Mutter-Kind Parkplätze

  • Mutter-Kind Parkplätze
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 24. Februar 2005
    Hallo!
    Kann man eigentlich bei der Praktischen Prüfung duchfallen, wenn man auf einem Mutter-Kind Parkplatz Parkt?
    Ich hatte vor 2 Wochen meine Prüfung, mein Prüfer sagte mir, ich soller mir ein von den 3 Parkplätzen aussuchen und rückwärts dort einparken. Einer davon war ein Mutter-Kind Parkplatz. Soweit ich ich weiss ist es nicht mal strafbar auf solchen Parkplätzen unberechtigt zu stehen.
    Mfg Till
  • Thema
    Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 24. Februar 2005
    Text
    >Hallo!
    >Kann man eigentlich bei der Praktischen Prüfung duchfallen, wenn man auf einem Mutter-Kind Parkplatz Parkt?
    >Ich hatte vor 2 Wochen meine Prüfung, mein Prüfer sagte mir, ich soller mir ein von den 3 Parkplätzen aussuchen und rückwärts dort einparken. Einer davon war ein Mutter-Kind Parkplatz. Soweit ich ich weiss ist es nicht mal strafbar auf solchen Parkplätzen unberechtigt zu stehen.
    >Mfg Till
    In der Prüfung simulierst Du doch nur!
    D.h. Du parkst auch vor Grundstückseinfahrten ein, nur um zu zeigen, dass Du mit dem "WIE MAN EINPARKT" vertraut bist.

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  • Thema
    Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 24. Februar 2005
    Text
    >Hallo!
    >Kann man eigentlich bei der Praktischen Prüfung duchfallen, wenn man auf einem Mutter-Kind Parkplatz Parkt?
    >Ich hatte vor 2 Wochen meine Prüfung, mein Prüfer sagte mir, ich soller mir ein von den 3 Parkplätzen aussuchen und rückwärts dort einparken. Einer davon war ein Mutter-Kind Parkplatz. Soweit ich ich weiss ist es nicht mal strafbar auf solchen Parkplätzen unberechtigt zu stehen.
    >Mfg Till
    >
    Wenn das der einzige Fehler war, fällt man nicht durch die Prüfung.

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  • Thema
    Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    >>Hallo!
    >>Kann man eigentlich bei der Praktischen Prüfung duchfallen, wenn man auf einem Mutter-Kind Parkplatz Parkt?
    >>Ich hatte vor 2 Wochen meine Prüfung, mein Prüfer sagte mir, ich soller mir ein von den 3 Parkplätzen aussuchen und rückwärts dort einparken. Einer davon war ein Mutter-Kind Parkplatz. Soweit ich ich weiss ist es nicht mal strafbar auf solchen Parkplätzen unberechtigt zu stehen.
    >>Mfg Till
    >>
    >Wenn das der einzige Fehler war, fällt man nicht durch die Prüfung.
    >
    Eben, Das zählt auch 100 pro nicht als Fehler, denn du bekommst ja nur die Aufgabe da jetzt zu parken und nicht "Parken sie wo sie dürfen"

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  • Thema
    Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    Da du nicht parkst, ist es egal.
    Du hälst nur. Parken ist es erst nach 3 min. oder wenn du dich vom fahrzeug wegbewegst.

    Du darfst afaik auch auf Behindertenparkplätzen halten, also auch in einer Prüfung dort das einparken simulieren.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    Dürfen auf dem Mutter-Kind-Parkplätzen auch Väter mit Kind parken? Gibt es eine Altersbegrenzung für die Kinder? Darf ich dort auch mit meiner 89 jährigen Großmutter parken?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    Die begrenzung liegt bei 12 Jahren. So weit ich weiss. vater mit Kind nätürlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    >Die begrenzung liegt bei 12 Jahren. So weit ich weiss. vater mit Kind nätürlich.
    >
    Wieso dürfen da auch Männer parken? Es heißt doch MUTTER-Kind Parkplatz und nicht Eltern-Kind Parkplatz.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    >>Die begrenzung liegt bei 12 Jahren. So weit ich weiss. vater mit Kind nätürlich.
    >>
    >Wieso dürfen da auch Männer parken? Es heißt doch MUTTER-Kind Parkplatz und nicht Eltern-Kind Parkplatz.
    >
    es geht doch darum, dass fahrzeuge mit kindern mehr platz brauchen beim ein- und aussteigen, und die wege für kleinere kinder zum geschäft nicht so lang über unübersichtliche parkplätze führt, oder sehe ich dass falsch?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    >>>Die begrenzung liegt bei 12 Jahren. So weit ich weiss. vater mit Kind nätürlich.
    >>>
    >>Wieso dürfen da auch Männer parken? Es heißt doch MUTTER-Kind Parkplatz und nicht Eltern-Kind Parkplatz.
    >>
    der ist nur für die dicken mütter, damit sie noch fetter werden und ihren hintern nicht so weit zu den kuchenständen schleifen müssen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    Quelle: http://www.sat1.de/auto/automagazin/service/33129/
    Mutter-Kind-Parkplätze

    Wer darf nun da parken?


    Nicht nur im Winter sind die „Mutter-Kind-Parkplätze“ begehrt. Sie liegen nahe beim Eingang und sind meist auch noch extrabreit. Nicht immer stellen sich hier aber Mütter mit Nachwuchs hin, auch andere Autofahrer bevorzugen diese Parkplätze. Gedacht sind die Parkplätze für Mütter und Väter mit Kindern bis zu zehn Jahren. Bis zu diesem Alter sitzen die meisten Kinder noch im Kindersitz. Die Eltern braucht deshalb Platz, das Kind aus dem Auto zu heben. Aber in der StVO gibt es keine Vorgabe, die die Benutzung eines solchen Parkplatzes durch andere untersagt. Daher kann derjenige, der sein Auto regelwidrig auf einen solchen Parkplatz stellt, auch kein Knöllchen bekommen.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. Februar 2005
    Text
    >der ist nur für die dicken mütter, damit sie noch fetter werden und ihren hintern nicht so weit zu den kuchenständen schleifen müssen.
    >
    >
    Deine Mutter tut mir ehrlich Leid. Wer so ein dämliches Balg hat, sollte es grün und blau schlagen dürfen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      S.H.
      schrieb am Samstag, 26. September 2015
    Text
    Hallo zusammen,

    Ich kann folgendes zum Mutter-Kind-Parkplätze beitragen und das hatten wir auch in der Fahrschule (Theorie) gehabt und da wurde dies uns so erklärt:

    Auf Mutter-Kind-Parkplätze (oder Eltern-Kind-Parkplätze, Familienparkplatz genannt) darf rechtlich gesehen, jeder darauf parken und muss auch keine Angst vor Knöllchen haben, aber es könnte mit dem Betreiber Ärger entstehen. Er kann nämlich darauf bestehen, das diese Parkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden.
    Dabei kann es folgende Konsequenzen haben:
    - Aufforderung, einen normalen Parkplatz zu benutzen
    - Ermahnung
    - Hausverbot
    - Vertragsstrafe
    - Abschleppen oder Umsetzen des Fahrzeuges auf Kosten des Halters.

    Jedoch gilt das nicht, wenn der Betreiber per Schild (oder auch per Park-, Benutzungsordnung oder AGB) darauf hinweist, das die StVO gilt.

    Aber wie es in der praktischen Prüfung aussieht, ich weiß aus Freundeskreisen, das es im Ermessen des Prüfer liegt, aber meine Fahrlehrer hat mir gesagt, das man nicht durchfallen kann, wenn man auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mutter-Kind Parkplätze
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 28. September 2015
    Text
    >Aber wie es in der praktischen Prüfung aussieht, ich weiß aus Freundeskreisen, das es im Ermessen des Prüfer liegt, aber meine Fahrlehrer hat mir gesagt, das man nicht durchfallen kann, wenn man auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt.

    Der Prüfer überwacht nicht die Einstellbedingungen privater Parkplätze. Welche lustigen Symbole der Supermarkt in seine Parkflächen malen lässt und was dazu in irgendwelchen zivilrechtlichen Vereinbarungen steht, darf und muss dem Prüfer egal sein.

    Selbst wenn der Prüfer sich dafür interessieren würde: Er darf nicht zu Fehlverhalten auffordern. Solange also keine Ansage wie "Parken Sie irgendwo!" kommt, muss man sich über solche Spielchen keine Gedanken machen.

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