Mofa fahren mit Sozius (Beifahrer)

  • Mofa fahren mit Sozius (Beifahrer)
     Mofarollerfahrer
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Hallo, ich habe einen Mofaroller und die Mofa-Prüfbescheinigung und wollte fragen welche Folgen es hat wenn ich einen Beifahrer / Sozius mitnehme ???
  • Thema
    Re: Mofa fahren mit Sozius (Beifahrer)
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Text
    § 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100
    Tatbestandstext:
    Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
    § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro

    So habe ich es auch in einigen Foren als Erlebnisbericht gelesen.
    Naja, vielleicht nicht alles, ABER die 5 Euro ;o)


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  • Thema
    Re: Re: Mofa fahren mit Sozius (Beifahrer)
    Autor
      weissnet
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Text
    > § 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100
    >Tatbestandstext:
    > Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
    > § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro
    >
    >So habe ich es auch in einigen Foren als Erlebnisbericht gelesen.
    >Naja, vielleicht nicht alles, ABER die 5 Euro ;o)
    >
    >
    >

    ich glaub das hat schon n paar mehr folgen... also soweit ich weiß fährt man damit quasi ohne versicherung und ohne fahrerlaubnis. weil ja dann beides dadurch erlischt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofa fahren mit Sozius (Beifahrer)
    Autor
      W. Neubauer
      schrieb am Sonntag, 28. Juni 2009
    Text
    > § 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100
    >Tatbestandstext:
    > Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
    > § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro
    >
    >So habe ich es auch in einigen Foren als Erlebnisbericht gelesen.
    >Naja, vielleicht nicht alles, ABER die 5 Euro ;o)

    Nun, so einfach kann man das nicht sagen - ein Mofa mit Sitzplatz für
    zwei Personen u. Fussrasten ist kein Mofa mehr (Mofa : nur einsitzig !) D.h., Führerschein Kl. M ist erforderlich, ansonsten : Fahren ohne Fahrerlaubnis! Außer: das Mofa hat nur eine Einmannsitzbank (bis 45cm)u. keine Fussrasten, dann ist nur Vewarnung fällig, wenn man trotzdem jemand mitnimmt.
    W.N.






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