Hallo, ich habe einen Mofaroller und die Mofa-Prüfbescheinigung und wollte fragen welche Folgen es hat wenn ich einen Beifahrer / Sozius mitnehme ???
Thema
Re: Mofa fahren mit Sozius (Beifahrer)
Autor
Peg
schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
Text
§ 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100 Tatbestandstext: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro
So habe ich es auch in einigen Foren als Erlebnisbericht gelesen. Naja, vielleicht nicht alles, ABER die 5 Euro ;o)
> § 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100 >Tatbestandstext: > Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. > § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro > >So habe ich es auch in einigen Foren als Erlebnisbericht gelesen. >Naja, vielleicht nicht alles, ABER die 5 Euro ;o) > > >
ich glaub das hat schon n paar mehr folgen... also soweit ich weiß fährt man damit quasi ohne versicherung und ohne fahrerlaubnis. weil ja dann beides dadurch erlischt.
> § 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100 >Tatbestandstext: > Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. > § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro > >So habe ich es auch in einigen Foren als Erlebnisbericht gelesen. >Naja, vielleicht nicht alles, ABER die 5 Euro ;o)
Nun, so einfach kann man das nicht sagen - ein Mofa mit Sitzplatz für zwei Personen u. Fussrasten ist kein Mofa mehr (Mofa : nur einsitzig !) D.h., Führerschein Kl. M ist erforderlich, ansonsten : Fahren ohne Fahrerlaubnis! Außer: das Mofa hat nur eine Einmannsitzbank (bis 45cm)u. keine Fussrasten, dann ist nur Vewarnung fällig, wenn man trotzdem jemand mitnimmt. W.N.