Nachschulung - wann kommt Sie?

  • Nachschulung - wann kommt Sie?
     PixelHD
      schrieb am Donnerstag, 6. Juni 2013
    Hallo liebe Community,

    undzwar wurde ich im Oktober mit 84 Innerorts geblitzt (Nach Toleranzabzug). Habe das ganze mit Wiedersprüchen heraus gezögert aber es ist jetzt alles bezahlt und nächste Woche schicke ich mein Führerschein hin.

    Auf dem Bußgeldbescheid waren folgende Strafen verzeichnet:
    180 Euro Strafe
    3 Punkte Flensburg
    1 Monat Fahrverbot

    Bisher wurde nirgends die Nachschulung genannt und als ich bei der Bußgeldstelle gefragt habe wann wo der Führerschein hin muss wurde keine Nachschulung erwähnt. Die Junge Frau meinte, dass Sie dann den Führerschein nach 1 Monat versucht schnellstmöglich den Führerschein wieder zu mir zu schicken.

    Wie sieht das mit Nachschulung aus? Bisher ist nichts genannt worden - wann werd ich mich darauf einstellen dürfen?

    Grüße
  • Thema
    Re: Nachschulung - wann kommt Sie?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 6. Juni 2013
    Text
    >Auf dem Bußgeldbescheid waren folgende Strafen verzeichnet:
    >180 Euro Strafe

    Du meinst 183,50 €, bestehend aus 160 € Bußgeld und 23,50 € Gebühren.


    >Bisher wurde nirgends die Nachschulung genannt und als ich bei der Bußgeldstelle gefragt habe wann wo der Führerschein hin muss wurde keine Nachschulung erwähnt.

    Die Bußgeldstelle weiß nicht einmal, dass du in der Probezeit bist. Die Probezeitfolgen sind auch nicht Bestandteil der Strafe, daher wurde das bisher nicht erwähnt. Sobald der Verstoß im VZR eingetragen ist, wird von dort aus deine örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde über deinen A-Verstoß innerhalb der Probezeit informiert. Die FEB ordnet dann das ASF an.

    Bezüglich Probezeit passiert also erst dann etwas, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig und in der Folge ins VZR eingetragen ist. Das ist in deinem Fall erst kürzlich geschehen. Wie lange es jetzt noch dauert, hängt vor allem von der Arbeitsbelastung der für dich zuständigen FEB ab und kann schon einmal 3-6 Monate (in Einzelfällen auch länger) dauern.

    Sollte die Anordnung doch eher kurzfristig kommen, solltest du noch bedenken, dass die Fahrprobe zwischen den ersten beiden Sitzungen des ASF nicht während eines Fahrverbots gefahren werden darf. Das solltest du bei der Anmeldung ansprechen, falls das FV bis dahin noch nicht beendet ist.


    >Die Junge Frau meinte, dass Sie dann den Führerschein nach 1 Monat versucht schnellstmöglich den Führerschein wieder zu mir zu schicken.

    Wenn der Führerschein verschickt wird, passiert das im Regelfall so, dass er dir am ersten Tag nach dem FV garantiert vorliegt. Dazu wird der Führerschein einige Tage vor Ende des FV bereits abgeschickt. Fahren darfst du erst ab dem im Begleitschreiben genannten Tag.

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  • Thema
    Re: Re: Nachschulung - wann kommt Sie?
    Autor
      Balto86
      schrieb am Freitag, 7. Juni 2013
    Text
    Schönen guten Morgen,

    deine Fragestellung dürfte somit ja weitestgehend beantwortet sein - kk145 hat ja bereits angesprochen, dass es einige Zeit (mitunter mehrere Monate) dauern kann, bis dass du die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) erhalten wirst.

    Bzgl. der Sache mit der Fahrprobe im Rahmen des Seminars während eines Fahrverbots möchte ich noch gerne anmerken, dass diese mittlerweile auch während eines Fahrverbots durchgeführt werden kann.
    § 2b (3) StVG sagt dazu:

    "Ist der Teilnehmer an einem Aufbauseminar nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis oder unterliegt er einem rechtskräftig angeordneten Fahrverbot, so gilt hinsichtlich der Fahrprobe § 2 Abs. 15 entsprechend".

    Nach § 2 (15) StVG gilt der Fahrlehrer im Rahmen der Fahrprobe als verantwortlicher Fahrzeugführer:

    "Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt".

    Euch noch einen angenehmen Freitag :)

    Gruß
    Balto86

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nachschulung - wann kommt Sie?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Juni 2013
    Text
    >Bzgl. der Sache mit der Fahrprobe im Rahmen des Seminars während eines Fahrverbots möchte ich noch gerne anmerken, dass diese mittlerweile auch während eines Fahrverbots durchgeführt werden kann.
    >§ 2b (3) StVG sagt dazu:

    Danke für den Hinweis. Diese Änderung war mir noch nicht bekannt.

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