Neuerteilung

  • Neuerteilung
     chris123321
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Hallo zusammen.

    Ich habe meine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen bekommen und darf frühstens in 10 Monaten eine neue ausgestellt bekommen. Der Vorfall, der den entzug rechtfertigt, fand im 4ten Jahr meiner Probezeit statt (Probezeit wurde schon etwas länger auf 4 Jahre verlängert).

    Wie geht es jetzt weiter? Ich hab bis jetzt im internet gefunden, das ich 3 Monate bevor die Sperrfrist abläuft einen Antrag auf neuerteilung stellen muss. Und dann? Muss ich dann die Theorie und Praxisprüfung komplett neu machen? Wenn ja, habe ich dann nochmal 2 Jahre Probezeit? Oder eine MPU? Dann hab ich da noch was von einer 2 Jahresfrist gelesen...

    Kann mir da wer weiterhelfen?

    MFG,
    Christian
  • Thema
    Re: Neuerteilung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    Weshalb wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen?

    In der Regel bekommst du die Fahrerlaubnis prüfungsfrei erteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    Ah, ok! Und den Führerschein selbst? Kann ich da gleich zur Prüfung gehen, oder muss ich nochmal alles machen wie in der Fahrschule damals? Also Unterricht etc.

    Wegen Fahrerflucht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text

    >Wegen Fahrerflucht.

    Kann sein, dass (vor dem neuen Führerschein!) erst einmal durch eine MPU abgeklärt wird, ob du jetzt wirklich "ein Braver" bist.
    Das heißt, deine charakterliche Eignung wird gecheckt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    >Ah, ok! Und den Führerschein selbst? Kann ich da gleich zur Prüfung gehen, oder muss ich nochmal alles machen wie in der Fahrschule damals? Also Unterricht etc.
    >

    Den Führerschein bekommst du ausgehändigt wenn die Fahrerlaubnis erteilt wird. Nix mit Prüfung, Fahrstunden etc.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    >Den Führerschein bekommst du ausgehändigt wenn die Fahrerlaubnis erteilt wird. Nix mit Prüfung, Fahrstunden etc.


    Achso, das heißt nach der Sperre wird mir die Erlaubnis und der Führerschein wieder ausgehändigt, ohne das ich etwas dafür zahlen muss, es sei denn eine MPU wird angeordnet? Wann wird das mit der MPU entschieden, und wer entscheidet das? Im Brief vom Amtsgericht steht nämlich nix drin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    >Achso, das heißt nach der Sperre wird mir die Erlaubnis und der Führerschein wieder ausgehändigt, ohne das ich etwas dafür zahlen muss, es sei denn eine MPU wird angeordnet?

    Ist so nicht richtig. Du musst die Gebür für die Neuerteilung zahlen. Falls eine MPU fällig wird, würde diese 332,01 € (verkehrsrechtliche Fragestellung) kosten.



    >Wann wird das mit der MPU entschieden, und wer entscheidet das? Im Brief vom Amtsgericht steht nämlich nix drin.

    Wenn du deine Fahrerlaubnis beantragst bekommst du entweder die Aufforderung eine MPU zu machen oder die Fahrerlaubnis ;-)
    Sprich die Aufforderung kommt von der Führerscheinstelle.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    >Achso, das heißt nach der Sperre wird mir die Erlaubnis und der Führerschein wieder ausgehändigt, ohne das ich etwas dafür zahlen muss, es sei denn eine MPU wird angeordnet?

    Nein. Der Führerschein wird geschreddert. Du musst eine neue FE beantragen und bekommst dazu ein neues Dokument. Kostenlos ist das nicht, die Fahrerlaubnisbehörde verlangt dafür eine Gebühr. Die Höhe ist variabel, ich würde mit ca. 150 € rechnen. Den Antrag kannst du - wie du oben schon selbst geschrieben hast - 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

    >Wann wird das mit der MPU entschieden, und wer entscheidet das? Im Brief vom Amtsgericht steht nämlich nix drin.

    Das entscheidet auch nicht das AG, sondern die Fahrerlabnisbehörde sobald du den Antrag stellst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    >Ich habe meine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen bekommen und darf frühstens in 10 Monaten eine neue ausgestellt bekommen.

    Das klingt mir mehr nach "endgültig" als nach "vorläufig". Du bist verurteilt worden oder hast einen Strafbefehl akzeptiert?

    >Wenn ja, habe ich dann nochmal 2 Jahre Probezeit? Oder eine MPU?

    Du bekommst eine neue Fahrerlaubnis mit Restprobezeit, und zwar soviel, wie beim Entzug noch von der Probezeit deiner ersten Fahrerlaubnis übrig war. Insgesamt hast du also 4 Jahre Probezeit - mehr geht nicht.

    Eine MPU ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Was war denn der Verstoß, der zur Probezeitverlängerung geführt hat?

    Die MPU ist aber beim nächsten Verstoß in der Restprobezeit gebucht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    Ich hab den Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen, stehen allerdings 2 unterschiedliche sachen drin! einmal : "Im Zusammenhang mit dem in dem Strafbefehl näher umschrieben Tatvorwurd hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Fahrerlaubnis vorläuftig zu entziehen und die Beschlagnahme des Führerscheins anzuordnen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, zu diesem Antrag binnen 2 Wohen STellung zu nehmen."

    und auf einer anderen seite:

    "Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen, Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Soweit Ihnen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen, Ihr Führerschein vorläufig sichergeschtellt oder beschlagnahmt war, wird die Zeit bei der Festsetzung der Sperrfrist berücksichtig."


    Mein Führerschein ist nicht vorläuftig eingezogen worden bevor ich diesen Brief bekommen hab!

    Was heißt das jetzt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Freitag, 30. April 2010
    Text
    Wie schon oben geschrieben, es war Fahrerflucht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >Wie schon oben geschrieben, es war Fahrerflucht

    Das meine ich nicht. Wenn du zum Tatzeitpunkt schon 4 Jahre Probezeit hattest, muss es ja früher schon irgendeinen Verstoß gegeben haben. Wenn der im Zusammenhang mit dem aktuellen Verstoß steht, könnte man über eine MPU nachdenken - bei einem einfachen Tempo-/Abstands-/Rotlicht-/...-verstoß nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >>Wie schon oben geschrieben, es war Fahrerflucht
    >
    >Das meine ich nicht. Wenn du zum Tatzeitpunkt schon 4 Jahre Probezeit hattest, muss es ja früher schon irgendeinen Verstoß gegeben haben. Wenn der im Zusammenhang mit dem aktuellen Verstoß steht, könnte man über eine MPU nachdenken - bei einem einfachen Tempo-/Abstands-/Rotlicht-/...-verstoß nicht.

    Nein, das war vor 3 Jahren, kurz nachdem ich den Lappen bekommen hab, da bin ich links abgebogen und jemand ist mir in die Seite. Aufbau semina hab ich darauf hin erfolgreich in der Frist absolviert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >Nein, das war vor 3 Jahren, kurz nachdem ich den Lappen bekommen hab, da bin ich links abgebogen und jemand ist mir in die Seite. Aufbau semina hab ich darauf hin erfolgreich in der Frist absolviert.

    Das klingt nicht nach MPU.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >>Nein, das war vor 3 Jahren, kurz nachdem ich den Lappen bekommen hab, da bin ich links abgebogen und jemand ist mir in die Seite. Aufbau semina hab ich darauf hin erfolgreich in der Frist absolviert.
    >
    >Das klingt nicht nach MPU.


    Und woran machst du das fest?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >>>Nein, das war vor 3 Jahren, kurz nachdem ich den Lappen bekommen hab, da bin ich links abgebogen und jemand ist mir in die Seite. Aufbau semina hab ich darauf hin erfolgreich in der Frist absolviert.
    >>
    >>Das klingt nicht nach MPU.
    >
    >
    >Und woran machst du das fest?

    Der Verstoß damals war relativ harmlos (Ordnungswidrigkeit), der aktuelle ist eine Straftat. Es gibt keinen engen zeitlichen Zusammenhang (viele Verstöße in kurzer Zeit). Der erste Verstoß war fahrlässig, der zweite vorsätzlich. Bis auf die Tatsache, dass es zweimal zu einem Unfall kam, gibt es überhaupt kaum Gemeinsamkeiten - es fehlt das Muster.

    Auch andere Gründe für die MPU (Alkohol, Drogen, Gewaltbereitschaft, körperliche Defizite, ...) liegen nicht vor.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    Vorweg: Für die Sache ist das alles kaum relevant.

    >Ich hab den Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen, stehen allerdings 2 unterschiedliche sachen drin! einmal : "Im Zusammenhang mit dem in dem Strafbefehl näher umschrieben Tatvorwurd hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Fahrerlaubnis vorläuftig zu entziehen und die Beschlagnahme des Führerscheins anzuordnen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, zu diesem Antrag binnen 2 Wohen STellung zu nehmen."

    Du hast deinen Führerschein noch? Etwas kurios - vorläufig entziehen dürfte die StA auch ohne Richter. Ist auch die Regel ...

    >und auf einer anderen seite:
    >
    >"Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen, Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Soweit Ihnen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen, Ihr Führerschein vorläufig sichergeschtellt oder beschlagnahmt war, wird die Zeit bei der Festsetzung der Sperrfrist berücksichtig."

    Das ist dann der endgültige Entzug. So ganz nebenbei: 10 Monate bei Unfallflucht ist ganz schön happig. Gibt es irgendwelche besonderen Tatumstände, z.B. hoher Sach- oder gar Personenschaden? Ansonsten solltest du über den Gang zum Anwalt nachdenken. Der könnte vielleicht auch was an den vermutlich genauso üppigen Tagessätzen ändern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      chris123321
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    Ich habe den Führerschein noch, der Brief kam ja heute gerade an per Post.

    Nein, es ist ledigleich ein Sachschaden von 2100 Euro entstanden.

    Die Geldstrafe sind 30 Tagessätze je 40€, also 1200.

    Der Polizist sagte mir bei meiner Aussage in etwa worauf ich mich einstellen kann, allerdings übertrifft das jetztige Ergebnis die erwahrtungen bei weitem!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Text
    >Nein, es ist ledigleich ein Sachschaden von 2100 Euro entstanden.
    >
    >Die Geldstrafe sind 30 Tagessätze je 40€, also 1200.

    Das kommt so etwa hin. Ob die Höhe der Tagessätze stimmt, muss du natürlich selbst wissen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des verfügbaren Monatsnettos. Wenn das bei dir weniger als 40 € ergibt, kannst du gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben. Es kommt dann zu keiner Verhandlung (-> keine Prozesskosten), wahrscheinlich werden Nachweise gefordert. Das kann man auch ohne Anwalt abwickeln.

    Die Sperrfrist kommt mir dagegen zu hoch vor. Problem: Willst du dich dagegen wehren, wäre ein Hilfe durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend anzuraten - der kostet aber, außerdem wirst du die Prozesskosten tragen müssen. Ob dir ein paar Monate weniger Sperrfrist dieses Geld Wert sind, musst du selbst entscheiden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neuerteilung
    Autor
      Chr86
      schrieb am Dienstag, 11. Mai 2010
    Text
    Mir wird der Führerschein demnächst auch entzogen,wegen dem gleichen Sachverhalt, allerdings nur für 6 Monate. Deswegen habe ich eine Frage: Wenn ich meinen Führerschein nach 3 Monaten neu beantrage, muss ich dann den Erste Hilfe-Kurs und den Sehtest wiederholen? Oder entfällt das, da ich beide bereits bei der ersten Erteilung (2004) nachgewiesen habe? Die Führerscheinbehörde ist noch die gleiche wie vor 6 Jahren.

    Christian

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neuerteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 11. Mai 2010
    Text
    Du brauchst einen neuen Sehtest. Ein Nachweis über den SMU-Kurs ist nicht nötig.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo