Navigationsgeräte erlaubt ?

  • Navigationsgeräte erlaubt ?
     Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 3. Januar 2010
    Mal eine Frage an die Experten. Ich habe in meinem Wohnmobil ein Navigationsgerät TOMTOM one XL.
    Ich weiß, dass Navis verboten sind, wenn sie feststehende "Blitzer" anzeigen, so wie es mein TOMTOM machen würde, wenn ich diese Funktion aktiviert hätte. Habe ich aber nicht, weil es Gebühren kostet und ich es nicht brauche. Nun meine Frage: Reicht es schon, dass ich dieses Navi im Auto habe ? Könnte ein Polizist es schon beschlagnahmen nur weil es könnte ? Oder muß es aktiviert sein ? Kann sich denn ein Polizist mit der Bedienung aller Geräte auskennen ? Muß er das ? Oder muß es mir nachgewiesen werden ?
    Gruß Manfred
  • Thema
    Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      hanns
      schrieb am Sonntag, 3. Januar 2010
    Text
    Der Besitz ist nicht strafbar, solange die Funktion nicht aktiviert ist. Hast eben nur navigiert . . . . .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Berit S.
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Der Besitz ist nicht strafbar, solange die Funktion nicht aktiviert ist. Hast eben nur navigiert . . . . .

    Ups, man darf in DE sich die Blitzer im Navi nicht anzeigen lassen? Das wusste ich nicht. Bei meinem Navi ist es aktiviert. Wieso bekommt man in DE solche Geräte zu kaufen ohne das darauf hingewiesen wird das man diese Funktion nicht nutzen darf. :-(((

    Mit welcher Strafe muss ich rechnen wenn sie mich damit erwischen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Hallo Berit,
    in Deutschland wird vieles verkauft was nicht zugelassen ist. Ich denke da so an Melodiefanfaren oder verschiedene Lampen. Du kannst sogar Blaulicht kaufen, aber nicht benutzen. Hauptsache ist, man kann damit Geld verdienen. Ob Du dann bestraft wirst, interessiert niemanden. Wie hoch die Strafe dafür ist, weiß ich auch nicht. Mich würde es schon ärgern, wenn das Teil nur beschlagnahmt wird. Hat ja schließlich Geld gekostet. Ich benutze es gern im Wohnmobil. Mit einem Wohnmobil rast man ja sowieso nicht, sondern hat Urlaub. Meist habe ich da noch einen Anhänger dran und fahre gemütlich und in aller Ruhe. Das Navi brauche ich um in fremden Gegenden dann die Sehenswürdigkeiten zu finden. Ist schon toll. Verschiedene Funktionen (wie Anzeigen der Blitzer) habe ich nicht aktiviert. Geht auch nicht per Knopfdruck, sondern man muß mit TOMTOM einen Vertrag abschließen (weil kostenpflichtig). Die Frage ist also: was versteht man unter Bereithalten ?

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  • Thema
    Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Hi Hanns,

    wann hast du das letzte Mal in die StVO geschaut:

    §23 Sonstige Pflichten des FAhrzeugführers:

    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    Bereits das betriebsbereite Mitführen (und dazu gehört schon alleine das Installiertsein, weil mit einem Tastendruck aktivierbar) ist verboten.

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Hi Manni,

    du mußt die entsprechende Blitzerdatei auf dem TOMTOM löschen.

    Es reicht die mögliche Bereithaltung aus.

    Leider bieten die meisten neuen Navis diese Möglichkeit der Blitzer ab Werk.

    Find ich schade!

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  • Thema
    Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Knautschnasi
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Ops mein navi zeigt die auch alle an.
    Gut zu wissen.. ich wusste nämlich garnicht das des verboten ist.


    jessi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Marv
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Es ist ja auch verboten, andere Autofahrer zu warnen, wenn man einen Blitzer entdeckt hat.
    Mich wunderts nur immer wieder, dass keiner mal gegen die Radiosender vorgeht. Denn diese geben doch tagtäglich Blitzermeldungen durch.
    Sorry, ist nicht das Topic von dem Thread, wenn nicht erwünscht kann ich einen eigenen aufmachen. Dachte nur, dass es grade passt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Die wichtigste Frage wurde ja schon von Wolfe beantwortet. Die Frage, was genau "betriebsbereit" ist, ist übrigens noch nicht ganz endgültig geklärt, da es dazu noch praktisch keine Rechtsprechung gibt, z.B.: Ist das Gerät auch betriebsbereit, wenn es ausgeschaltet in der Originalverpackung im Kofferraum liegt?

    Fehlt noch das hier:

    >Kann sich denn ein Polizist mit der Bedienung aller Geräte auskennen ? Muß er das ? Oder muß es mir nachgewiesen werden ?

    Nein, nein, und: Wenn er einen ausreichenden Anfangsverdacht konstruieren kann, kann er das Gerät beschlagnahmen und untersuchen lassen. Praktisch scheint das aber die Ausnahme zu sein, solange man es nicht darauf anlegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Ist nur ein Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

    Des weiteren wird unterschieden zwischen aktivem technischen Equipment (Radarwarner), das auf tatsächlich stattfindende Geschwindigkeitsmessungen reagiert und Navis die gelegentlich mal sagen »Bitte achten Sie auf ihre Geschwindigkeit« (sowas findet man sogar in Mietwagen installiert), aber von tatsächlich aktivierten Blitzern gar nichts wissen.

    Bei ersterem ist die Beweislage klar und eindeutig, bei letzterem ist es praktisch nicht nachweisbar. Gerade wenn die Datenbank noch mit reichlich »Unfallschwerpunkten« (Schulen, Kindergärten usw.) angereichert ist, an denen tatsächlich überhaupt keine Geschwindigkeitskontrollen stattfinden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Ist nur ein Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

    Das ist glaube ich allen Beteiligten klar. Da Manfred FL ist, sollte er aber auch Owis dringend vermeiden. Noch dazu wird diese hier mit 4 Punkten bewertet.

    Für Nicht-FL hast du mit dem "nur" Owi natürlich recht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Berit S.
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Gut ich weiß wie man die Blitzerwarnung abschaltet, aber nicht wie man sie komplett vom Navi bekommt. :-( Das ist ja echt blöd. Sollte ich damit in meiner Probezeit erwischt werden passiert mir ja auch nichts, weil es eine OWI ist oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Gut ich weiß wie man die Blitzerwarnung abschaltet, aber nicht wie man sie komplett vom Navi bekommt. :-( Das ist ja echt blöd.

    Solange Du nicht mit sowas rumfährst:

    http://www.youtube.com/watch?v=4-uB8MtuSoc

    ist die Gefahr recht gering. POI-Warner aus und gut ist. Die Karte vor der Fahrt zu benutzen ist übrigens völlig legal.

    > Sollte ich damit in meiner Probezeit erwischt werden passiert mir ja auch nichts, weil es eine OWI ist oder?

    A-Verstoß mit den üblichen Folgen, nicht lustig mit Fahrerlaubnis auf Probe. Aber kein Strafverfahren oder sowas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >> Sollte ich damit in meiner Probezeit erwischt werden passiert mir ja auch nichts, weil es eine OWI ist oder?
    >
    >A-Verstoß mit den üblichen Folgen, nicht lustig mit Fahrerlaubnis auf Probe. Aber kein Strafverfahren oder sowas.

    Ist "nur" ein B-Verstoß - ganz so schlimm ist es also nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Noch dazu wird diese hier mit 4 Punkten bewertet.
    >-----------------------------------------------------------------
    Na das würde mir gerade noch fehlen.
    Unsere Chefin der Führerscheinstelle würde mich sofort zum ASP schicken. Kostet auch noch einmal 350 Euro bei uns. Dazu noch die Blamage bei der Konkurenz zu klingeln .....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    Navigon Navis warnen nur vor "Gefahrenstellen" (was im Endeffekt aber immer Blitzer sind).
    Das ist erlaubt, weil es sich hier um einen rechtlichen Fehler in Deutschland handelt.
    Die Polizei darf nicht zum abkassieren blitzen, sondern nur an gefahrenstellen (z.B. Unfallschwerpunkten).
    Das Navi kann also vor genau diesen Stellen warnen.
    In einer Kontrolle haben mich die Cops explizit nach einem Radarwarner gefragt und gesagt, dass POI (Points of interesst) im Navi in Ordnung seien.
    Ich denke es kommt auch immer drauf an, was für einen Polizisten du im Zweifelsfall erwischst ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Navigon Navis warnen nur vor "Gefahrenstellen" (was im Endeffekt aber immer Blitzer sind).

    Naja, die dürfen ja auch nur an Gefahrenstellen aufgebaut werden.

    >Das ist erlaubt, weil es sich hier um einen rechtlichen Fehler in Deutschland handelt.

    Naja, der § ist weich wie Gummi. Klare Regelungen wie z. B. Navigationsgeräte komplett verbieten (gute alte Straßenkarte tut's auch) und gut ist. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Die Polizei darf nicht zum abkassieren blitzen, sondern nur an gefahrenstellen (z.B. Unfallschwerpunkten).

    Ist schon wieder Vollmond? Immer wieder die alte Leier: Die Kosten für Verkehrsüberwachung stehen - zumindest bei sehr vielen Maßnahmen - in einem so ungünstigen Verhältnis zu den Einnahmen durch die verhängten Bußgelder, dass von "Abkassieren" wirklich keine Rede sein kann.

    Das mit den Unfallschwerpunkten ist auch Unsinn. Bestehende Regeln dürfen überwacht werden - jederzeit, überall. Dass interne Anweisungen teilweise Einschränkungen festlegen, hat keine Außenwirkung. Wenn der Polizist also direkt am Ortsschild blitzt, wird ihm sein Chef vielleicht nahelegen, das in Zukunft zu unterlassen; nicht weil es nicht erlaubt wäre, sondern weil der Chef es nicht will. Die Verstöße aus so einer Kontrolle sind trotzdem uneingeschränkt verfolgbar.

    >In einer Kontrolle haben mich die Cops explizit nach einem Radarwarner gefragt und gesagt, dass POI (Points of interesst) im Navi in Ordnung seien.
    >Ich denke es kommt auch immer drauf an, was für einen Polizisten du im Zweifelsfall erwischst ;-)

    Richtig. Wie die Vorschrift auszulegen ist, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden müssen. Und bis es so ein Verfahren dann mal vor den BGH oder zumindest ein OLG schafft, gibt es eben eine gewisse Unsicherheit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Navigationsgeräte erlaubt ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 4. Januar 2010
    Text
    >Richtig. Wie die Vorschrift auszulegen ist, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden müssen. Und bis es so ein Verfahren dann mal vor den BGH oder zumindest ein OLG schafft, gibt es eben eine gewisse Unsicherheit.

    Wird wohl nie passieren, das zu erwartende Urteil wäre quasi ein Freibrief...

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