Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche

  • Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
     Schreiberin
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Hallo,

    ich schreibe ein Buch, in dem ein Sechzehnjähriger ein gedrosseltes Motorrad fährt. Der Junge ist Franzose und hat den Führerschein in Frankreich gemacht.

    Weiß jemand, ob in Frankreich Jugendliche solch einen Führerschein machen können? Ist es also richtig, dass ein Sechzehnjähriger eine große Maschine fahren kann, und wenn ja, wie weit muss die gedrosselt sein (auf 25 oder 35 PS)?

    Wäre es alternativ möglich, dass der Jugendliche in Deutschland seinen Motorradführerschein gemacht hat, wenn er einen französischen Wohnsitz hat?

    Ich würde mich sehr über eine erhellende Antwort freuen!

    Liebe Grüße
    die Schreiberin
  • Thema
    Re: Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    Der 17jährige wird wohl auch als Franzose in Frankreich nichts anderes fahren dürfen als auch der 17jährige Deutsche in Deutschland. Nämlich Fahrzeuge der Klassen M und A1 - WENN er denn die nötige Fahrerlaubnis erworben hat.

    So lese ich es wenigstens hier:
    http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article374

    Das bedeutet 11 PS und 125 ccm. Ob er dann aber auch (wie unsere Minderjährigen) auf 80 km/h gedrosselt fahren muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Was aber aus deinem Buchhelden auch keinen Raser machen würde. Regulär bringen ungedrosselte Fahrzeuge dieser FE-Klasse nicht viel mehr als 110 km/h.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    Sorry nicht 11 PS, sondern 11 kw. Was also ~ 15 PS entspricht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Schreiberin
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Sorry nicht 11 PS, sondern 11 kw. Was also ~ 15 PS entspricht.

    Hi Peg,

    danke für die Antwort. Mir wurde gesagt, dass Jugendliche auch "große Maschinen" fahren dürfen, wenn die auf 35 PS gedrosselt seien. Ist das eine Fehlinformation?

    Schreiberin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Ist das eine Fehlinformation?
    ...................

    Scheinbar.

    Ich habe dir doch den LINK zur Botschaft zur Verfügung gestellt. Da steht unmissverständlich, dass das Mindestalter für die Klasse A bei 18 Jahren liegt. Darunter gibt es die Klasse A1.

    Dazu habe ich nun auch was zu der deutschen 80 km/h Drosselung gefunden:
    Wer 16 oder 17 Jahre alt ist, kann in Deutschland 125er-Motorräder fahren, deren Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt wurde. In Österreich, Belgien und der Schweiz dürfen Jugendliche nicht mit Leichtkrafträdern rumdüsen, weil der Führerschein A1 nur für Erwachsene ab 18 Jahren gilt.

    Dagegen fahren 16-Jährige mit A1 in Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Schweden ungedrosselte Leichtkrafträder mit 15 PS.

    Nachlesen kannst du das hier:
    http://www.motorradonline.de/news/unterschiedliche-125er-fuehrerscheinregelungen-in-europa---du-darfst--du-darfst-nicht.646.htm

    Wenn du unbedingt einen 17jährigen Flitzer konstruieren möchtest, dann kannst du deinen Roman auf jeden Fall nicht in Europa handeln lassen.
    Da würde er kein Krad mit mehr als 11 kw bewegen dürfen.

    Wenn du genügend französisch kannst, lies hier nach:
    http://www.pratique.fr/vieprat/trans/auto/daf2802.htm

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Schreiberin
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >>Ist das eine Fehlinformation?
    >...................
    >
    >Scheinbar.
    >
    >Ich habe dir doch den LINK zur Botschaft zur Verfügung gestellt. Da steht unmissverständlich, dass das Mindestalter für die Klasse A bei 18 Jahren liegt. Darunter gibt es die Klasse A1.
    >
    >Dazu habe ich nun auch was zu der deutschen 80 km/h Drosselung gefunden:
    >Wer 16 oder 17 Jahre alt ist, kann in Deutschland 125er-Motorräder fahren, deren Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt wurde. In Österreich, Belgien und der Schweiz dürfen Jugendliche nicht mit Leichtkrafträdern rumdüsen, weil der Führerschein A1 nur für Erwachsene ab 18 Jahren gilt.
    >
    >Dagegen fahren 16-Jährige mit A1 in Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Schweden ungedrosselte Leichtkrafträder mit 15 PS.
    >
    >Nachlesen kannst du das hier:
    >http://www.motorradonline.de/news/unterschiedliche-125er-fuehrerscheinregelungen-in-europa---du-darfst--du-darfst-nicht.646.htm
    >
    >Wenn du unbedingt einen 17jährigen Flitzer konstruieren möchtest, dann kannst du deinen Roman auf jeden Fall nicht in Europa handeln lassen.
    >Da würde er kein Krad mit mehr als 11 kw bewegen dürfen.
    >
    >Wenn du genügend französisch kannst, lies hier nach:
    >http://www.pratique.fr/vieprat/trans/auto/daf2802.htm

    Super, vielen Dank, das lese ich mir alles noch durch. Ich habe ehrlich gesagt nicht die passenden Stellen gefunden.

    In meiner Geschichte ist der Junge kein Flitzer, aber er braucht die "große Maschine", die dann von einem Fachmann schnell wieder auf "ungedrosselt" geändert werden kann, damit der dann jemanden verfolgen kann.

    Wenn es gar nicht anders geht, muss ich halt mal zur franz. Polizei, um nachzuhören.

    Die Info hatte ich übrigens von der deutschen Polizei (???). Wie ist das denn mit dieser 34-PS-Drosselung; muss man dafür älter als 18 Jahre sein? Sorry, dass ich so gar keine Ahnung habe.

    Grüße
    Schreiberin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Stefan1990
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >>>Ist das eine Fehlinformation?
    >>...................
    >>
    >>Scheinbar.
    >>
    >>Ich habe dir doch den LINK zur Botschaft zur Verfügung gestellt. Da steht unmissverständlich, dass das Mindestalter für die Klasse A bei 18 Jahren liegt. Darunter gibt es die Klasse A1.
    >>
    >>Dazu habe ich nun auch was zu der deutschen 80 km/h Drosselung gefunden:
    >>Wer 16 oder 17 Jahre alt ist, kann in Deutschland 125er-Motorräder fahren, deren Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt wurde. In Österreich, Belgien und der Schweiz dürfen Jugendliche nicht mit Leichtkrafträdern rumdüsen, weil der Führerschein A1 nur für Erwachsene ab 18 Jahren gilt.
    >>
    >>Dagegen fahren 16-Jährige mit A1 in Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Schweden ungedrosselte Leichtkrafträder mit 15 PS.
    >>
    >>Nachlesen kannst du das hier:
    >>http://www.motorradonline.de/news/unterschiedliche-125er-fuehrerscheinregelungen-in-europa---du-darfst--du-darfst-nicht.646.htm
    >>
    >>Wenn du unbedingt einen 17jährigen Flitzer konstruieren möchtest, dann kannst du deinen Roman auf jeden Fall nicht in Europa handeln lassen.
    >>Da würde er kein Krad mit mehr als 11 kw bewegen dürfen.
    >>
    >>Wenn du genügend französisch kannst, lies hier nach:
    >>http://www.pratique.fr/vieprat/trans/auto/daf2802.htm
    >
    >Super, vielen Dank, das lese ich mir alles noch durch. Ich habe ehrlich gesagt nicht die passenden Stellen gefunden.
    >
    >In meiner Geschichte ist der Junge kein Flitzer, aber er braucht die "große Maschine", die dann von einem Fachmann schnell wieder auf "ungedrosselt" geändert werden kann, damit der dann jemanden verfolgen kann.
    >
    >Wenn es gar nicht anders geht, muss ich halt mal zur franz. Polizei, um nachzuhören.
    >
    >Die Info hatte ich übrigens von der deutschen Polizei (???). Wie ist das denn mit dieser 34-PS-Drosselung; muss man dafür älter als 18 Jahre sein? Sorry, dass ich so gar keine Ahnung habe.
    >
    >Grüße
    >Schreiberin.

    Mit 18 kannst du den Motorradführerschein machen. Dann hast du 2 Jahre die Drossel drin, die das Motorrad auf 34 PS drosselt.

    Nach den 2 Jahren kann man sie raus machen.

    Wenn man mit 25 Jahren einen Direkteinstieg macht, darf man gleich mit voller PS - Zahl fahren :)

    Hoffe ich konnte dir helfen!

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  • Thema
    Motorradführerschein in Frankreich - Jugendliche
    Autor
      Schreiberin
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Mit 18 kannst du den Motorradführerschein machen. Dann hast du 2 Jahre die Drossel drin, die das Motorrad auf 34 PS drosselt.
    >
    >Nach den 2 Jahren kann man sie raus machen.
    >
    >Wenn man mit 25 Jahren einen Direkteinstieg macht, darf man gleich mit voller PS - Zahl fahren :)
    >
    >Hoffe ich konnte dir helfen!

    Ja, vielen Dank, das hilft mir sehr. Da muss ich doch umdisponieren. Danke!

    Die Schreiberin

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