Motorradführerschein (an Profis)

  • Motorradführerschein (an Profis)
     Markus K
      schrieb am Freitag, 5. Dezember 2008
    Hallo zusammen,


    ich habe jetzt 1 1/2Std. im Internet gesucht und leider nix passendes gefunden. Auch hier nicht. Nun zu meiner Frage:


    Ich bin 24 Jahre alt habe am 26.07.2009 Geburtstag und werde dann 25 Jahre alt.
    Ich habe einen Autoführerschein und möchte meinen uneingeschränken Motorradführerschein machen.
    Da es ja diese Klausel gibt mit dem 25 Lebensjahr wo anscheinend mehrer Leute Probleme mit haben.
    Wenn ich im März mit dem Schein anfange und im Mai meine Praktischeprüfung habe und bestehe dürfte ich bis zum 26.07.2009 mit den 25Kw Motorrädern fahren, Richtig? Und ab dem 26.07.2009 dann mit meiner offenden Maschine? Oder habe ich dann 2 Jahre Probezeit???
    Wenn ich die Prüfung wie gesagt im Mai habe , aber erst am 26.07.2009 (bzw. 27.07.2009) zum Straßenverkehrsamt gehe würde es dann gehen?
    Wie Ihr sehen könnt muss ich das 100%tig wissen daher bitte keine vermutungen.

    Ich habe einen Fahrlerher befragt dazu (schien mir aber auch unsicher zu sein) der meinte, dass ich im März anfangen soll. Dann die Theori mache und dann 2 Wochen vor meinem Geburstag die Praktischeprüfung machen soll. Dann gehe ich NACH meinem Geburstag zu der Zulassungstelle und beantrage meinen Führerschein. Dann wird das Datum eingetrag von dem Tag an und ich habe somit einen Führerschein, der nach dem 25 Lebensjahr gemacht/ausgestellt wurde.

    Oder stimmt das nicht? Wäre super wenn jemand mehr Ahnung hat und mir dazu etwas sagen könnten. VIELEN VIELEN Dank.


    Mit freundlichen Grüßen
    Markus
  • Thema
    Re: Motorradführerschein (an Profis)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 5. Dezember 2008
    Text
    Hallo Markus,

    wenn du den Motorradführerschein vor deinem 25 Geburtstag erwirbst, ist er 2 Jahre lang auf 25 kW beschränkt. Diese 2-Jahres-Frist hat übrigens nichts mit der Probezeit zu tun, die hast du mit dem Autoführerschein schon erledigt.
    Wenn du gleich den unbeschränkten Motorradführerschein haben willst, kannst du frühestens 6 Monate vor deinem 25. Geburtstag den Führerscheinantrag bei der Behörde abgeben, max. 3 Monate vorher die Theorieprüfung und 1 Monat vorher die praktische Prüfung machen. Den Führerschein bekommst du dann an deinem Geburtstag ausgehändigt.

    Ein Fahrlehrer, die dir das nicht erklären kann, ist meiner Meinung nach auf keinen Fall die richtige Wahl für eine Motorradausbildung. Achte darauf, dass dein Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer ist. Das ist schon mal eine gute Voraussetzung für eine ordentliche Ausbildung.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Motorradführerschein (an Profis)
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 5. Dezember 2008
    Text
    die praktische prüfung für a25 kannst du 4 wochen vor deinem geburtstag machen, den bekommst du aber erst an deinem geburtstag ausgehändigt.
    machst du es anders, bekommst du "nur" a beschränkt. der erweitert sich nach 2 jahre automatisch auf a25.
    um a25 innerhalb der 2 jahre zu bekommen musst du eine neue prüfung ablegen.

    mfg

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  • Thema
    Re: Motorradführerschein (an Profis)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 5. Dezember 2008
    Text
    Wenn du deine Prüfung VOR deinem Geburtstag machst, hast du den A beschränkt bekommen und DARFST dann 2 JAhre nur 25kw-MAschinen fahren.

    Außer:
    du machst NACH deinem Geburtstag eine Erweiterungsprüfung.

    Ergo:
    warte mit der Prüfung bis NACH deinem 25. Geb, dann bekommst den A offen

    Probezeit für A bekommst Du keine mehr, weil die gibt es nur bei Ersterteilung einer FE (außer bei Klasse M/S)

    Also: Ausbildung machen, Theo bestehen, Prüfung (max 4 Wochen vor deinem Geb. erlaubt) machen und warten bis zum Geburtstag, dann kannst direkt offen fahren

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Motorradführerschein (an Profis)
    Autor
      Markus K
      schrieb am Freitag, 5. Dezember 2008
    Text
    Hi VIELEN DANK!

    Also mache ich einfach meine Prüfung (Praxis) 4 Wochen vor meinem Geburtstag und bekomme dann meinen Führerschein A uneingeschränkt erst ausgehändigt wenn ich 25 bin also an meinem Geburstag!

    Heißt also, dass ich auch nicht wenn es wirklich so kommen sollte 4 Wochen auf einem 25kw Motorrad fahren dürfte. Ergo: Weil ich garkeinen Schein habe (erst an meinem Geburtstag)

    Das klappt aber auch, dass ich dann den Eintrag habe vom 26.07.2009 (Geburstag) im Führerschein und nicht den 26.06.2009 (Prüfungstag=bestanden) ? Weil sonst würde ja das in Kraft treten (2 Jahre beschränkt) was ich nicht wollte.

    Meine Maschine habe ich schon und jetzt heißt es nur noch warten :(


    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus

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  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradführerschein (an Profis)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 5. Dezember 2008
    Text
    Wenn du A offen beantragst und die Prüfung 4 Wochen VOR deinem Geburtstag machst:

    darfst du 4 Wochen dein Moto anschauen, dich draufsetzen, aber mit keinem A beschränkt oder A offen Moto fahren, weil du noch keine A-Lizenz hast.

    Wolfe

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