Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?

  • Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
     Stephan X
      schrieb am Dienstag, 4. März 2008
    Hallo allerseits, ich habe gerade eine nachträgliche Rechnung des TÜV's bekommen, ich soll noch 6 Euro Gebühren für die Prüfung nachzahlen, da ja inzwischen die Gebühren gestiegen sind! Die Prüfung habe ich aber bereits seit einer Woche abgeschlossen und bim im Besitz des Scheins.
    Wie sieht das rechtlich aus, muss ich den Betrag noch nachzahlen? Es kann doch nicht sein, das einfach danach ohne Hinweis noch eine Rechnung kommt...?
  • Thema
    Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      tina 21
      schrieb am Dienstag, 4. März 2008
    Text
    >Hallo allerseits, ich habe gerade eine nachträgliche Rechnung des TÜV's bekommen, ich soll noch 6 Euro Gebühren für die Prüfung nachzahlen, da ja inzwischen die Gebühren gestiegen sind! Die Prüfung habe ich aber bereits seit einer Woche abgeschlossen und bim im Besitz des Scheins.
    >Wie sieht das rechtlich aus, muss ich den Betrag noch nachzahlen? Es kann doch nicht sein, das einfach danach ohne Hinweis noch eine Rechnung kommt...?

    ab dem 13. februar gilt diese erhöhung ,also ist es wahrscheinlic rechtnes vlt hat der prüfer es vergessen gehbat und hatte jetzt ärger...

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  • Thema
    Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 5. März 2008
    Text
    hat der prüfer nix mit zu tun, kommt aus der buchhaltung des tüv.
    der tüv darf, im gegensatz zu den fahrschulen, die preise von einem auf den anderen tag erhöhen (mit genehmigung der aufsichtsbehörde)und es wird der peis genommen der am leistungstag vorgesehen ist. fahrschulen müssen ein jahr die preise stabil halten und dürfen nicht den "tagespreis" nehmen. irgendwie ungerecht.
    wenn ich betroffen wäre, würde ich über die rechtsschutzversicherung dagegen angehen, nur so als musterprozess, der fl-verband ist für sowas ja zu bl...

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 5. März 2008
    Text

    >der tüv darf, im gegensatz zu den fahrschulen, die preise von einem auf den anderen tag erhöhen (mit genehmigung der aufsichtsbehörde)und es wird der peis genommen der am leistungstag vorgesehen ist.
    ++++
    Na, von ein auf den anderen Tag passiert das nicht.... Die erste Meldung dazu war in der ADAC-Zeitung Mitte LETZTEN Jahres zu lesen....


    >wenn ich betroffen wäre, würde ich über die rechtsschutzversicherung dagegen angehen, nur so als musterprozess, der fl-verband ist für sowas ja zu bl...
    ++++
    Die Versicherung müsste aber eine Aussicht auf Erfolg sehen, damit sie zahlt! In diesem Fall würde sie also nicht zahlen... Und der Fahrlehrerverband ist da eh falsch, wenn dann die verbraucherschutzzentralen...

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 5. März 2008
    Text
    Hallo kaydee,
    im Gegensatz zu dir las ich zwischen Holgers Zeilen eine Mischung aus "nicht-ernst-zu-nehmen" und "wäre-vielleicht-mal-ganz-lustig-wenn´s- jemand-tät".

    Auch hat er den Fahrlehrerverband nicht als Ansprechpartner für dieses Problem dargestellt, sondern sich (ich glaube auch hier nicht ganz ernstgemeint) über dessen Untätigkeit zu diesem Thema beschwert.
    Also mehr damit gemeint:
    "Wieso tun die nichts wenn die anderen kurzfristig die Preise hochschrauben dürfen - wir aber nicht!" *heul*

    Du @kaydee, hast eine Antwort gegeben, die mE ohne Hirnverknotung auf direktem Wege verständlich und richtig ist.
    Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass man einfach auch "Pisa angepasster" sagen könnte...... *hmm*


    Und nun dürft ihr über mich herfallen :o))


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      Easy Rider
      schrieb am Mittwoch, 5. März 2008
    Text
    >Hallo kaydee,
    >im Gegensatz zu dir las ich zwischen Holgers Zeilen eine Mischung aus "nicht-ernst-zu-nehmen" und "wäre-vielleicht-mal-ganz-lustig-wenn´s- jemand-tät".
    >
    >Auch hat er den Fahrlehrerverband nicht als Ansprechpartner für dieses Problem dargestellt, sondern sich (ich glaube auch hier nicht ganz ernstgemeint) über dessen Untätigkeit zu diesem Thema beschwert.
    >Also mehr damit gemeint:
    >"Wieso tun die nichts wenn die anderen kurzfristig die Preise hochschrauben dürfen - wir aber nicht!" *heul*
    >
    >Du @kaydee, hast eine Antwort gegeben, die mE ohne Hirnverknotung auf direktem Wege verständlich und richtig ist.
    >Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass man einfach auch "Pisa angepasster" sagen könnte...... *hmm*
    >
    >
    >Und nun dürft ihr über mich herfallen :o))


    *Über Petra herfällt*
    >
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 5. März 2008
    Text
    Die Leistung hast Du zweifelsfrei in Anpruch genommen, warum aber hast Du denn nicht den vollen Preis gezahlt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      Stephan X
      schrieb am Donnerstag, 6. März 2008
    Text
    >Die Leistung hast Du zweifelsfrei in Anpruch genommen, warum aber hast Du denn nicht den vollen Preis gezahlt?

    Die Gebühr wurde schon damals bei der Fahrschulanmeldung erhoben, und gezahlt. Nur wurden ja jetzt vor kurzer Zeit die Gebühren erhöht. Daher die Nachberechnung. Meiner Meinung nach nicht rechtmäßig, da ja der Vertrag schon vorher quasi abgeschlossen wurde...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 6. März 2008
    Text
    so sehe ich das auch, daher mein obriges posting. in der fahrschule muss ich auch die preise berechnen die bei "auftragsannahme" gegolten haben, nicht die preise die bei "leistungserbringung" gültig waren.
    gleiches recht für alle, der tüv darf, wir nicht. wäre doch eben eine sache für den .... fl-verband

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 6. März 2008
    Text
    >so sehe ich das auch, daher mein obriges posting. in der fahrschule muss ich auch die preise berechnen die bei "auftragsannahme" gegolten haben,....
    ++++
    ist bloss die frage, was man jetzt unter auftragsannahme beim tüv verstehen mag. der tag, als die akte da angekommen ist oder den tag, als man die prüfung angemeldet hat?

    >gleiches recht für alle, der tüv darf, wir nicht. wäre doch eben eine sache für den .... fl-verband
    ++++
    wenn wir auch wollen das zu dürfen, da hast wohl recht, aber nicht um es dem tüv zu untersagen...
    >

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 6. März 2008
    Text
    Den "Vertrag" mit dem TÜV schließt du quasi am Prüfungstag.

    Und deshalb sind die dort gültigen Gebühren zu zahlen.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 6. März 2008
    Text

    >Die Gebühr wurde schon damals bei der Fahrschulanmeldung erhoben,
    >und gezahlt. Nur wurden ja jetzt vor kurzer Zeit die Gebühren
    >erhöht. Daher die Nachberechnung. Meiner Meinung nach nicht
    >rechtmäßig, da ja der Vertrag schon vorher quasi abgeschlossen
    >wurde...

    Ich kenne es nur so, dass man seine Prüfgebühr am Tage der Prüfung bezahlt.

    Wer hat sich denn da auf Deine Kosten einen zinslosen Kredit erschlichen? Der TÜV vermutlich nicht. Seltsame Geschäftspraktiken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nachträgliche Berechnung von TÜV-Gebühren rechtens?
    Autor
      Elvira-D.
      schrieb am Donnerstag, 6. März 2008
    Text
    >
    >>Die Gebühr wurde schon damals bei der Fahrschulanmeldung erhoben,
    >>und gezahlt. Nur wurden ja jetzt vor kurzer Zeit die Gebühren
    >>erhöht. Daher die Nachberechnung. Meiner Meinung nach nicht
    >>rechtmäßig, da ja der Vertrag schon vorher quasi abgeschlossen
    >>wurde...
    >
    >Ich kenne es nur so, dass man seine Prüfgebühr am Tage der Prüfung bezahlt.
    >
    >Wer hat sich denn da auf Deine Kosten einen zinslosen Kredit erschlichen? Der TÜV vermutlich nicht. Seltsame Geschäftspraktiken.
    >
    Doch, es ist der TÜV!
    Sobald der Prüfauftrag beim TÜV eingeht verschickt der TÜV an die Fahrschüler "Überweisungsträger"; spätestens bei der theoretischen Prüfung müssen die Gebühren auch für die praktische Prüfung bezahlt werden. Dadurch entstehen bei Gebührenerhöhungen evtl. Nachforderungen denen der TÜV natürlich akribisch nachgeht. Nur mit den "Rückzahlungen" der Gebühren tut sich der TÜV ein bis'chen schwer. Wechselt z.B. ein Schüler die Fahrschule und zwar in den Bereich einer anderen TÜV Niederlassung werden dort bei Eingang des Prüfauftrages wieder die Gebühren verlangt. Werden Prüfaufträge nach Ablauf des berühmten Jahres unerledigt an die SVA zurückgeschickt überweist der TÜV nicht automatisch die bereits gezahlten Gebühren an den Schüler sondern nur nach schriftlicher Anforderung des Schülers.
    In der Tat - seltsame Geschäftspraktiken; aber: bisher hat sich noch kein Fahrschüler bzw. Erziehungsberechtigter darüber beschwert. Es wird nichts so schnell und pünktlich überwiesen wie die TÜV-Gebühren. Selbst Anwälte überweisen ganz fix.
    Gruß
    Elvira D.

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