Mofaführerschein mit 14

  • Mofaführerschein mit 14
     Marco14
      schrieb am Samstag, 15. September 2007
    Also...
    Ich bin 14 Jahre und möchte einen Mofaführerschein machen.
    Was ich schon weiß:
    - 90-100 € kostet der...
    - 1. Theoretische Prüfung
    - usw....

    Ich hätte ganz gerne ein paar Infos zum Mofa(Roller)fahren.
    Kann ich mit einem Mofaführerschein auch einen gedrosselten Roller fahren ?

    Wie viel sollte (muss) man ungefähr für nen Roller/Mofa ausgeben ?

    Und wenn ihr noch ein paar Infos für mich habt schreibt sie auch noch dazu.

    Danke _-=Marco=-_
  • Thema
    Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      S235JR
      schrieb am Samstag, 15. September 2007
    Text
    Also du darfst einen gedrosselten Roller fahren.
    Außer das er gedrosselt sein muss,musstdu noch hinteren Fußrasten entfernen und die Sitzbank verkürzen lassen weil du mit diesem Roller keine 2te Person mitnehmen darfst....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      tsch
      schrieb am Samstag, 8. Dezember 2007
    Text
    >Also du darfst einen gedrosselten Roller fahren.
    >Außer das er gedrosselt sein muss,musstdu noch hinteren Fußrasten entfernen und die Sitzbank verkürzen lassen weil du mit diesem Roller keine 2te Person mitnehmen darfst....

    hi, mann muss die hinteren fußraster nicht entfernen und auch nicht die sitzbank verkürzen, du musst ihn nur auf 25 drosseln lassen, dann darfst du auch mit einem mofaroller fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      tsch
      schrieb am Samstag, 8. Dezember 2007
    Text
    >Also du darfst einen gedrosselten Roller fahren.
    >Außer das er gedrosselt sein muss,musstdu noch hinteren Fußrasten entfernen und die Sitzbank verkürzen lassen weil du mit diesem Roller keine 2te Person mitnehmen darfst....

    hi, du musst nich die hinteren Fußrasten entfernen und die Sitzbank verkürzen lassen. du musst den roller nur auf 25 kmh drosseln lassen. außerdem darfst du kinder bis zu 8 jahre auf einen spezialsitz mitnehmen, auch wenn du nur die mofaprüfbescheinigung hast.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 8. Dezember 2007
    Text
    >hi, du musst nich die hinteren Fußrasten entfernen und die Sitzbank verkürzen lassen. du musst den roller nur auf 25 kmh drosseln lassen. außerdem darfst du kinder bis zu 8 jahre auf einen spezialsitz mitnehmen, auch wenn du nur die mofaprüfbescheinigung hast.
    --------------------------------

    Mit der Äußerung liegst du leider nicht richtig, tsch.
    Hier der entsprechende Beweis (incl. Aktenzeichen)

    Bei einem zweirädrigen Kraftfahrzeug (hier: umgerüsteter Roller) handelt es sich nicht um ein führerscheinfreies Mofa im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FeV , wenn auf dem Fahrzeug wegen nicht entfernter Fußrasten problemlos ein Sozius mitgenommen werden kann. (Amtsgericht Eisenhüttenstadt 28 Ds 271 Js 13384/02, 47/02)

    Nach der StVZO darf die Sitzbanklänge 45 cm nicht überschreiten, sonst ist es kein einsitziges Fahrzeug mehr.

    Somit ist ein gedrosselter M-Roller auch dann ein M-Roller, wenn er über eine lange Sitzbank und Soziusfußrasten verfügt.
    Ein Fahren eines solchen Fahrzeug (mit nur einer Mofaprüfbescheinigung) entspricht also dem Tatvorwurf des Fahren ohne Führerschein.

    Die Mitnahme von Kindern ist nur dem mind. 16jährigen Mofafahrern erlaubt. Und das gilt auch nur für Kinder unter 7 Jahren in geeigneten Kindersitzen.
    Das kannst du nachlesen beim Fahrlehrerverband Berlin
    http://www.fahrlehrerverband-berlin.de/mofa.htm

    Hast also von vorn bis hinten daneben gelegen.
    Es wäre schön, wenn du dich mit Halb- oder Unwissenheiten zurückhalten würdest, damit Ratsuchende nicht durch Fehlinformationen in Schwierigkeiten geraten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      mg50
      schrieb am Sonntag, 10. Februar 2008
    Text
    >>hi, du musst nich die hinteren Fußrasten entfernen und die Sitzbank verkürzen lassen. du musst den roller nur auf 25 kmh drosseln lassen. außerdem darfst du kinder bis zu 8 jahre auf einen spezialsitz mitnehmen, auch wenn du nur die mofaprüfbescheinigung hast.
    >--------------------------------
    >
    >Mit der Äußerung liegst du leider nicht richtig, tsch.
    >Hier der entsprechende Beweis (incl. Aktenzeichen)
    >
    >Bei einem zweirädrigen Kraftfahrzeug (hier: umgerüsteter Roller) handelt es sich nicht um ein führerscheinfreies Mofa im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FeV , wenn auf dem Fahrzeug wegen nicht entfernter Fußrasten problemlos ein Sozius mitgenommen werden kann. (Amtsgericht Eisenhüttenstadt 28 Ds 271 Js 13384/02, 47/02)
    >
    >Nach der StVZO darf die Sitzbanklänge 45 cm nicht überschreiten, sonst ist es kein einsitziges Fahrzeug mehr.
    >
    >Somit ist ein gedrosselter M-Roller auch dann ein M-Roller, wenn er über eine lange Sitzbank und Soziusfußrasten verfügt.
    >Ein Fahren eines solchen Fahrzeug (mit nur einer Mofaprüfbescheinigung) entspricht also dem Tatvorwurf des Fahren ohne Führerschein.
    >
    >Die Mitnahme von Kindern ist nur dem mind. 16jährigen Mofafahrern erlaubt. Und das gilt auch nur für Kinder unter 7 Jahren in geeigneten Kindersitzen.
    >Das kannst du nachlesen beim Fahrlehrerverband Berlin
    >http://www.fahrlehrerverband-berlin.de/mofa.htm
    >
    >Hast also von vorn bis hinten daneben gelegen.
    >Es wäre schön, wenn du dich mit Halb- oder Unwissenheiten zurückhalten würdest, damit Ratsuchende nicht durch Fehlinformationen in Schwierigkeiten geraten.
    >
    >

    was heißt das jetzt also? darf man mit der mofa-prüfbescheinigung einen 2-sitzer motorroller fahren, aber das dann niemand dahinter sitzt auch auf 25km/h gedrosselt??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      dyingangel601
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    du musst den roller dann auf 25 km/h drosseln und die sitzbank verkürzen sowie die fußrasten entfernen. es genügt nicht nur niemanden mitzunehmen, die möglichkeit des sozius muss entfernt sein. gibt auch schon genug andere threads darüber. sufu benutzen :)
    vlg, ju

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    >was heißt das jetzt also? darf man mit der mofa-prüfbescheinigung einen 2-sitzer motorroller fahren, aber das dann niemand dahinter sitzt auch auf 25km/h gedrosselt??

    Hallo,

    ist es denn wirklich so schwer zu verstehen? Du darfst mit der Mofa-Prüfbescheinigung nur die Roller fahren, die maximal 50 ccm Hubraum haben, auf 25 km/h gedrosselt sind und nur 1 Sitzplatz haben. Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, darfst du zusätzlich ein Kleinkind in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      mg50
      schrieb am Montag, 11. Februar 2008
    Text
    >>was heißt das jetzt also? darf man mit der mofa-prüfbescheinigung einen 2-sitzer motorroller fahren, aber das dann niemand dahinter sitzt auch auf 25km/h gedrosselt??
    >
    >Hallo,
    >

    ja das is mir jezz auch klar wusste nur nich dass man einen 2-sitzer nich fahren darf ohne dass man die sitzbank verkürzt... naja trozdem danke
    >ist es denn wirklich so schwer zu verstehen? Du darfst mit der Mofa-Prüfbescheinigung nur die Roller fahren, die maximal 50 ccm Hubraum haben, auf 25 km/h gedrosselt sind und nur 1 Sitzplatz haben. Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, darfst du zusätzlich ein Kleinkind in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      D3NN12
      schrieb am Sonntag, 24. Februar 2013
    Text
    >Also...
    >Ich bin 14 Jahre und möchte einen Mofaführerschein machen.
    >Was ich schon weiß:
    >- 90-100 € kostet der...
    >- 1. Theoretische Prüfung
    >- usw....
    >
    >Ich hätte ganz gerne ein paar Infos zum Mofa(Roller)fahren.
    >Kann ich mit einem Mofaführerschein auch einen gedrosselten Roller fahren ?
    >
    >Wie viel sollte (muss) man ungefähr für nen Roller/Mofa ausgeben ?
    >
    >Und wenn ihr noch ein paar Infos für mich habt schreibt sie auch noch dazu.
    >
    >Danke _-=Marco=-_

    Also lieber Marco,

    nach dem Gesetzt DARFST du erst mit 15!!!! den Mofaführerschein machen.


    §10 Abs. 3 FeV

    Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 24. Februar 2013
    Text
    >>Also...
    >>Ich bin 14 Jahre und möchte einen Mofaführerschein machen.

    >
    >Also lieber Marco,
    >
    >nach dem Gesetzt DARFST du erst mit 15!!!! den Mofaführerschein machen.
    >

    @D3NN12, Marco wird dankbar sein, für diese konstruktive Antwort,
    die ihn erreicht, wo er nun 19 (oder 20) Jahre alt sein dürfte. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      Elias
      schrieb am Sonntag, 17. Juni 2018
    Text
    Kann man das denn auch mit einem Mofa machen also zB
    einer Zündapp CS 25?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofaführerschein mit 14
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 17. Juni 2018
    Text
    >Kann man das denn auch mit einem Mofa machen also zB
    >einer Zündapp CS 25?

    Nachdem der Thread schon zum zweiten Mal Staub angesetzt hat, hat sich inzwischen die Rechtslage geändert. Die Zündapp CS 25 war schon immer ein Kandidat für ein Mofa (geeignete Drosselung vorausgesetzt), nun darf sogar der zweite Sitzplatz erhalten bleiben.

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