Motorradführerschein erneut machen!

  • Motorradführerschein erneut machen!
     Andriko
      schrieb am Sonntag, 4. April 2010
    Hallo zusammen,

    ich habe 1980 den Führerschein für die Klassen 1 und 3, (heute Klasse A und B) gemacht.

    In 2001 wurde mir der Führerschein entzogen, wegen einer Trunkenheitsfahrt
    und habe die 2-Jahresfrist nicht beachtet.
    In 2008, habe ich Klasse B neu beantragt und musste die „Theoretische“
    sowie die „Praktische“ Prüfung neu ablegen und natürlich ein paar Fahrstunden,
    aber nicht das volle Fahrschulprogramm.
    Kosten insgesamt ca. 650 EUR.

    Was ist, wenn ich jetzt Klasse A beantrage?
    Muss ich dann das volle Fahrschulprogramm absolvieren,
    Antrag, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort,
    Theoretischer Unterricht, Tag- und Nachtfahrstunden etc. ?
    Oder auch nur die Prüfungen erneut ablegen?
    Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Gruß
    Andriko
  • Thema
    Re: Motorradführerschein erneut machen!
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 5. April 2010
    Text
    >Was ist, wenn ich jetzt Klasse A beantrage?

    Es bestehen Chancen, dass du A prüfungsfrei neu erteilt bekommst. Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Die 2-Jahresfrist, die es bei deiner Neuerteilung von B noch gab, ist inzwischen abgeschafft.

    >Muss ich dann das volle Fahrschulprogramm absolvieren,
    >Antrag, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort,
    >Theoretischer Unterricht, Tag- und Nachtfahrstunden etc. ?

    Du musst natürlich einen Antrag stellen. Dazu gehört ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre). Ein Nachweis über den SMU-Kurs ist nicht erforderlich, da du diesen für den Erwerb der entzogenen FE schon besucht hast.

    Eine theoretische Ausbildung ist in keinem Fall erforderlich, Sonderfahrten auch nicht.

    >Oder auch nur die Prüfungen erneut ablegen?

    Das wäre der schlimmste Fall. Wenn die FEB die Klasse nicht prüfungsfrei erteilen will, musst du dir eine Fahrschule suchen, ein paar Fahrstunden nehmen, um den FL von deiner Prüfungsreife zu überzeugen (bzw. diese wiederherzustellen - nach fast 10 Jahren ohne Mopped-FE wirst du die Grundfahraufgaben nicht ohne etwas Übung hinbekommen) und schließlich die Prüfung ablegen.

    >Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

    Für den Antrag wird eine Gebühr zwischen 33,20 und 256 € fällig - sorry, ist ungenau, aber die Behörde kann das nach eigenem Ermessen entsprechend dem Aufwand festsetzen. Der Sehtest kostet 6,43 €.

    Sollten Prüfungen verlangt werden, kommt es natürlich sehr auf den Stand deiner Fähigkeiten an. TÜV/DEKRA verlangen für die Theorie 20,83 € und für die Praxis 112,81 €. Dazu kommen die Entgelte für die Fahrschule - (reduzierter) Grundbetrag, Vorstellung zur Prüfung und soviele Fahrstunden, wie eben nötig sind.


    Wenn die Behörde dir deine alten Klassen tatsächlich prüfungsfrei neu erteilt könntest du auch gleich deinen kompletten alten Besitzstand beantragen, d.h. insbesondere C1E, zumindest aber BE. Der über C1E hinausgehende Teil deines alten 3ers (CE79) ist aber endgültig weg, d.h. keine Züge über 12 t zGm. Die Klasse gibt es aber nur noch befristet, und zwar bis zum 50. Geburtstag bzw. falls du schon 45 bist, für 5 Jahre.

    Bist du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, bekommst du gegen Nachweis die Klasse T.

    Wenn du nur BE und/oder T beantragst, benötigst du keine zusätzlichen Unterlagen für den Antrag. Für C1E brauchst du:

    - Einen Nachweis über einen Erste Hilfe-Kurs. Der ist etwas umfangreicher als der SMU-Kurs.

    - Ein augenärztliches Gutachten, wie der Sehtest (der dann nicht mehr nötig ist) nicht älter als 2 Jahre.

    - Ein (allgemein-)ärztliches Gutachten, nicht älter als 1 Jahr.

    Die beiden ärztlichen Untersuchungen kann man oft günstig (~100 €, vielleicht auch noch etwas weniger) im Paket bei Arbeitsmedizinern machen lassen. Falls du in einem größeren Betrieb mit eigenem Arzt arbeitest, kannst du die Untersuchung auch dort meist sehr günstig - ggf. sogar kostenlos - absolvieren.

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  • Thema
    Re: Re: Motorradführerschein erneut machen!
    Autor
      Andriko
      schrieb am Montag, 5. April 2010
    Text
    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Frage!

    Um sicher zu gehen, sollte ich mich mit meiner zuständigen FSS in Verbindung setzten und einen Termin ausmachen um die Sache abzuklären, oder?!

    Falls ich die Prüfungen doch neu ablegen muss,
    dann kann ich mich ja immer noch entscheiden, oder?

    Falls ich die Prüfungen neu ablegen muss und
    mal angenommen ich bestehe die die "Theoretische" bzw. die "Praktische" Prüfung nicht für Klasse A

    Hätte das eine Auswirkung auf meinen Führerschein Klasse B den ich ja vor zwei Jahren "fast" neu gemacht habe?

    Bin mir einfach unsicher...

    Gruß
    Andriko

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradführerschein erneut machen!
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 6. April 2010
    Text
    >Um sicher zu gehen, sollte ich mich mit meiner zuständigen FSS in Verbindung setzten und einen Termin ausmachen um die Sache abzuklären, oder?!

    Genau. Termin ausmachen ist besser als spontan aufschlagen, da die dann deine Akte schon griffbereit haben und dir eine konkrete Auskunft geben können.

    >Falls ich die Prüfungen doch neu ablegen muss,
    >dann kann ich mich ja immer noch entscheiden, oder?

    Richtig. In diesem Fall würde ich nur die tatsächlich benötigten Klassen beantragen - andernfalls würde ich mitnehmen, was möglich ist.

    >Falls ich die Prüfungen neu ablegen muss und
    >mal angenommen ich bestehe die die "Theoretische" bzw. die "Praktische" Prüfung nicht für Klasse A
    >
    >Hätte das eine Auswirkung auf meinen Führerschein Klasse B den ich ja vor zwei Jahren "fast" neu gemacht habe?

    Solange das nicht grundsätzliche Eignungszweifel (betrunken zur Prüfung, Aggressionspotenzial, ...) aufwirft, hast du in diesem Fall nichts zu befürchten.

    Auf den Beitrag antworten


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