Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?

  • Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
     Barbara Strohbach
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Darf ich einen Mofa-Fahrer überholen, wenn der Strich auf der Straße durchgezogen ist? Vielen Dank im Voraus für die Info. Gruß
  • Thema
    Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Samy24391
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    >Darf ich einen Mofa-Fahrer überholen, wenn der Strich auf der Straße durchgezogen ist? Vielen Dank im Voraus für die Info. Gruß

    Also mein Fahrlehrer sagte da immer... Nein! genauso bei Fahrrädern.

    MfG Samy ;)

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  • Thema
    Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Penny123
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    Jain, du darfst die durchgezogene Linie nicht überfahren!
    Wenn du also am Mofa vorbeikommst und noch mind. 1,5 Meter abstand hast, dann darfst du das Mofa überholen, ist das nicht gegeben darfst du nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      elchris
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    Richtig, du darfst den Strich nicht überqueren.

    Machs also in der Fahrprüfung tunlichst NICHT. Danach: Mach es - an so einem Radel biste binnen einer Sekunde vorbei - wenns geht, überholen.

    Oft sind an Stellen mit durchgezogenen Linien auch Zusatzschilder "Traktor dürfen überholt werden" angebracht. Macht also deutlich, dass du sehr langsame Fahrzeuge hier überholen darfst, wenn der ganze Überholvorgang (wie immer) sicher ist.

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  • Thema
    Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Rainer75
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    >Darf ich einen Mofa-Fahrer überholen, wenn der Strich auf der Straße durchgezogen ist? Vielen Dank im Voraus für die Info. Gruß

    Du darfst überholen, wenn du dabei die durchgezogene Linie nicht überfährst und gleichzeitig den nötigen Seitenabstand (2m ??) einhälst. In den meisten Fällen wird das nicht funktionieren, aber eine durchgezogene Linie verbietet nicht grundsätzlich das Überholen.

    Gruß
    Rainer

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  • Thema
    Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Barbara Strohbach
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    Hallo Rainer,
    danke für die Info. Weißt Du eine Regel-Nr. oder einen §, auf den ich mich hier beziehen könnte? Danke und Gruß Barbara

    >>Darf ich einen Mofa-Fahrer überholen, wenn der Strich auf der Straße durchgezogen ist? Vielen Dank im Voraus für die Info. Gruß
    >
    >Du darfst überholen, wenn du dabei die durchgezogene Linie nicht überfährst und gleichzeitig den nötigen Seitenabstand (2m ??) einhälst. In den meisten Fällen wird das nicht funktionieren, aber eine durchgezogene Linie verbietet nicht grundsätzlich das Überholen.
    >
    >Gruß
    >Rainer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    Hi Barbara,

    solche Sachen findest du alle brav in der StVO, weil die regelt den Straßenverkehr.

    Reichts das was unten steht?

    Gruß
    Wolfe

    § 41 - Vorschriftzeichen

    3. Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

    Zeichen 295

    Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.

    a) Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.

    Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 13. August 2008
    Text
    Der Mofafahrer sollte bei schmalen Fahrstreifen seine Position auf der Fahrbahn so wählen, daß eindeutig klar ist, daß der seitliche Abstand nicht einhaltbar ist, ohne die Fahrstreifenbegrenzung zu überfahren. Bei durchgezogener Linie erleichtert der Mofafahrer so den anderen Verkehrsteilnehmern die Entscheidung gegen ein Überholen an dieser Stelle.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 13. August 2008
    Text
    Bei durchgezogener Linie erleichtert der Mofafahrer so den anderen Verkehrsteilnehmern die Entscheidung gegen ein Überholen an dieser Stelle.
    ---------------------

    Ich soll mir also von nem VT, der entweder noch nicht die Reife hat um ein Auto fahren zu dürfen; oder der das Kärtchen versoffen hat, klarmachen lassen, dass ein Überholen gegen das Gesetz verstoßen würde?!?
    Wenn bei Dunkelheit ein rotes Rücklicht mittig auf dem Fahrstreifen gesehen wird, denkt wohl nur ein verschwindend geringer Teil der Autofahrer an ein FAHRRAD (mit Hilfsmotor) denken.

    Diese Oberlehrermethoden haben schon eine Menge Blut auf den Straßen gelassen.
    Vor allen von denen, die keine Knautschzone besaßen. Das sollte bei den Überlegungen nicht vergessen werden.
    Inwieweit der Rad- oder Mofafahrer verpflichtet ist, sich am rechten Fahrspurrand zu halten, kann ich nicht sagen.

    Vielleicht können da FLs, oder Absolventen des Kurses für die Mofabescheinigung, behilflich sein.
    Mir wurde "leider" die Erlaubnis zum Mofa-Fahren mit in die Wiege gelegt ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 13. August 2008
    Text
    Wer interessiert ist, an einer FL-Meinung zum Thema, der kann hier mal reinschauen.
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=68902&view=findpost&p=1056659587r
    Der erste Poster ist einer.
    Mal schauen, wie die Diskussion dort weiter läuft.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mofa überholen bei durchgezogenem Strich?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 13. August 2008
    Text
    > Ich soll mir also von nem VT, der entweder noch
    > nicht die Reife hat um ein Auto fahren zu
    > dürfen; oder der das Kärtchen versoffen hat,
    > klarmachen lassen, dass ein Überholen gegen das
    > Gesetz verstoßen würde?!?

    Die meisten Fahrer langsamer Krafträder sind Führerschein-Inhaber. 85 % der Autofahrer halten sich zwar für gute Fahrer, aber das System Straßenverkehr muß mit jedem Verkehrsteilnehmer funktionieren, der die Mindestanforderungen erfüllt. Zentimetergenaues Abschätzen von Abständen gehört nicht zu letzteren.

    Desweiteren ist untersagt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichem Verhalten zu animieren. Das bedeutet gleichzeitig, daß entsprechende Positionswahl im Fahrstreifen geboten ist.

    > Wenn bei Dunkelheit ein rotes Rücklicht mittig
    > auf dem Fahrstreifen gesehen wird, denkt wohl
    > nur ein verschwindend geringer Teil der
    > Autofahrer an ein FAHRRAD (mit Hilfsmotor)
    > denken.

    Das ist beabsichtigt. Denn ob es sich um ein Fahrrad, Motorfahrrad, 25-km/h-Mofa, Mokick, 45-km/h-Moped oder ähnliches handelt, ist völlig irrelevant. Entscheidend ist: Rote Schlußleuchte kommt näher -> Fahrzeug in meinem Fahrstreifen bewegt sich langsamer -> Abstand einhalten.

    Auch bei einer Ampel ist nur das rote Licht entscheidend, die Information, ob sie an einem Stahl-, Beton- oder Holzmast befestigt ist, braucht der Verkehrsteilnehmer nicht. Genausowenig braucht der Verkehrsteilnehmer die Information, was für einem Fahrzeugtyp, -marke oder -farbe er hinterfährt. Fahrtrichtung und Geschwindigkeit sind entscheidend. Das Ausfiltern überflüssiger Informationen erhöht die Verkehrssicherheit.

    > Diese Oberlehrermethoden haben schon eine Menge
    > Blut auf den Straßen gelassen.
    > Vor allen von denen, die keine Knautschzone
    > besaßen. Das sollte bei den Überlegungen nicht
    > vergessen werden.

    Mit solchen Drohungen sind schon Leute durch die MPU gefallen -- und anschließend nur noch Mofa gefahren ;-) Und wer andere Verkehrsteilnehmer nur aufgrund ihrer Position im Fahrstreifen im Längsverkehr anfährt, dessen gesundheitliche und charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ziemlich sicher überprüft.

    > Inwieweit der Rad- oder Mofafahrer verpflichtet
    > ist, sich am rechten Fahrspurrand zu halten,
    > kann ich nicht sagen.

    Gemäß der Rechtsprechung muß mindestens 1 m Abstand zum Fahrbahnrand gehalten werden, sonst gibt es bei einem Unfall Mitschuld. Das ist schon 1954 ausgeurteilt worden, als in der StVO noch »äußerst weit rechts« stand. Heute steht dort »möglichst weit rechts«. Der Gesetzgeber hat also den Spielraum bewußt erweitert. Der seitliche _Mindest_abstand zum Überholen ist auf 1,5 m festgelegt.

    Das heißt, bei einem 1,8 m breiten eigenen Fahrzeug benötigt man mindestens 3,3 m Platz _im Fahrstreifen_ um bei durchgezogener Linie überholen zu können. Die Regelbreite eines Fahrstreifens ist 3,5 m. Hier könnte also nur überholt werden, wenn sich das Mofa _außerhalb_ des Fahrstreifens befände. Dennoch kann, wer mit einem Kraftrad ankommt, überholen, nur wer ein breites Auto fährt, muß halt den Fahrstreifen wechseln, wenn das erlaubt ist.

    Ist doch ganz einfach.

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