Nach ASF fahren

  • Nach ASF fahren
     aniiö
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    hey , hatte mein führerschein mit 17 und wurde wegen fahren ohne begleitperson erwischt , daraufhin musste ich mein führerschein erstmal abgeben ... nun bin ich freitag mit meinem aufbauseminar fertig , jedoch erst um 21:30 uhr . muss ich jetzt bis montag warten und mein führerschein abwarten ? oder ist es nicht schlimm wenn ich mit der teiilnahmebescheinigung 1-2 tage fahre ? danke !
  • Thema
    Re: Nach ASF fahren
    Autor
      aniiö
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    >hey , hatte mein führerschein mit 17 und wurde wegen fahren ohne begleitperson erwischt , daraufhin musste ich mein führerschein erstmal abgeben ... nun bin ich freitag mit meinem aufbauseminar fertig , jedoch erst um 21:30 uhr . muss ich jetzt bis montag warten und mein führerschein abwarten ? oder ist es nicht schlimm wenn ich mit der teiilnahmebescheinigung 1-2 tage fahre ? danke !

    Ahja , bin jetzt inzwischen 18 jahre jung

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  • Thema
    Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      Trin
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    Ernsthafte Frage? Dann frag Deinen Seminarleiter im ASF.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      aniiö
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    >Ernsthafte Frage? Dann frag Deinen Seminarleiter im ASF.

    hab ich vergesse und hab erst am freitag die 4. sitzung ^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    Das ist nicht dein Ernst, oder ?
    Du weißt genau (hast du in der Fahrschule gelernt), dass man einen Führerschein haben muß um fahren zu dürfen.
    Hast du einen - nein.
    Wenn du die Teilnahmebescheinigung bekommst, darfst du damit zur Führerscheinstelle gehen und hoffen, dass du nicht noch einen "...entest" machen mußt.
    Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      aniiö
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    >Das ist nicht dein Ernst, oder ?
    >Du weißt genau (hast du in der Fahrschule gelernt), dass man einen Führerschein haben muß um fahren zu dürfen.
    >Hast du einen - nein.
    >Wenn du die Teilnahmebescheinigung bekommst, darfst du damit zur Führerscheinstelle gehen und hoffen, dass du nicht noch einen "...entest" machen mußt.
    >Manne

    wieso nicht mein ernst ? hab keine führerscheinsperre bekommen , musste nur halt das seminar absolvieren , denn ich am freitag habe und da wir samstag angeln wollten und ich schlecht 20 km laufen kann wollte ich das halt fragen? nimms mal lockerer

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  • Thema
    Re: Nach ASF fahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    >hey , hatte mein führerschein mit 17 und wurde wegen fahren ohne begleitperson erwischt , daraufhin musste ich mein führerschein erstmal abgeben ...
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ich habe es so verstanden, dass du deinen Führerschein abgeben mußtest.
    Also hast du doch keinen.
    Also darfst du doch nicht fahren. Logisch, oder ?
    Genauso logisch wie du nicht ohne Begleitperson fahren durftest als du noch nicht 18 warst.
    Manne

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  • Thema
    Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      Christian90
      schrieb am Dienstag, 2. August 2011
    Text
    Das wäre ja genauso wie wenn einer der den Führerschein abgegeben hat sagen würde, wenn er erwischt wird, wissen sie ich habe den Lappen aber er liegt auf einer Behörde, bitte holen sie sich doch dort Einsicht und nicht bei mir.


    Wenn du auf 100pro Sicher gehen willst tu dir den gefallen und mach es nicht ,denn wenn du dann wieder in ein ASF musst wird deine Fahrschule auch sauer und dann hast du den Lappen auch nicht wirklich verdient weil du dich an keine Regel hälst. Punkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 2. August 2011
    Text
    denn wenn du dann wieder in ein ASF musst wird deine Fahrschule auch sauer und dann hast du den Lappen auch nicht wirklich verdient weil du dich an keine Regel hälst. Punkt.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    "wieder in ein ASF" ist nicht. Das gibt es nicht.
    Er hat den Führerschein auf Probe.
    Und wie du richtig erkannt hast, will er sich an keine Regeln halten. Beim nächsten Delikt wird man ihm vorschlagen mal zum Psychologen zu gehen um festzustellen ob er noch sauber ist in der Birne. Falls dann noch etwas vorkommt, ist die Probe nicht bestanden und der Führerschein ist weg.
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 2. August 2011
    Text
    Beim nächsten Delikt wird man ihm vorschlagen mal zum Psychologen zu gehen um festzustellen ob er noch sauber ist in der Birne.


    Ne, Manni. Zuerst wird ihm vorgeschlagen zum Psychologen zu gehen, damit er dort eine "Beratung" erhält.
    Als Motivationshilfe wird ihm dafür der Verlust von 2 Flenspunkten angeboten.
    Geht er nicht -auch nicht schlimm (solange ihm die 2 nicht erlassenen Punkte später nicht zum Problem werden).

    Das Fahreignungsgutachten (MPU), bei dem "im Oberstübchen nach dem Rechten geguckt wird" kommt -wenn überhaupt- erst deutlich später, im Verlauf der Probezeitmaßnahmen.

    Siehe Grafik. Dafür hier
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
    ein wenig scrollen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nach ASF fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2011
    Text
    >denn wenn du dann wieder in ein ASF musst wird deine Fahrschule auch sauer und dann hast du den Lappen auch nicht wirklich verdient weil du dich an keine Regel hälst. Punkt.
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >"wieder in ein ASF" ist nicht. Das gibt es nicht.

    Doch, das hier ist der einzige (mir bekannte) Fall, in dem das geht. Dazu muss man wissen, dass das ASF bei Verstoß gegen die Begleitauflage nicht als Folge der Probezeit angeordnet wird (ist nur ein B-Verstoß), sondern weil das in § 2a Abs. 5 StVG ausdrücklich gefordert wird. Für den nächsten A-oder B-Verstoß innerhalb der Probezeit kommt dann das zweite ASF.

    Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis - und um nichts anderes handelt es sich, wenn vor Abgabe der Teilnahmebescheinigung und Aushändigen eines neuen Führerscheins o.ä. gefahren wird - wären auch keine Probezeitfolgen zu erwarten, da sich der TE gegenwärtig nicht in der Probezeit befindet. Es drohen also "nur" die normalen Konsequenzen der Straftat:
    - Tagessätze (der TE ist inzwischen ja volljährig) oder Sozialstunden,
    - in schweren Fällen Freiheitsstrafe, ggf. zur Bewährung,
    - 6 Punkte,
    - Verjährungsfrist 5 Jahre ab Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

    Aufgrund der Tatumstände wäre hier auch eine isolierte Sperrfrist denkbar.

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