Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008

  • Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
     iRon
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Ich war heute auf der Führerscheinstelle um nachzufragen, was ich machen muss um meinen Führerschien neu erteilt zu bekommen.
    Kurze Info: Mein Führerschein ist bereits über 2 Jahre weg und normalerweise muss dann ja eine neue Prüfung abgeben.

    Die Nette Dame von der Führerscheinstelle hat aber heute zu mir gesagt, dass ab dem 01. November 2008 ein neues Gesetz in Kraft treten soll, so dass man keine Prüfung machen muss wenn der Führerschein über 2 Jahre lang weg ist.

    Hab bereits im Internet nach Infos gesucht, ob da was dran ist, hab aber nichts entdecken können.
    Vielleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben wo ich nachschauen kann, oder er kann mir einen Auskunft geben was da dran ist.
  • Thema
    Re: Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    Ja, es ist ab 1.11. kein Muss mehr nach 2 Jahren Entzug die Prüfungen neu zu machen. Die Führerscheinstelle kann dies aber anordnen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
    Autor
      iRon
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    Wär Klasse, dann brauch ich keine Theorie büffeln :)

    Gibts auch nen Link vielleicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    Steht irgendwo hier drin:

    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV%20neu%20komplett.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
    Autor
      iRon
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    Danke, genau das hatte ich gesucht :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
    Autor
      Cosmix
      schrieb am Samstag, 29. November 2008
    Text
    Ja, das stimmt. Mein Bruder stand, zu meiner Verwunderung, mit einem Auto vor der Tür. Da mein Bruder vor 17 Jahren ihn mit Alkohol verloren hatte u vor Kurzem die MPU bestanden hat, ist er mit dem Gutachten zur Führerschein stelle gelaufen, um weiter machen zu können (sprich: Sehtest, erste-Hilfe, anmelden bei der Fahrschule). Die Tante sagte zu Ihm, das er sich draussen kurz hinsetzen solle u warten. Als Sie Ihn wieder ins Büro holte, übergab sie Ihm einen Vorläufige Fahrerlaubnis. Ihr könnt euch Vorstellen, wie platt er war. Auf nachfrage, wie sowas sein könne, sagte die Tante zu Ihm, das es ein Neues gesetz gibt u nun dürfte sie Ihm die Fahrerlaubnis wieder aushändigen, aber er sollte sich, in seinem Interesse einen Auffrischungskurs bei der Fahrschule hole, was aber nicht zwang ist. Der ganze spass hat Ihm so ca. 800€ nur gekostet. Also nur die MPU und die Wiedererteilung...Also, wer lange seinen Lappen weg hat u wegen den Kosten sich nicht weiter mehr gekümmert hat, geht einfach zur Führerscheinstelle und erkundigt euch...es lohnt sich ;))

    Gruss Cosi

    Ps: Kennt jemand dieses neue Gesetz? Mich würd der Gesetzestext ma brennen Interessieren...ciaoi

    >Ich war heute auf der Führerscheinstelle um nachzufragen, was ich machen muss um meinen Führerschien neu erteilt zu bekommen.
    >Kurze Info: Mein Führerschein ist bereits über 2 Jahre weg und normalerweise muss dann ja eine neue Prüfung abgeben.
    >
    >Die Nette Dame von der Führerscheinstelle hat aber heute zu mir gesagt, dass ab dem 01. November 2008 ein neues Gesetz in Kraft treten soll, so dass man keine Prüfung machen muss wenn der Führerschein über 2 Jahre lang weg ist.
    >
    >Hab bereits im Internet nach Infos gesucht, ob da was dran ist, hab aber nichts entdecken können.
    >Vielleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben wo ich nachschauen kann, oder er kann mir einen Auskunft geben was da dran ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung des Führerscheins ab 1.November 2008
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 29. November 2008
    Text
    >Ja, das stimmt. Mein Bruder stand, zu meiner Verwunderung, mit einem Auto vor der Tür. Da mein Bruder vor 17 Jahren ihn mit Alkohol verloren hatte u vor Kurzem die MPU bestanden hat, ist er mit dem Gutachten zur Führerschein stelle gelaufen, um weiter machen zu können (sprich: Sehtest, erste-Hilfe, anmelden bei der Fahrschule). Die Tante sagte zu Ihm, das er sich draussen kurz hinsetzen solle u warten. Als Sie Ihn wieder ins Büro holte, übergab sie Ihm einen Vorläufige Fahrerlaubnis. Ihr könnt euch Vorstellen, wie platt er war. Auf nachfrage, wie sowas sein könne, sagte die Tante zu Ihm, das es ein Neues gesetz gibt u nun dürfte sie Ihm die Fahrerlaubnis wieder aushändigen, aber er sollte sich, in seinem Interesse einen Auffrischungskurs bei der Fahrschule hole, was aber nicht zwang ist. Der ganze spass hat Ihm so ca. 800€ nur gekostet. Also nur die MPU und die Wiedererteilung...Also, wer lange seinen Lappen weg hat u wegen den Kosten sich nicht weiter mehr gekümmert hat, geht einfach zur Führerscheinstelle und erkundigt euch...es lohnt sich ;))
    >
    >Gruss Cosi
    >
    >Ps: Kennt jemand dieses neue Gesetz? Mich würd der Gesetzestext ma brennen Interessieren...ciaoi
    >


    Tag Cosi,
    es handelt sich um § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):


    II. Führen von Kraftfahrzeugen

    2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    § 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    (1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangen Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

    (2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

    (3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Nr. 9.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo