Nach aufbauseminar ein Punkt?

  • Nach aufbauseminar ein Punkt?
     Peter P.
      schrieb am Samstag, 19. September 2009
    Guten Tag,

    also meine Frage ist: hatte letztes Jahr im Herbst ein Aufbauseminar wegen einem Unfall (glaube gab 3 Punkte) dieses habe ich absolviert. Doch jetzt die Woche wurde ich auf der Autobahn in einer 100km/h Zone mit 130km/h geblitzt. Das würde heißen: 70€ und einen Punkt. Wird jetzt mein Führerschein eingezogen oder wie sieht es jetzt aus? Danke schon mal für die Antwort
  • Thema
    Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      melody112
      schrieb am Samstag, 19. September 2009
    Text
    >Guten Tag,
    >
    >also meine Frage ist: hatte letztes Jahr im Herbst ein Aufbauseminar wegen einem Unfall (glaube gab 3 Punkte) dieses habe ich absolviert. Doch jetzt die Woche wurde ich auf der Autobahn in einer 100km/h Zone mit 130km/h geblitzt. Das würde heißen: 70€ und einen Punkt. Wird jetzt mein Führerschein eingezogen oder wie sieht es jetzt aus? Danke schon mal für die Antwort
    >

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

    schau mal hier, vieleicht hilft es Dir weiter, weiß ja nicht ob Du noch in der Probezeit bist.
    Gruß Anja

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  • Thema
    Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 19. September 2009
    Text
    Zunächst wird der Tempoverstoß geahndet. Wenn du exakt 130 km/h vom Tacho abgelesen hast, tippe ich nach Abzug der Toleranz und Tachovoreilung auf eine vorwerfbare Überschreitung im Bereich 21-25 km/h. Das macht dann ein Bußgeld von 70 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen, sowie 1 Punkt.

    Es handelt sich um einen A-Verstoß, also wird die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen erreicht: Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, erhältst du eine Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bevor du fragst: Ja, das ist freiwillig. Nein, es ist keine MPU, man kann nicht "durchfallen". Allerdings kann man durch die Teilnahme zwei Punkte abbauen.

    Der zeitliche Ablauf ist der gleiche, wie bei deinem ersten Verstoß: Es kann einige Zeit dauern, bis die Aufforderung kommt. Weitere Verstöße vor Fristablauf bleiben ohne Probezeitfolgen - Punkte und Bußgeld gibt es trotzdem. Beim nächsten A-Verstoß oder übernächsten B-Verstoß nach Fristablauf, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

    Die Probezeit wird nicht verlängert, 4 Jahre sind schon das Maximum.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      Peter P.
      schrieb am Samstag, 19. September 2009
    Text
    >Zunächst wird der Tempoverstoß geahndet. Wenn du exakt 130 km/h vom Tacho abgelesen hast, tippe ich nach Abzug der Toleranz und Tachovoreilung auf eine vorwerfbare Überschreitung im Bereich 21-25 km/h. Das macht dann ein Bußgeld von 70 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen, sowie 1 Punkt.
    >
    >Es handelt sich um einen A-Verstoß, also wird die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen erreicht: Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, erhältst du eine Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bevor du fragst: Ja, das ist freiwillig. Nein, es ist keine MPU, man kann nicht "durchfallen". Allerdings kann man durch die Teilnahme zwei Punkte abbauen.
    >
    >Der zeitliche Ablauf ist der gleiche, wie bei deinem ersten Verstoß: Es kann einige Zeit dauern, bis die Aufforderung kommt. Weitere Verstöße vor Fristablauf bleiben ohne Probezeitfolgen - Punkte und Bußgeld gibt es trotzdem. Beim nächsten A-Verstoß oder übernächsten B-Verstoß nach Fristablauf, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
    >
    >Die Probezeit wird nicht verlängert, 4 Jahre sind schon das Maximum.

    Also heißt dass, das wenn ich sowas bekomme von wegen freiwillig...
    wenn ich das nicht mache "passiert" nix nur wenn ich wieder irgend ein punkt bekomme gleich weg? ist das so richtig wie ich das verstanden habe?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 20. September 2009
    Text
    >Also heißt dass, das wenn ich sowas bekomme von wegen freiwillig...
    >wenn ich das nicht mache "passiert" nix

    Ja.

    >nur wenn ich wieder irgend ein punkt bekomme gleich weg?

    Ja, aber mit dem gleichen Ablauf: Erst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, dann wird entzogen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      Caro2
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Text
    >>Zunächst wird der Tempoverstoß geahndet. Wenn du exakt 130 km/h vom Tacho abgelesen hast, tippe ich nach Abzug der Toleranz und Tachovoreilung auf eine vorwerfbare Überschreitung im Bereich 21-25 km/h. Das macht dann ein Bußgeld von 70 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen, sowie 1 Punkt.
    >>
    >>Es handelt sich um einen A-Verstoß, also wird die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen erreicht: Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, erhältst du eine Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bevor du fragst: Ja, das ist freiwillig. Nein, es ist keine MPU, man kann nicht "durchfallen". Allerdings kann man durch die Teilnahme zwei Punkte abbauen.
    >>
    >>Der zeitliche Ablauf ist der gleiche, wie bei deinem ersten Verstoß: Es kann einige Zeit dauern, bis die Aufforderung kommt. Weitere Verstöße vor Fristablauf bleiben ohne Probezeitfolgen - Punkte und Bußgeld gibt es trotzdem. Beim nächsten A-Verstoß oder übernächsten B-Verstoß nach Fristablauf, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
    >>
    >>Die Probezeit wird nicht verlängert, 4 Jahre sind schon das Maximum.
    >
    >Also heißt dass, das wenn ich sowas bekomme von wegen freiwillig...
    >wenn ich das nicht mache "passiert" nix nur wenn ich wieder irgend ein punkt bekomme gleich weg? ist das so richtig wie ich das verstanden habe?

    das versteh ich auch nicht,

    oben in der Leiste unter "MPU" steht wenn man wenn es nach einem Aufbauseminar in der Probezeit trotzdem wieder zu Auffälligkeiten kommt.

    heißt das jetzt ich muss zur MPU wenn ich zweimal wieder auffällig nach dem Aufbauseminar wurde oder schon beim nächsten mal???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Text
    >oben in der Leiste unter "MPU" steht wenn man wenn es nach einem Aufbauseminar in der Probezeit trotzdem wieder zu Auffälligkeiten kommt.

    Das ist - zumindest in dieser Form - falsch. Einer der Gründe für eine MPU ist ein erneuter A- oder zwei B-Verstöße (das ist mit "Auffälligkeiten" gemeint) in der Probezeit, nachdem die FE in der Probezeit schon einmal entzogen (!) war.

    Die Aussage stimmt also nur, wenn man das angeordnete ASF nicht fristgerecht absolviert - denn dann wird die FE schon nach dem ersten Verstoß entzogen.

    >heißt das jetzt ich muss zur MPU wenn ich zweimal wieder auffällig nach dem Aufbauseminar wurde oder schon beim nächsten mal???

    Weder das eine, noch das andere. Nach der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen (freiwillige verkehspsychologische Beratung, das ist KEINE MPU, außerdem kommt es in deinem Fall noch gar nicht dazu) wird - wieder nach 2x B oder 1x A - als dritte Maßnahme die FE entzogen, Neuerteilung frühestens nach 3 Monaten. Erst auf der nächsten Stufe - vorher wieder 2x B oder 1x A - kommt die MPU.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nach aufbauseminar ein Punkt?
    Autor
      Fadi1212
      schrieb am Mittwoch, 5. Februar 2020
    Text
    >>oben in der Leiste unter \"MPU\" steht wenn man wenn es nach einem Aufbauseminar in der Probezeit trotzdem wieder zu Auffälligkeiten kommt.
    >
    >Das ist - zumindest in dieser Form - falsch. Einer der Gründe für eine MPU ist ein erneuter A- oder zwei B-Verstöße (das ist mit \"Auffälligkeiten\" gemeint) in der Probezeit, nachdem die FE in der Probezeit schon einmal entzogen (!) war.
    >
    >Die Aussage stimmt also nur, wenn man das angeordnete ASF nicht fristgerecht absolviert - denn dann wird die FE schon nach dem ersten Verstoß entzogen.
    >
    >>heißt das jetzt ich muss zur MPU wenn ich zweimal wieder auffällig nach dem Aufbauseminar wurde oder schon beim nächsten mal???
    >
    >Weder das eine, noch das andere. Nach der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen (freiwillige verkehspsychologische Beratung, das ist KEINE MPU, außerdem kommt es in deinem Fall noch gar nicht dazu) wird - wieder nach 2x B oder 1x A - als dritte Maßnahme die FE entzogen, Neuerteilung frühestens nach 3 Monaten. Erst auf der nächsten Stufe - vorher wieder 2x B oder 1x A - kommt die MPU.


    Ich hab schon aufbauseminar absolviert und nach dem wurde ich ein mal über Rote Ampel geblitzt und dann wegen Handy am steuer angehalten.
    Ich hab schreiben wegen Handy am steuer erhalten aber wegen der Roten Ampel noch nicht, obwohl es schon länger als das mit dem Handy am steuer passiert ist.
    Wie sieht es denn bei mir aus?
    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Führerscheinentzug
    Autor
      Pasx
      schrieb am Montag, 1. Juli 2019
    Text
    Hallo ich hab mich ein wenig umgeguckt aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen..

    Ich habe innerhalb kürzester Zeit letztes Jahr 2 Punkte erhalten, jeweils 2 A Verstöße.
    Einmal mit mehr als 21 über Tempolimit geblitzt worden und einmal leider zu Unrecht beschuldigt bei einem Unfall.
    Danach folgte im Rahmen der zeitlichen Toleranz meine Nachschulung.

    Nun winkt mir, nach einem Motorradunfall ohne Fremdeinwirkung und Fremdschaden.
    Der einzige der gelitten hat, war Ich und mein Moped.
    Jetzt droht mir ein Punkt durch unangepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge ein Punkt, oder durch Missachtung des Rechtsfahrgebotes mit Unfallfolge ebenfalls ein Punkt.

    Was kommt auf mich Zu?

    Dank und Gruß aus Bayern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerscheinentzug
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 1. Juli 2019
    Text
    Hi,

    >Hallo ich hab mich ein wenig umgeguckt aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen..

    Ist aber immer wieder der gleiche Ablauf:

    >Ich habe innerhalb kürzester Zeit letztes Jahr 2 Punkte erhalten, jeweils 2 A Verstöße.
    >Einmal mit mehr als 21 über Tempolimit geblitzt worden und einmal leider zu Unrecht beschuldigt bei einem Unfall.
    >Danach folgte im Rahmen der zeitlichen Toleranz meine Nachschulung.

    Wenn du unschuldig warst, warum hast du dich nach nicht gewehrt?

    Bereits der erste A-Verstoss führt zur Nachschulung und Verlängerung deiner Probezeit auf 4 JAhre.
    Bis die dieses Seminar aber abgeschglossen hast, bleiben in dieser Zeit weitere VErstösse (ausser der regulären Strafe) ungeahndet im Sinne der FAhrerlaubnis auf Probe.

    >Nun winkt mir, nach einem Motorradunfall ohne Fremdeinwirkung und Fremdschaden.
    >Der einzige der gelitten hat, war Ich und mein Moped.
    >Jetzt droht mir ein Punkt durch unangepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge ein Punkt, oder durch Missachtung des Rechtsfahrgebotes mit Unfallfolge ebenfalls ein Punkt.

    Wem geschadet wurde, ist generell egal.
    Sobald die Polizei zur Unfallaufnahme dazugezogen wird, hängt der Vorwurf, Verursacher eines Unfalles im Raum.
    KAnn ein VErwarngeld, wenns was schwereres ist, aber auch ein Bussgeld (mit Punkten) geben.

    >Was kommt auf mich Zu?

    Ein gebührenpflichtiges Schreiben deiner Fahrerlaubnisstelle (dauert wieder) mit einer Einladung zu einem freiwillgen Verkehrspsychologischen Gespräch.
    KAnnst du hin, musst du nicht.

    Und dies ist jetzt der letzte Warnschuss, bevor es dann an deine Fahrelaubnis geht.

    Ob man so lange warten muss, ist wieder ne andere Sache :)
    Du solltest evtl mal deine VErhalten im Stassenverkehr (mit oder ohne fachliche Hilfe) überdenken, sonst ist es nur eine Frage der ZEit....

    >Dank und Gruß aus Bayern.

    Grüssle
    Wolfe

    PS: nachdem der letzte Eintrag in diesem Thema 3 JAhre als war, ist es evtl sinnvollen, dann ein neues zu starten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Punkt & Bußgeldstrafe nach bereits absolvierter Nachschulung
    Autor
      Wilu
      schrieb am Donnerstag, 1. Dezember 2016
    Text
    Tach,

    hatte bereits meine Nachschulung (Sommer 2015, damals 1 Punkt bekommen) und nun wurde ich geblitzt wegen zu geringem Abstand auf den Vordermann. Strafe sind 75 Euro und 1 Punkt.

    Frage ist jetzt: Was genau passiert jetzt? Bin ich meinen Führerschein nun los?

    wäre sehr froh über ein paar Antworten! help pls

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Punkt & Bußgeldstrafe nach bereits absolvierter Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 8. Dezember 2016
    Text
    >hatte bereits meine Nachschulung (Sommer 2015, damals 1 Punkt bekommen) und nun wurde ich geblitzt wegen zu geringem Abstand auf den Vordermann. Strafe sind 75 Euro und 1 Punkt.
    >
    >Frage ist jetzt: Was genau passiert jetzt? Bin ich meinen Führerschein nun los?

    Als nächstes kommt die Aufforderung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig, die Aufforderung kostet aber etwas.

    Egal, ob du an diese Beratung nun in Anspruch nimmst oder nicht: Es wäre langsam doch an der Zeit, deinen Fahrstil den geltenden Regeln anzupassen. Die nächste Stufe im Probezeitsystem ist nämlich der Entzug der Fahrerlaubnis und auch nach Ablauf der Probezeit ist einmal jährlich einen Punkt zu bekommen ganz einfach zu viel, wenn man seinen Führerschein gerne auf Dauer behalten würde.

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