allgemeine Frage: Falls ich selber einen Auffahrunfall verursache, gibts da auch ne Anordnung zur Nachschulung und Bussgeld ? Liebe Grüße von BP
Thema
Re: Nochmal Auffahrunfall
Autor
Peg
schrieb am Mittwoch, 25. Juni 2008
Text
Ohne Polizei würde gar nichts derartiges geschehen - Die Fahrzeugversicherung würde den Fremd- oder auch Kaskoschaden übernehmen - und gut ist.
>Ohne Polizei würde gar nichts derartiges geschehen - Die Fahrzeugversicherung würde den Fremd- oder auch Kaskoschaden übernehmen - und gut ist.
Meinem Sohn ist das passiert, er ist noch in der Probezeit. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Kann das zur Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung führen oder ist das kein A und B-Verstoß ? Liebe Grüße von BP
>Kann das zur Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung führen oder ist das kein A und B-Verstoß ?
ein "normaler", also ein einfacher auffahrunfall kostet dich nur ein verwarngeld und das hat keine auswirkungen auf die probezeit. wenn da jetzt aber besondere Umstände hinzukommen, kann das auch anders ausgehen, z.B. wenn du mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren bist. Das würde dann ein Bußgeld nach sich ziehen und demzufolge das Ticket für Probezeitmaßnahmen sein.