Nicht korrigierbare Sehschwäche

  • Nicht korrigierbare Sehschwäche
     Martin0815
      schrieb am Donnerstag, 12. Januar 2012
    Guten Tag,

    Ich besitze eine nicht korrigierbare Sehschwäche, mein Sehnerv ist nicht richtig durchblutet und deshalb kann ich nicht richtig scharf sehen.
    War schonmal beim Augenarzt und habe dort einen Sehtest gemacht, mit Sehhilfe kam ich maximal auf 40 - 50%, doch der Arzt wollte mir keine Genehmigung für den Führerschein ausstellen.

    Meine Frage an euch ist, was kann ich noch alles versuchen?
    Ist denn kein Führerschein mit Einschränkungen möglich oder wenigstens ein Mopedführerschein?

    Was mich sehr wunderte ist, das der Augenarzt nichts wusste über einen Führerschein mit Einschränkungen.
  • Thema
    Re: Nicht korrigierbare Sehschwäche
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 12. Januar 2012
    Text
    Hallo,

    dein Augenarzt ist fürs Sehen zuständig, er muss sich nicht mit Sonderregelungen für den Führerschein auskennen. Mit einer Sehstärke von 50 % wirst du vermutlich keinen Führerschein manchen dürfen. Genaueres kannst du bei der Führerscheinstelle erfragen. Lass dir dort genau erklären, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen und was du evtl. noch unternehmen kannst.

    Viele Grüße
    Kirsten

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