Nationale Fahrerlaubnisklasse im Ausland

  • Nationale Fahrerlaubnisklasse im Ausland
     cobie
      schrieb am Samstag, 4. August 2012
    Hallo,
    es gibt in Deutschland ja ein paar nationale Klassen wie M oder L.
    Wie ist das nun, wenn man damit im EU Ausland ist? Gelten die da grundsätzlich gar nicht? Oder kommt es immer auf die Klasse und das Land an? Kann man sich irgendwo eine Übersicht ansehen, wo man z.B. mit der deutschen Klasse L fahren darf?
    Danke schonmal
    LG Cobie
  • Thema
    Re: Nationale Fahrerlaubnisklasse im Ausland
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. August 2012
    Text
    >es gibt in Deutschland ja ein paar nationale Klassen wie M oder L.
    >Wie ist das nun, wenn man damit im EU Ausland ist? Gelten die da grundsätzlich gar nicht?

    Grundsätzlich sollen auch nationale Klassen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Das gilt aber nur für Klassen, bei denen das Mindestalter bei 18 Jahren oder höher liegt.


    >Oder kommt es immer auf die Klasse und das Land an?

    Richtig. Die Umsetzung dieses Grundsatzes ist nämlich nationales Recht.


    >Kann man sich irgendwo eine Übersicht ansehen, wo man z.B. mit der deutschen Klasse L fahren darf?

    Ich weiß es nicht. Im Zweifelsfall würde ich direkt im betreffenden Land beim zuständigen Ministerium anfragen.

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  • Thema
    Re: Re: Nationale Fahrerlaubnisklasse im Ausland
    Autor
      cobie
      schrieb am Samstag, 4. August 2012
    Text

    >
    >Grundsätzlich sollen auch nationale Klassen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Das gilt aber nur für Klassen, bei denen das Mindestalter bei 18 Jahren oder höher liegt.
    >
    >
    Danke für die Antwort. Gilt das oben genannte nur dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber unter 18 ist, oder ist das tatsächliche Alter egal und nur die Angabe des Mindestalters entscheidend?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nationale Fahrerlaubnisklasse im Ausland
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. August 2012
    Text
    >Gilt das oben genannte nur dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber unter 18 ist, oder ist das tatsächliche Alter egal und nur die Angabe des Mindestalters entscheidend?

    Nach dem Wortlaut der Richtlinie geht es nur um das erforderliche Mindestalter. Für die Umsetzung in nationales Recht gilt das bereits Gesagte.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nationale Fahrerlaubnisklasse im Ausland
    Autor
      cobie
      schrieb am Sonntag, 5. August 2012
    Text
    >>Gilt das oben genannte nur dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber unter 18 ist, oder ist das tatsächliche Alter egal und nur die Angabe des Mindestalters entscheidend?
    >
    >Nach dem Wortlaut der Richtlinie geht es nur um das erforderliche Mindestalter. Für die Umsetzung in nationales Recht gilt das bereits Gesagte.

    Ok, danke :-)

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