Motorroller mit B-17

  • Motorroller mit B-17
     sarfis
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Hallo,
    ich hab im Januar meinen B-17 Führerschein gemacht udn wollte mir jetzt einen Roller kaufen.
    Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus. Was darf ich denn fahren?
    Ich weiß nur, dass es höchstens 50cm3 sein dürfen.
    Sonst noch irgendwelche Beschränkungen?
    Dürfte ich dann auch eine Vespa PX80 fahren?
    Ausserdem fahren viele neuere Roller doch auch mehr als 45 km/h. Wie siehts denn damit aus? Muss dann gedrosselt werden? Oder gilt diese Beschränkung nur für den Roller-Führerschein?
    Liebe Grüße, Sarfis
  • Thema
    Re: Motorroller mit B-17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    Was darf ich denn fahren?
    Ich weiß nur, dass es höchstens 50cm3 sein dürfen.
    Dürfte ich dann auch eine Vespa PX80 fahren?




    ... und jetzt rate mal, warum die PX80 *80* heißt?

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  • Thema
    Re: Re: Motorroller mit B-17
    Autor
      Diabola
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    Moin

    Defintiv darfst Du die 80ccm Vespa nicht fahren !
    45 kmh ist laut Gesetz bei den 50 ccm Rollern, Höchstgeschwindigkeit. Fahren sie auch ab Werk schneller ohne darauf zu achten, dass der Tacho wie bei vielen Rollern ca. 5 % vorgeht ( also mehr anzeigt, als es wirklich ist ), so musst Du dafür sorgen, dass der Roller es nicht tut ! Heisst, der Roller muss so eingestellt / gedrosselt sein, dass er ab 45 kmh abriegelt. So ist das Gesetz. Erwischt man Dich mit einen "getunten" Roller in dem Sinne, kann es böse Folgen für Dich haben, da der Roller keine Betriebserlaubniss mehr hat. Also lass die Finger von "getunten" 50ccm Rollern, bringen nur Ärger. Derzeit ist die uniformierte "Rennleitung" ziemlich scharf auf "schnelle" Fuffies.

    Lieben Gruß, Diabola

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorroller mit B-17
    Autor
      sarfis
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    Hallo.
    Erstmal Danke für die Antworten.
    Ich sagte ja schon, dass ich keine Ahnung habe, wie soll ich da wissen wofür die 80 steht? Könnte auch ne Seriennummer sein.

    Um einen anderen Roller zu fahren müsste ich dann also den A1 Führerschein machen?

    Das was ich hier höre, finde ich sehr ungewöhnlich, fast als ob das Gesetz fast bei jedem umgangen wird.
    Fast alle Leute, die Roller haben, können nämlich schneller fahren als die 45 km/h.

    Gibts denn sonst noch irgendwelche Einschränkungen?

    Könnte man 80er Roller eigentlich auch drosseln?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorroller mit B-17
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    >Könnte man 80er Roller eigentlich auch drosseln?

    Nein, weil er trotzdem zuviel cm³ hat...
    Mit der vorgeschriebenen Max.geschwindigkeit ist das so ne Sache.
    Wenn der Roller "echte" 55 km/h fährt, dann wird es vmtl. keine Konsequenzen für dich haben.
    Wenn die den auf den Prüfstand stellen und sich ein fetter Cop (mit Glück) draufsetzt, dann schafft der sowieso nicht mehr soviel.

    Nimm am besten nen Roller der vor 2000 seine Erstzulassung hatte.
    Der darf dann noch legal 50 fahren und sieht zrotzdem noch neu aus.

    Mfg. Peter

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