Muss ich.......?

  • Muss ich.......?
     puper
      schrieb am Sonntag, 21. Dezember 2008
    Hallo ihr lieben,ich hätte da mal ne Frage...
    Ich heirate morgen :)
    Muss ich nach der Hochzeit meinen Führerschein umschreiben lassen,wegen dem neuen Namen?
    Hab im Netz keine eindeutige Antwort gefunden weil sich da niemand einig wird ob ja oder nein....!
    Vielleicht wisst ihr es ja...
    Schon mal Danke im vorraus :)
    Liebe Grüße Sarah
  • Thema
    Re: Muss ich.......?
    Autor
      chrika
      schrieb am Sonntag, 21. Dezember 2008
    Text
    >Hallo ihr lieben,ich hätte da mal ne Frage...
    >Ich heirate morgen :)
    >Muss ich nach der Hochzeit meinen Führerschein umschreiben lassen,wegen dem neuen Namen?
    >Hab im Netz keine eindeutige Antwort gefunden weil sich da niemand einig wird ob ja oder nein....!
    >Vielleicht wisst ihr es ja...
    >Schon mal Danke im vorraus :)
    >Liebe Grüße Sarah

    Nein musst du nicht. Kannst auch mal die Suchfunktion benutzen, das Thema gab es schon mal.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Muss ich.......?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 21. Dezember 2008
    Text

    >Nein musst du nicht.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wenn du allerdings ein auf dich zugelassenes Auto/ Krad besitzt, musst du den Fahrzeugschein ändern lassen.

    Die alles guten Wünsche für die Ehezeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Muss ich.......?
    Autor
      Unsicher
      schrieb am Dienstag, 23. Dezember 2008
    Text
    Ich habe auch geheiratet, während ich den Führerschein gemacht habe (2007) und ich musste den Führerschein umschreiben lassen. Ich hatte damals bei der Führerscheinstelle angerufen, weil meine Fahrlehrer darüber auch nicht Bescheid wussten und dort hat man mir gesagt, dass es eine neue Regelung wäre, dass der Führerschein umgeschrieben werden müsse. Am besten du rufst aber selber bei der Füherscheinstelle an, dann weißt du es ganz genau.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Muss ich.......?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 23. Dezember 2008
    Text
    Im Führerschein muss der Name nicht geändert werden. Wird der Eintrag des aktuellen Familiennamens jedoch gewünscht, kann jederzeit der EU-Kartenführerschein beantragt werden, da die ausgegebenen Dokumente nach bisherigen Mustern nicht mehr geändert werden dürfen.

    Hierfür benötigen Sie:

    * geänderten Personalausweis
    * Führerschein
    * Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil)

    Gebühren: 24,00 Euro



    Wenn Sie einen Führerschein und/oder ein Kraftfahrzeug besitzen und Änderungen erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, sind Sie verpflichtet, den Namen auch in Ihrem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ändern zu lassen.

    Hierfür benötigen Sie:

    * geänderten Personalausweis bzw. Bescheinigung über die Namensführung
    * Fahrzeugbrief
    * Fahrzeugschein

    bei Erledigung durch Dritte:

    * Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

    Gebühren: 11,00 Euro

    Die Quelle dieses Textes ist hier:
    http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=258
    Ist zwar eine Bürgerinfo der Stadt Flensburg.
    Da aber die Vorschriften bundesweit gelten, ist die Aussage im Wesentlichen verlässlich. Allerdings weiß ich nicht, ob das bei den Gebühren auch so ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Muss ich.......?
    Autor
      schokiengel
      schrieb am Mittwoch, 24. Dezember 2008
    Text
    >Hallo ihr lieben,ich hätte da mal ne Frage...
    >Ich heirate morgen :)
    >Muss ich nach der Hochzeit meinen Führerschein umschreiben lassen,wegen dem neuen Namen?
    >Hab im Netz keine eindeutige Antwort gefunden weil sich da niemand einig wird ob ja oder nein....!
    >Vielleicht wisst ihr es ja...
    >Schon mal Danke im vorraus :)
    >Liebe Grüße Sarah

    Hallo Sarah!!

    Erst mal herzlichen glückwünsch und frohe weihnachten!

    Nein du musst ihn nicht umschreiben lassen, da dein geburtsname auch im personalausweis(mitführpflicht) vermekrt ist!
    Wünsch dir und allen andren schöne Feiertage!

    LG

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