Moped/Roller-Anhänger bei Klasse M

  • Moped/Roller-Anhänger bei Klasse M
     Chrisbee
      schrieb am Donnerstag, 19. Juni 2008
    Hallo

    Darf ich überhaupt einen Anhänger daran bauen, wenn ja was muss ich beachten?
    Muss ich auf das Gewicht, die größe (klar zu groß geht nicht) oder auf etwas anderes achten?

    Danke für eure Antworten schonmal im Voraus.
    MfG
  • Thema
    Re: Moped/Roller-Anhänger bei Klasse M
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 20. Juni 2008
    Text
    Hallo,

    ich habe mal in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZO) nachgesehen. Du darfst mit einem Kleinkraftrad (auch Roller) einen einachsigen Anhänger ziehen. Nach meinen Informationen ist dieser zulassungsfrei, d.h. du brauchst dafür kein Kennzeichen. Um noch herauszufinden, wie das mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ist und ob die Anhängerkupplung am Zweirad vom TÜV eingetragen werden muss, reicht leider meine Zeit nicht.

    Viele Grüße
    Kirsten

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