Nach C1 Führerschein A Klasse machen. Grundstoff noch ...

  • Nach C1 Führerschein A Klasse machen. Grundstoff noch gültig?
     Ludwig
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2016
    Hallo!
    Meine Frage, welche mir keine Fahrschule einheitlich beantworten konnte lautet:
    Kann man die Grundstofftheoriestunden eines in diesem Jahr abgeschlossenen C1 Führerscheins für einen A Klassen Schein auch in diesem Jahr anrechnen lassen?

    Bisherige Antworten:
    Nein, nur bei Antragstellug eines Kombischeins in der Führerscheinstelle (Irrelevant, da ich C1 bereits beendet habe)
    Ja, aber nur in der gleichen Fahrschule wie beim C1 Führerschein. Die Stunden seien dort noch 2 Jahre gültig.
    Oft gab es nur ratlose Gesichter.

    Am Besten wäre ein stichfestes Argument, was die Fahrschule nachschauen könnte, und weniger Meinungen oder Gedanken. Davon hab ich schon zuviele gehört, die mir leider nicht weiterhelfen.

    Vielen Dank fürs Helfen!
    LG ,
    Ludwig
  • Thema
    Re: Nach C1 Führerschein A Klasse machen. Grundstoff noch gültig?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. August 2016
    Text
    >Am Besten wäre ein stichfestes Argument, was die Fahrschule nachschauen könnte

    Wenn es das gäbe, hätte es dir vermutlich schon jemand genannt. Daher gibt es eben doch nur eine Meinung:

    Die Formulierung in der Ausbildungsbescheinigung (Anlage 7.1 der FahrschAusbO) legt nahe, dass der Grundstoff erneut zu besuchen ist. Erstens wird dort nämlich gezielt auf die "Beantragen Klassen" verwiesen und zweitens lautet die Formulierung "während der Ausbildung". Wenn du jetzt eine Ausbildung für A anfängst, hast du aber den Grundstoff nicht während *der* (also: dieser) Ausbildung besucht.

    Eine verbindliche Auskunft hierzu erteilt die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Eine vorteilhafte Auskunft würde ich mir schriftlich geben lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nach C1 Führerschein A Klasse machen. Grundstoff noch gültig?
    Autor
      Ludwig
      schrieb am Freitag, 5. August 2016
    Text
    >Eine verbindliche Auskunft hierzu erteilt die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Eine vorteilhafte Auskunft würde ich mir schriftlich geben lassen.

    Die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung ist da tatsächlich nur tendenzgebend. Leider konnte mir die Faherlaubnisbehörde noch weniger helfen und verwies auf die Fahrschulen. Sie wären ja nur für die Anträge zuständig.
    Ich habe nun zusätzlich den TÜV als Prüfungsdurchführenden angeschrieben. Vllt. Kann der mir eine genauere Information geben.
    Jmd. vllt. Schonmal ähnliche Situation gehabt?

    Vielen Dank füe die Antwort!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Nach C1 Führerschein A Klasse machen. Grundstoff noch gültig?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 5. August 2016
    Text
    Hi Ludwig,

    >Die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung ist da tatsächlich nur tendenzgebend. Leider konnte mir die Faherlaubnisbehörde noch weniger helfen und verwies auf die Fahrschulen. Sie wären ja nur für die Anträge zuständig.

    Ne, die sind auch für das zuständig, aber auch da sitzen "nur" Menschen, die oft nicht wissen, was sie da tun sollen.

    >Ich habe nun zusätzlich den TÜV als Prüfungsdurchführenden angeschrieben. Vllt. Kann der mir eine genauere Information geben.

    Der kann dir dazu auch nix sagen, da die die Prüfung "nur" abnehmen.

    >Jmd. vllt. Schonmal ähnliche Situation gehabt?

    Das "Problem" haben fast alle Fahrschulen immer wieder mal.
    Letztendlich entscheidet die Überwachungsbehörde der Fahrschule bei der Überprüfung, ob dies akzeptiert wird.
    Die absolut siche Variante: die 6 Grundunterrichte mitmachen.

    Die meisten Behörden stehen auf dem Punkt, Ausbildung zu Ende, Theorie damit "verfallen".



    >
    >Vielen Dank füe die Antwort!

    Liebe Grüße
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Nach C1 Führerschein A Klasse machen. Grundstoff noch gültig?
    Autor
      FrankM
      schrieb am Montag, 8. August 2016
    Text
    Die beste Vorgehensweise bei dem Problem ist folgende:

    1. Sich eine Fahrschule ausuchen und sich bei der Fahrschule anmelden

    2. Die Fahrschule soll beim zuständigen StVA nachfragen und sich eine für dich positive Aussage schriftlich bestätigen lassen

    3. Du machst den Führerschein

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