Mofa von vor 1988

  • Mofa von vor 1988
     hardcoreraver93
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Hallo Leute,


    ich habe mal, wie zu erwarten, eine Frage ;)

    und zwar.. war das nicht so, dass ich mit nem Mofa Führerschein eine von vor 1988 gebaute Mofa mit maximaler Leistung fahren darf? Also beispielsweise ne Vespa, die 60 fährt, darf ich dann voll mit 60Km/h ausnutzen?


    Danke schon jetzt, für antworten..;)

    MFG ;)
  • Thema
    Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    Du haust die Mofaprüfbescheinigung mit dem Führerschein der Klasse M durcheinander.

    Klicke mal hier, um dich zur Klasse M schlau zu machen:
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php

    und hier geht es um die Mofa-Prüfbescheinigung:
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/MOFA.php

    Wenn du dann noch Fragen hast... herzlich willkommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      hardcoreraver93
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    Heißt das, dass ich, wenn ich jetzt im Mofa Kurs, in unserer Schule teilnehme und die Prüfung dann bestanden habe, nur mit 25Km/h rumcruisen darf?
    sprich, ich werd keine Vespa oder Simson oder wie die alle heißen, die VOR 1988 gebaut worden sind, mit dem Mofa Führerschein fahren?

    MFG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    >Heißt das, dass ich, wenn ich jetzt im Mofa Kurs, in unserer Schule teilnehme und die Prüfung dann bestanden habe, nur mit 25Km/h rumcruisen darf?



    richtig.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      hardcoreraver93
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    Allerdings steht doch da aber, dass ich dann auch nur 45 bzw. 50Km/h fahren darf.. das sind ja immer noch 15 - 10 Km/h weniger?

    Und weiß einer vllt, wieviel so ein Führerschein in der Regel kostet?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    >Allerdings steht doch da aber, dass ich dann auch nur 45 bzw. 50Km/h fahren darf.. das sind ja immer noch 15 - 10 Km/h weniger?
    >
    >Und weiß einer vllt, wieviel so ein Führerschein in der Regel kostet?
    -----------------------

    Wenn es denn nicht unbedingt eine Vespa sein soll, sondern es zB auch eine ähnlich alte Simson oder Schwalbe tut, dann darfst du auf diese Ausnahmeregelung setzen, und "deine" 60 km/h fahren ;o):

    **Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.**

    Das Kärtchen wird dich ca 600+ Euronen kosten.
    Je nach Talent und Preisgefüge in der Region.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Mofa von vor 1988
    Autor
      hardcoreraver93
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    >Wenn es denn nicht unbedingt eine Vespa sein soll, sondern es zB auch eine ähnlich alte Simson oder Schwalbe tut, dann darfst du auf diese Ausnahmeregelung setzen, und "deine" 60 km/h fahren ;o):


    Das wollte ich doch hören :D
    aber eine Vespa, die vor 1988 gebaut wurde, also vor dieser 25Km/h regelung, geht auch nicht?
    Weil ne Simson wär ja auch nichts anderes..

    ach und.. ich bezahl 25€ inner schule und danach werd ich schon knapp bei kasse sein, da werd ich mir keine 600€ ausm A**ch ziehen können :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    gut das man hier nicht hören sondern nur lesen kann.
    mit klasse m (dafür musst du in eine fahrschule)darfst du die alten simson fahren, vespa nicht.
    mit dem mofaschein, den du in der schule machst, darfst du mofas bis 25 km/h fahren, hiervon gibt es KEINE ausnahmen.

    mfg

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  • Thema
    Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text
    >Das wollte ich doch hören :D
    >aber eine Vespa, die vor 1988 gebaut wurde, also vor dieser 25Km/h regelung, geht auch nicht?
    >Weil ne Simson wär ja auch nichts anderes..
    >
    ........................

    Sag mal, hast du überhaupt irgendwas von dem verstanden, was wir dir erklären wollten?!?!
    Mofaprüfbescheinigung ist NICHT Klasse M
    25 km/h sind KEINE 45 km/h
    Eine Schwalbe ist KEINE Vespa
    Und die DDR hieß NIE Italien

    Entsprechend wirst du dich mit deiner Mofaprüfbescheinigung AUSSCHLIESSLICH allein (und mit einer "Höllengeschwindigkeit" von 25 km/h) durch die Landschaft bewegen dürfen.
    Was ein Mofa ist, liest du am besten bei Wikipedia nach. Wenn du was nicht verstanden hast, scheue dich nicht zu fragen, denn
    solltest du mit etwas anderem als einem MOFA erwischt werden, geht der Ärger richtig los.
    Doch das brauchen wir dir nicht zu erklären, das macht dann schon der Jugendrichter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofa von vor 1988
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text
    >>Das wollte ich doch hören :D
    >>aber eine Vespa, die vor 1988 gebaut wurde, also vor dieser 25Km/h regelung, geht auch nicht?
    >>Weil ne Simson wär ja auch nichts anderes..
    >>
    >........................

    Was mich aber wirklich noch interessieren würde:
    Wie kommst du auf eine "25 km/h - Regelung von 1988"?
    Mir ist sie bislang unbekannt.
    Könntest du dazu bitte mal eine Quelle aus dem www nennen? -DANKE

    Auf den Beitrag antworten


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