Neuer Führerschein?

  • Neuer Führerschein?
     bienchenhonig
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    hi,
    ich möchte nach meinem B führerschein nun BE machen. habe nun den braunen Umschlag von der FS bekommen und frage mich nun ob der führerschein komplett neu gemacht wird,weil ich nun auch wieder ein passbild abgeben soll?
  • Thema
    Re: Neuer Führerschein?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    was für ein brauner Umschlag??

    Ja du bekommst einen ganz neuen Führerschein mit neuem Ausstellungsdatum, deshalb auch das Passbild. Denk dran, biometrisch muss es sein ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Neuer Führerschein?
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >was für ein brauner Umschlag??
    >
    >Ja du bekommst einen ganz neuen Führerschein mit neuem Ausstellungsdatum, deshalb auch das Passbild. Denk dran, biometrisch muss es sein ;-)

    echt auch noch biometrisch? damuss ich ja auch nochmal zum fotografen, ich hät jetzt einfach die schulpassbilder genommen^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Neuer Führerschein?
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>was für ein brauner Umschlag??
    >>
    >>Ja du bekommst einen ganz neuen Führerschein mit neuem Ausstellungsdatum, deshalb auch das Passbild. Denk dran, biometrisch muss es sein ;-)
    >
    >echt auch noch biometrisch? damuss ich ja auch nochmal zum fotografen, ich hät jetzt einfach die schulpassbilder genommen^^

    ok hab noch eins gefunden^^.... aber sagt mal sehtest muss ich nich nochmal machen oder?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Neuer Führerschein?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

    (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    [...]
    ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht,
    [...]

    (sprich biometrisch)


    und falls dein Sehtest älter als 2 Jahre ist brauchst du auch nen neuen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Neuer Führerschein?
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    >Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    >§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    >
    >(3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    >
    >[...]
    >ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht,
    >[...]
    >
    >(sprich biometrisch)
    >
    >
    >und falls dein Sehtest älter als 2 Jahre ist brauchst du auch nen neuen.

    Ne mein anderer ist wenns hoch kommt n dreiviertel jahr alt

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