Neue Klassen ab Januar 2013

  • Neue Klassen ab Januar 2013
     Girlzbike03
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Hallo zusammen.

    Ich habe von den neuen Führerscheinklassen gehört, die ab dem 19. Januar 2013 gelten.

    Ich bin 22 Jahre alt was genau bedeutet das für mich, wenn ich es nicht schaffen sollte den Motorradführerschein vor dem 19. Januar zu kriegen?

    Muss ich in 2 Jahren dann nochmal eine praktische Prüfung ablegen?
    Und wenn ich es noch dieses Jahr schaffe habe ich dann Vorteile?

    Lieben Gruß

  • Thema
    Re: Neue Klassen ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Text
    >Ich habe von den neuen Führerscheinklassen gehört, die ab dem 19. Januar 2013 gelten.

    Hier die Infos vom Bundesverkehrsministerium:
    http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fuehrerschein-2013.html

    Fahrlehrerverband BW:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2012-Texte/fpx-12-10-540-FS-Bestellung.htm


    >Ich bin 22 Jahre alt was genau bedeutet das für mich, wenn ich es nicht schaffen sollte
    >den Motorradführerschein vor dem 19. Januar zu kriegen?

    Wenn der Führerschein schon gedruckt wurde, muss dieser wieder vernichtet werden und ein neuer gegen Extrazahlung von der Bundesdruckerei hergestellt werden.
    Es wird dann nur Klasse A2 erteilt. Nach frühestens zwei Jahren ist dann eine neue praktische Prüfung + einige Fahrstunden in einer Fahrschule nötig, wenn man Klasse A haben will.


    >Muss ich in 2 Jahren dann nochmal eine praktische Prüfung ablegen?

    Ja!


    >Und wenn ich es noch dieses Jahr schaffe habe ich dann Vorteile?

    - Keine praktische Prüfung für A unbeschränkt nach 2 Jahren nötig und auch kein Führerscheintausch
    - Ab 19.01.2013 dürfen auch Motorräder der Klasse A2 ohne Führerscheintausch gefahren werden
    - Führerschein ist 20 Jahre statt 15 Jahre gültig

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  • Thema
    Neue Klassen ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Text
    Hi


    >- Ab 19.01.2013 dürfen auch Motorräder der Klasse A2 ohne Führerscheintausch gefahren werden

    Woher hast du diese Info?
    Nach Rückfrage im Ministerium in BErlin wird das zwar angedacht, ist aber nocht nicht in trockenen Tüchern.

    Wenns dumm läuft muss die KArte getauscht werden.
    Ist zwar recht unwahrscheinlich, aber wenn du da was schriftliches hast, her damit!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Neue Klassen ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Text
    >Woher hast du diese Info?


    7. FeVuaÄndV, Artikel 2, Nr. 16:


    § 76 wird wie folgt geändert:
    a) Nummer 7 wird wie folgt neu gefasst:

    „7. § 6 Absatz 1

    a) zu Klasse A

    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

    aa) Krafträder der Klasse A2 und

    bb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.



    http://www.buzer.de/gesetz/10210/index.htm

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Neue Klassen ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Text
    Und unter dem ersten Link auf der Homepage des Verkehrsministeriums:

    "Ich bin bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt. Welche Fahrzeuge darf ich jetzt fahren und ab wann darf ich Krafträder der Klasse A fahren?

    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen Krafträder der Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Neue Klassen ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Text
    Hi

    >7. FeVuaÄndV, Artikel 2, Nr. 16:
    >
    >
    >§ 76 wird wie folgt geändert:
    >a) Nummer 7 wird wie folgt neu gefasst:
    >
    >„7. § 6 Absatz 1
    >
    >a) zu Klasse A
    >
    >Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
    >
    >aa) Krafträder der Klasse A2 und
    >
    >bb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.
    >

    Megadanke.
    Dann hab ich das überlesen

    Freut mich dass es so unbürokratisch geregelt wuirde

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Muss man Sozialstunden im Antrag angeben ?
    Autor
      pandawa
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2012
    Text
    Hallo
    Ich möchte Morgen den Antrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis abgeben, dieser Antrag enthält folgende Frage : " Ist gegen Sie ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts in einer Strafsache ausgesprochen worden?"

    Zur Erklärung: Ich bin jetzt 23 und wurde mit 16 Jahren zu 20 Sozialstunden Verurteilt worden wegen Fundunterschlagung ( ich hatte im Wald ein Fahrrad gefunden und es behalten)

    Muss ich die Frage jetzt mit Ja beantworten, und falls ja gibt es da irgendwelche Konsequenzen, oder ist das mit den 20 Sozialstunden sowieso nirgends vermerkt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Muss man Sozialstunden im Antrag angeben ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 5. November 2012
    Text
    >Muss ich die Frage jetzt mit Ja beantworten, und falls ja gibt es da irgendwelche Konsequenzen, oder ist das mit den 20 Sozialstunden sowieso nirgends vermerkt?

    Diese Verurteilung ist noch im Erziehungsregister vermerkt. Darauf hat die Fahrerlaubnisbehörde aber keinen Zugriff (§ 61 BZRG) und du musst darüber keine Auskünfte erteilen (§ 64 BZRG). Selbst wenn du das tun würdest, hätte es vermutlich keine Auswirkungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

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