Mitnehmen eines Bekannten bei vorgezogenem Führerschein

  • Mitnehmen eines Bekannten bei vorgezogenem Führerschein
     Dadl
      schrieb am Montag, 22. Juni 2009
    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Ich habe eine Sondergenehmigung für den Führerschein, dass ich alleine (bin erst 17 Jahre alt) in die Arbeit und wieder zurück fahren darf.
    Wie ist es denn jetzt, wenn mein Nachbar zum Beispiel auch in die gleiche Arbeit muss wie ich, darf ich diesen dann mitnehmen oder darf ich bei einem vorgezogenem Führerschein mit Sondergenehmigung nur alleine fahren? Ich meine evtl. gibts da eine Bestimmung versicherungstechnisch oder so.

    Würde mich über antworten freuen.

    Gruß Dadl
  • Thema
    Re: Mitnehmen eines Bekannten bei vorgezogenem Führerschein
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
    Text
    Hallo,

    wenn in deiner Sondergenehmigung keine Beschränkung "nur alleine fahren" steht, darfst du auch jemanden mitnehmen. Schau aber bitte genau nach!

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Mitnehmen eines Bekannten bei vorgezogenem Führerschein
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
    Text
    einer aus meiner Stufe hatte auch mal so eine genehmigung, weil er Leistungssportler ist. Der durfte auch den Wagen so voll packen, wie er will, allerdings nur, solange er keinen Umweg fährt, da eigentlich nur der direkte Weg (ungefähr) von A nach B erlaubt ist.. zumindest hatte er das so erklärt ^^

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