Muss ich neu anfangen

  • Muss ich neu anfangen
     Lisschen_89
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Hallo!
    Ich hab hier keine Frage & Antwort finden die auf meine genaue frage passt..Also hier mal mein fall..
    Ich habe meine Teoriestunden im Apri 2007 in einem einwöchigen intensivkurs gemacht! Aber keine Theorieprüfung! Und habe meine Fahrstunden alle gemacht bis auf 3 Nachtfahrten!
    Jetzt habe ich mich aber aus privaten gründen gehen lassen und hab mich seit januar 08 nicht mehr bei meiner Fahrschule gemeldet!
    In einigen Foren heisst es das die stunden erst nach zwei jahren verfallen & in andern Foren steht nach einem Jahr..
    Ich möcht gerne wissen ob ich jetzt nochmal alles machen muss?!
    Natürlich trau ich mich jetzt garnicht mehr zum Fahrlehrer!
    Hab mich eh nicht so gut mit ihm verstanden & komm jetzt nach 11 Monaten daher!
    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte !
  • Thema
    Re: Muss ich neu anfangen
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    >Natürlich trau ich mich jetzt garnicht mehr zum Fahrlehrer!
    >Hab mich eh nicht so gut mit ihm verstanden & komm jetzt nach 11 Monaten daher!

    --------------------------

    Bei dir ist leider alles zu spät, wenn du bis jetzt noch nicht WENIGSTENS in Besitz der Bescheinigungen bist, die dir die besuchten Theo-Unterrichte und/oder Sonderfahrten bestätigen.
    Denn
    **Paragraf 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, dass die Bescheinigung den Mustern der Anlagen 7.1 bis 7.3 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung entsprechen muss. Die Vorschrift verlangt auch, dass die Bescheinigung nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden muss. Damit wird deutlich, dass sie nicht irgendwann, etwa Monate später, ausgestellt werden darf.**

    Quelle:http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm

    Die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages mit der FS und der Antrag ans StVA sind ein Jahr nach Unterschrift, bzw Genehmigung abgelaufen.

    Von daher: Da muss alles neu her :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Muss ich neu anfangen
    Autor
      Lisschen_89
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text

    >Bei dir ist leider alles zu spät, wenn du bis jetzt noch nicht WENIGSTENS in Besitz der Bescheinigungen bist, die dir die besuchten Theo-Unterrichte und/oder Sonderfahrten bestätigen.
    >Denn
    >**Paragraf 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, dass die Bescheinigung den Mustern der Anlagen 7.1 bis 7.3 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung entsprechen muss. Die Vorschrift verlangt auch, dass die Bescheinigung nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden muss. Damit wird deutlich, dass sie nicht irgendwann, etwa Monate später, ausgestellt werden darf.**
    >
    >Quelle:http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm
    >
    >Die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages mit der FS und der Antrag ans StVA sind ein Jahr nach Unterschrift, bzw Genehmigung abgelaufen.
    >
    >Von daher: Da muss alles neu her :o(


    ---

    Bescheinigungen???? ich hab doch ne Bescheinigung das ich an dem theorieunterricht teilgenommen habe!
    Ich hab nur meine Theorieprüfung nicht gemacht!
    Und das ich die sonderfahrten gemacht habe hat mein fahrlehrer doch auch aufgeschrieben!
    Und mein Führerschein ANTRAG ist wurde vor 2 Monaten genehmigt..
    Weil den hab ich erst viel später abgeschickt..

    Also immernoch neu anfangen ja?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Muss ich neu anfangen
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    >Bescheinigungen???? ich hab doch ne Bescheinigung das ich an dem theorieunterricht teilgenommen habe!
    >Ich hab nur meine Theorieprüfung nicht gemacht!
    >Und das ich die sonderfahrten gemacht habe hat mein fahrlehrer doch auch aufgeschrieben!
    >Und mein Führerschein ANTRAG ist wurde vor 2 Monaten genehmigt..
    >Weil den hab ich erst viel später abgeschickt..
    >
    >Also immernoch neu anfangen ja?
    >

    Hallo,

    du solltest zu deinem Fahrlehrer gehen und ihn fragen, ob du mit der Ausbildung weitermachen kannst oder ob du noch einmal die Grundgebühr bezahlen musst, denn der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule läuft normalerweise nach 1 Jahr ab. Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind übrigens 2 Jahre gültig.
    Solltest du über einen Fahrschulwechsel nachdenken, musst du entweder noch einmal alles von vorne machen oder dir bei der alten Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung besorgen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Muss ich neu anfangen
    Autor
      Caro W
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    Hallo,
    >
    >du solltest zu deinem Fahrlehrer gehen und ihn fragen, ob du nochmaleinmal die Grundgebühr bezahlen musst weil jeder Fahrschule da anders ist , der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule läuft normalerweise nach 1 Jahr ab.

    Normalerweiß muss mann auch ein den Früherscheinantrag neubeantragen nach dem Jahr ohne Theroriepf. Weil die Theroiestunden ohne Theroriepf. verfällen nach 1 Jahr
    nach einem Jahr ! Frag am besten nochmal bei deim Fahrlehr nach

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Muss ich neu anfangen
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 24. November 2008
    Text
    > Weil die Theroiestunden ohne Theroriepf. verfällen nach 1 Jahr
    >nach einem Jahr !

    Hallo,

    ich weiß nicht, wo du wohnst, aber in Bayern und diversen anderen Bundesländern sind Theorieunterrichte 2 Jahre gültig.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo