Mofa Erweiterung???

  • Mofa Erweiterung???
     Steffi93
      schrieb am Sonntag, 15. Februar 2009
    Also 'kurze' zusammenfassung : ich habe vor einem Jahr einen mofa führerschein gemacht , würde aber jetzt gerne einen Klasse M führerschein machen, da habe ich mir die frage gestellt : ob es möglich ist einfach nur von mofa eine erweiterung zu machen [...]
    Darauf hin habe ich meinen Lehrer gefragt, der gab mir dann einen AUSBiLDUNGSNACHWEiS, wo ein §-Paragraph abgebildet ist , der besagt : das man bei der klasse M nur noch die Praxis machen muss, da man die Theorie schon in Mofa gemacht hat .. (so ähnlich)
    jedenfalls suche ich eine Fahrschule die das Ermöglicht , da ich schon bei einer abgewisen wurde (trotz des nachweises meines Lehrers)
    Frage:
    geht das überhaupt? - mit der Erweiterung?
    kennt jemand eine Fahrschule die das tolleriert ? (Düsseldorf)
    Ich Bitte um Tipps / Antworten.

    Danke schonmal im vorraus ;D
  • Thema
    Re: Mofa Erweiterung???
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 15. Februar 2009
    Text
    Liebe Steffi,

    da MOFA nur eine Prüfbescheinigung ist und kein "richtiger" Führerschein, ist mir diese besagte Regel von dir völlig unbekannt.

    Für Klasse M darfst du die 12 Grundunterrichte und 2 Moto-Sonderstunden mitmachen.

    Um die wirst du nicht rumkommen!

    Grüßle
    Wolfe
    der das lange genug schon macht um sich ziemlich sicher zu sein

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofa Erweiterung???
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 16. Februar 2009
    Text
    Hallo Steffi,
    schaue doch mal da rein:
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/MOFA.php
    Da ist der Inhalt der Mofa-Prüfbescheinigung gelistet. Besonders ist für dich wohl der Satz
    **Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.**
    sein.

    Die Umkehrrechnung, durch die Voraussetzungen bei der Klasse M
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php
    kam zu dem gleichen Schluss.
    Da wäre sicherlich auf den Vorbesitz der Prüfbescheinigung eingegangen worden, WENN es denn da etwas zu erwähnen gäbe.....

    Keine Ahnung, was du da für eine Bescheinigung hast. Was amtliches ist das sicherlich nicht.
    Ich könnte verstehen, wenn du Aussagen Unbekannter misstrauen würdest. Ich kann auch noch verstehen, dass du vermutest es wäre eine Geldsache, wenn Fahrschulen deine "Bescheinigung" nicht anerkennen wollten.
    Aber um uns zu bestätigen und dich sicher sein zu überzeugen, solltest du vielleicht bei Straßenverkehrsamt und/oder den TÜV anfragen, die sind es nämlich, die kontrollieren, dass du deine Voraussetzungen zur Prüfung (nämlich die Besuche der von Wolfe angesprochenen Theorie-Einheiten) erfüllt hast.
    Nur - nicht enttäuscht sein, dass sie dir nichts anderes sagen werden als wir - und die Fahrschulen, bei denen du bislang nachfragtest.
    Leider beweisen sich Wahrheiten nicht dadurch, dass sie das aussagen was man am liebsten hören möchte ;o(

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