Motorradpraxisprüfung nicht bestanden

  • Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
     Anderle
      schrieb am Montag, 3. August 2009
    Hallo!

    Kürzlich bin ich in der Praxis-Motorradprüfung durchgefallen, da ich in den letzten Sekunden nach der 1-stündigen Prüfungsfahrt die Maschine umgeworfen habe. Nun soll ich den Schaden ersetzen, weil in der Prüfungsfahrt eigenverantwortliches Handeln ausschlaggebend ist und somit kein Versicherungsschutz über die Fahrschule gegeben ist. Nur in den Fahrstunden besteht laut Fahrlehrer Versicherungsschutz. Ist dies tatsächlich so??? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Prüfungsfahrt nicht abgedeckt ist, wenn Schäden entstehen.
    Wo kann ich das ggf. nachlesen (Prüfungsordnung - Prüfungsverzeichnis)??? Bitte dringend um Rückinfo.

    Vielen Dank schon vorab für Euere Hilfe.

    Viele Grüße, Andrea.
  • Thema
    Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Montag, 3. August 2009
    Text
    also ich weiß nicht, ob es vllt von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich ist, aber bei der, wo mein Freund arbeitet bist du solange versichert, bis du die Prüfung bestanden hast. Ist schon nen paar mal passiert, dass einer in der Prüfung weggerutscht ist oder sonst was und es musste nie einer zahlen... aber wie gesagt, vllt ist das von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.

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  • Thema
    Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Montag, 3. August 2009
    Text
    Hallo Morrigan!

    Vielen Dank für die schnelle und prompte Info. Für mich macht das auch nur so Sinn, dass man bis zum Ende richtig abgesichert ist. Ich hoffe, dass ich eine Lösung zusammen mit dem Fahrlehrer finde. Schließlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

    Merci Dir und schönen Abend noch....viele Grüße, Andrea.

    >also ich weiß nicht, ob es vllt von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich ist, aber bei der, wo mein Freund arbeitet bist du solange versichert, bis du die Prüfung bestanden hast. Ist schon nen paar mal passiert, dass einer in der Prüfung weggerutscht ist oder sonst was und es musste nie einer zahlen... aber wie gesagt, vllt ist das von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 3. August 2009
    Text
    Hi,

    dein Vertrag mit der FS endet NACh bestehen der Prüfung.

    Nur wenn du grob fahrlässig den Unfall verschuldet hast.

    So ist und bleibt es Sache deines Noch-FLs

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Dienstag, 4. August 2009
    Text
    Hi Wolfe,

    vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich gehe davon aus, dass das FS-Motorrad nicht ausreichend versichert ist und der FL daher den Weg gehen möchte, dass ich den Schaden am Bike selbst zahle. Wir werden sehen wie es ausgeht...
    Merci und schönen Tag, Andrea.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 4. August 2009
    Text
    so einfach wie wolfe es schreibt ist es nicht. das krad ist haftpflichtversichert, kenne keine fahrschule die ihre kräder vollkasko versichert, wenn dann nur mit selbstbeteiligung.
    je höher der ausbildungsstand, da du prüfung gemacht hast ist er ziemlich hoch, tritt der fahrschüler für schäden ein.
    nicht du musst grob fahrlässig gehandelt haben, sondern du musst dem fl einen ausbildungsfehler nachweisen um aus der schuld zu kommen.das wird ganz schon schwer werden, da die prüfung ja fast schon gelaufen war. versuch dich auf eine schadensteilung einzulassen bevor der fl es auf eine verhandlung ankommen lässt.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Dienstag, 4. August 2009
    Text
    Hi Carhol!

    Danke auch für Deine Meldung. Ggf. muss ich mich da einfach mal beim RA erkundigen, damit es wirklich korrekt abgewickelt werden kann.

    Schönen Abend, viele Grüße, Andrea

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    Hallo Andrea,

    mein Wissensstand ist, dass auch während der Prüfung der Fahrlehrer verantwortlicher Fahrzeugführer ist. Nur wenn er dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, bist du für Schäden haftbar.
    Sturzschäden kommen in der Motorradausbildung immer wieder mal vor und auch wenn sie für den FL ärgerlich sind, muss er damit leben. Er kann ja selbst entscheiden, ob er das Motorrad Vollkasko versichert oder ggf. die Reparatur selbst zahlt.
    Lass dich nicht verunsichern und mach's in Zukunft besser.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    Hallo Kirsten,

    herzlichen Dank auch für Deine Info.

    Ich lass mich nicht verunsichern und ich weiß, dass ich die nächste Prüfung schaffen werde....am Fahren und an den Übungsfahrten liegt es ja zum Glück nicht. Nur die letzten Sekunden haben mir die Prüfung versaut....ich werd´s beim nächsten Mal besser machen und lass meine Hände nicht mehr zittern....dann klappt das schon....da bin ich guter Dinge....wichtig ist, dass ich positiv denke....

    Viele Grüße,
    Andrea

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  • Thema
    Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      BJSchulz
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    Hallo,
    du bist in der Fahrschule bis zum Abschluß der Prüfungsfahrt versichert.Fakt!
    Nachzulesen bei googeln unter Fahrschulversicherung. Möglicherweise droht deiner Fahrschule eine Beitragserhöhung bei höherem Schadenaufkommen und man versucht die Regulierung von dir zu bekommen.
    Forderungen deutlich ablehnen, den Ausbildungsvertrag genau durchlesen und ggf. einen Anwalt einschalten. Ein Wechsel der Fahrschule ist in einem solchen Streit wahrscheinlich besser. Die bisherige Fahrschule ist dann verpflichtet dir einen Ausbildungsnachweis auszustellen, so dass du an der Stelle der Ausbildung in der neuen Fahrschule weiter machen kannst.
    Gruß
    BJS

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    >Hallo,
    >du bist in der Fahrschule bis zum Abschluß der Prüfungsfahrt versichert.Fakt!
    >Nachzulesen bei googeln unter Fahrschulversicherung. Möglicherweise droht deiner Fahrschule eine Beitragserhöhung bei höherem Schadenaufkommen und man versucht die Regulierung von dir zu bekommen.
    >Forderungen deutlich ablehnen, den Ausbildungsvertrag genau durchlesen und ggf. einen Anwalt einschalten. Ein Wechsel der Fahrschule ist in einem solchen Streit wahrscheinlich besser. Die bisherige Fahrschule ist dann verpflichtet dir einen Ausbildungsnachweis auszustellen, so dass du an der Stelle der Ausbildung in der neuen Fahrschule weiter machen kannst.
    >Gruß
    >BJS



    Sorry bjs,
    aber was du als FAKT verkaufen willst, gibt es nicht. Welche versicherung soll das den sein?
    siehe doch bitte bei google richtig nach. keine, auch nicht freiwillige, versicherung zahlt für schäden die ein fs anstellt. würde ja dem betrug und der verantwortungslosigkeit von fl und fs nur vorschub leisten. einzigst die vollkasko versicherung des fahrzeuges würde für den schaden aufkommen. wenn die nicht besteht, und das ist meistens der fall, muss der schädiger aufkommen wenn die fahrschule nicht kulant ist.
    dein hinweis auf den ausbildungsvertrag ist sehr berechtigt, nur hätte te das vorher lesen sollen.
    Punkt 9: Der fahrschüler ist zur pfeglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Ausbildungsmaterials verpflichtet.

    Da steht nix von wegwerfen des moped erlaubt.

    Einen ausbildungsnachweis braucht die fahrschule auch nicht ausstellen da er bereits beim tüv vorliegt.
    kurz gesagt: da hast du viel geschrieben,leider stimmt davon so gut wie nix.
    aber so ist unsere vollkasko gesellschaft nunmal, auch wenn ich was kaputt mache, zahlen sollen die anderen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      BJSchulz
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    Da irrst du ein bischen !
    Einem Fahrschüler kann niemals ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Haftung für Schäden am Lehrfahrzeug aufs Auge gedrückt werden. Nachzulesen im Fahrschüler-Ausbildungsgesetz.
    Wenn das nicht stimmt, geb ich meinen Fahrlehrerschein zurück. Jede Fahrschule ist verpflichtet, in der Regel bei der Fahrlehrerversicherung eine Vollkasko-Versicherung für ihre Lehrfahrzeuge abzuschließen oder (was es so gut wie gar nicht gibt) selbst dafür zu haften.
    Der Fahrlehrer ist (auch während der Prüfungsfahrt) verantwortlicher Fahrzeugführer. Somit haftet er auch bei der Prüfungsfahrt, weshalb rein rechtlich Fahrlehrer bei Motorrad-Ausbildung mit einem Bein immer halb im Knast stehen, da sie nie direkt eingreifen können wie beim Pkw.
    Und jetzt kommst du !

    Einen Ausbildungsnachweis muss die Fahrschule immer auf Wunsch erstellen, da der TÜV nach einiger Zeit die Daten löscht und die neue Fahrschule (je nachdem wann sich man sich für die Prüfung erneut anmeldet, max. 1 Jahr gilt die theor. Prüfung)für die die Vorstellung zur Prüfung dieses Papier vorlegen muss.


    >>Hallo,
    >>du bist in der Fahrschule bis zum Abschluß der Prüfungsfahrt versichert.Fakt!
    >>Nachzulesen bei googeln unter Fahrschulversicherung. Möglicherweise droht deiner Fahrschule eine Beitragserhöhung bei höherem Schadenaufkommen und man versucht die Regulierung von dir zu bekommen.
    >>Forderungen deutlich ablehnen, den Ausbildungsvertrag genau durchlesen und ggf. einen Anwalt einschalten. Ein Wechsel der Fahrschule ist in einem solchen Streit wahrscheinlich besser. Die bisherige Fahrschule ist dann verpflichtet dir einen Ausbildungsnachweis auszustellen, so dass du an der Stelle der Ausbildung in der neuen Fahrschule weiter machen kannst.
    >>Gruß
    >>BJS
    >
    >
    >
    >Sorry bjs,
    >aber was du als FAKT verkaufen willst, gibt es nicht. Welche versicherung soll das den sein?
    >siehe doch bitte bei google richtig nach. keine, auch nicht freiwillige, versicherung zahlt für schäden die ein fs anstellt. würde ja dem betrug und der verantwortungslosigkeit von fl und fs nur vorschub leisten. einzigst die vollkasko versicherung des fahrzeuges würde für den schaden aufkommen. wenn die nicht besteht, und das ist meistens der fall, muss der schädiger aufkommen wenn die fahrschule nicht kulant ist.
    >dein hinweis auf den ausbildungsvertrag ist sehr berechtigt, nur hätte te das vorher lesen sollen.
    >Punkt 9: Der fahrschüler ist zur pfeglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Ausbildungsmaterials verpflichtet.
    >
    >Da steht nix von wegwerfen des moped erlaubt.
    >
    >Einen ausbildungsnachweis braucht die fahrschule auch nicht ausstellen da er bereits beim tüv vorliegt.
    >kurz gesagt: da hast du viel geschrieben,leider stimmt davon so gut wie nix.
    >aber so ist unsere vollkasko gesellschaft nunmal, auch wenn ich was kaputt mache, zahlen sollen die anderen.
    >
    >mfg

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  • Thema
    Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    Hi BJS!

    Ich bedanke mich für die tolle Unterstützung!

    Mittlerweile sehe ich die Sache schon sehr gelassen, obwohl es natürlich, als mir das Bike umgefallen ist, extrem peinlich war. Ich weiß, dass ich Fahren kann, wahrscheinlich lag´s an der Aufregung, Anspannung usw.

    Ja, es kann schon sein, dass die Fahrschule eine Rahmenvereinbarung bei der Versicherung hat, weil dort z. B. mehrere Fahrzeuge versichert sind und somit kann es bei Schadenfreiheit ggf. Beitragsvorteile geben usw.

    Sofern die Fahrschule Forderungen an mich stellt, werde ich in jedem Fall einen RA aufsuchen und mir Unterstützung holen. Schließlich lernt man das Fahren erst im Rahmen der Ausbildung...

    Viele Grüße,
    Andrea

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    dann gib mal deinen fl-schein wieder ab.

    ersten gibt es keine fahrschüler-ausbildungsgesetz (gib das mal bei google ein -lachhaft- und als fl sollte man schon die entsprechenden vorschriften kennen)und zweitens, wenn du das meinst, was mir jetzt so vorschwebt was du meinst, steht da was anderes drin.

    ich weiss nicht in welchem land du fl bist, wir sind jedenfalls in der brd.
    der fl ist verantwortlicher fahrzeugfüher, das heisst in diesem fall hier, dass er für körperschäden des fs einzustehen hätte. das würde die ganz normale haftpflichtversicherung übernehmen. es gibt aber, aus der vollkasko, keine versicherung die schäden abdeckt die der fahrschüler anstellt. vollkasko ist keine pflichtversicherung, also steht grundsätzlich derjenige dafür ein, der den schaden angestellt hat.Grundsätzlich heisst das des fs, seinem ausbildungsstand nach, auch für schäden die verantwortung trägt.

    mfg

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  • Thema
    Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      WhiiHH
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    Hi Andrea...

    Ich hab' meinen Vertrag noch mal gelesen. Dort steht: Der Fahrschüler ist durch die Fahrschule Haftpflicht versichert. Von Vollkasko keine Rede... Das habe ich nun heute noch mal GEZIELT bei meinem FL nach gefragt. Er sagt, ich müsste im gesamten Ausbildungsverhältnis (die pP eingeschlossen) für keinen entstehenden Schaden aufkommen. Eine Hintertür hat das Ganze allerdings: Er hat sich dadurch ein Türchen offen gelassen, denn es gab Fahrschüler, die die Fahrschulmaschine grob fahrlässig 'geschrottet' haben und DAFÜR kommt er dann nicht selbst auf...

    Grundsätzlich sagt er sich allerdings, wenn der Fahrschüler 'nen Chrash baut, oder ihm das Bike umkippt (wodurch auch immer), dann hat er dem Schüler nicht genug 'Know how' mitgegeben, sonst passiert nichts. Also sehr fair... und somit muss so gut wie nie jemand etwas selbst bezahlen.

    Dein FL scheint da nicht so fair zu sein. :-( So scheint es tatsächlich, dass es evtl. für Dich wirklich noch Ärger geben könnte...

    Ich sende viele liebe Grüße
    WhiiHH

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    Hi WhiiHH,

    sorry für die späte Meldung.

    Recht vielen Dank auch für Dein Feedback! Die Sache ist noch nicht geklärt und ausgestanden.

    Jetzt steht dann erst mal die 2. Prüfungsfahrt an und ich werde auf jeden Fall nochmal Bescheid geben, wie es wegen dem Schaden am Bike ausgegangen ist.

    Ich bin der Meinung, dass die FS dafür haften muss.

    Laut TÜV heißt es, dass grundsätzlich das Motorrad in der Fahrausbildung inkl. Prüfungsfahrt versichert sein muss (Deckungsumfang unklar, das kann die FS selbst entscheiden).

    Der FL müsste auch keine Teilkasko machen, da nur die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist. Es ist halt nun mal in der Praxis so, dass nur sehr wenige Leute eine Vollkasko für Ihr Bike abschließen.

    Insofern werde ich jetzt in Ruhe meine 2. Prüfung machen und nach der Prüfung alle weiteren Dinge mit dem FL klären. Ich denke jetzt nur positiv, ärgere mich nicht mehr und gehe davon aus, dass ich die Angelegenheit mit meinem FL auch ohne Rechtsbeistand klären kann.

    Ihr hört wieder von mir...

    Viele liebe Grüße, Andrea :-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      Anderle
      schrieb am Sonntag, 16. August 2009
    Text
    Hallo alle zusammen,

    am Freitag hatte ich meine praktische Prüfung.
    Diesmal bestanden...yeah, endlich habe ich die Pappe...

    Mit dem Fahrlehrer konnte ich mich einigen und hab ihm 100 Euro für den Schaden gezahlt. Ob dies nun gerechtfertigt ist, oder nicht, ist für mich auch nicht mehr relevant. Und wegen 100 Euro fang ich nicht zum Streiten an.

    Viele Grüße, Andrea.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorradpraxisprüfung nicht bestanden
    Autor
      WhiiHH
      schrieb am Sonntag, 16. August 2009
    Text
    Hey, hey... ;-)

    Coole Sache ! Meinen aller herzlichsten Glückwunsch zur bestandenen pP ! Willkommen im Club... :D Ich hatte meine pP --> A unbeschränkt, am Donnerstag und hab' auch betsanden. *freu!*
    Dann lass' uns mal die Straßen unsicher machen !

    Das mit den 100.-- € finde ich auch eine vernünftige Einigung. Hätte ich auch so gemacht...

    LG WhiiHH

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