Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?

  • Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
     FragendePerso
      schrieb am Mittwoch, 15. Oktober 2008
    Hallo Leute,

    Prüfungen und ähnliches sind schon lange kein Thema mehr, dafür aber eine andere Frage:

    Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, meinen Personalausweis mitzuführen, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin? Beim Führerschein ist das klar, aber Perso?

    Danke schon mal.

    Peter
  • Thema
    Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 15. Oktober 2008
    Text
    Nein, es gibt in Deutschland keine Mitführpflicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      FragendePersonmmmm
      schrieb am Mittwoch, 15. Oktober 2008
    Text
    >Nein, es gibt in Deutschland keine Mitführpflicht.

    Ist mir bewusst. Kann man beispielsweise in der Wikipedia lesen. :)

    Gilt dies also auch beim Führen von Fahrzeugen?

    Peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 15. Oktober 2008
    Text
    Wenns keine Mitführpflicht gibt, warum dann beim Fahren.

    Der Nachweis deiner Fahrberechtigung in Form eines Führerscheines hast du dabei.

    Sollte der Beamte Zweifel an deiner Identität haben, kann er diese überprüfen.

    Die einzige Ausnahme: Begleitetes Fahren ab 17, da musst du einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen, wie es so schön heißt

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 15. Oktober 2008
    Text
    Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Aber eine generelle Pflicht ihn immer mit sich zu führen gibt es im Gesetz nicht. Nur der Besitz ab dem 16 Lebensjahr ist ein Muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      Peterghghghggh
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    >Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Aber eine generelle Pflicht ihn immer mit sich zu führen gibt es im Gesetz nicht. Nur der Besitz ab dem 16 Lebensjahr ist ein Muss.

    Okay, alles klar. Danke euch. :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      Glöckchen72
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    es besteht immer mitführungspflicht... du musst dein ausweis immer dabei haben, die polizei hat das recht dich 48 std festzuhalten ohne gültige oder ganz ohne ausweispapiere

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    >es besteht immer mitführungspflicht... du musst dein ausweis immer dabei haben, die polizei hat das recht dich 48 std festzuhalten ohne gültige oder ganz ohne ausweispapiere


    @ glöckchen
    wenn du das mit der mitführpflicht und dem 48 stündigem "in gewahrsamnehmen" so eindeutig schreibst, hast du bestimmt auch eine quelle dafür.
    uns allen hier ist die unbekannt aber wir würden sie bestimmt gerne auch kennen.
    schreib also bitte wo du das her hast. nicht aus der bild-zeitung sondern bitte mit gesetz und §§.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      Omikron99
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    mitführen muss man den Perso nicht, es kann aber sein das z.b. die polizei ein dokument zur identitätsfeststellung verlangt. geht es dabei nur um den namen kann das anhand des führerscheins erfolgen, wird aber z.b. auch noch die volle anschrift benötigt braucht man einen perso oder reisepass. kann man seine identität nicht nachweisen kann dies als ordnungswidrigkeit angesehen werden infolge derer man für max. 12h festgehalten werden kann.

    siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Identitätsfeststellung_(Recht)


    aber nur so nebenbei, weshalb muss man eigentlich für sowas ein thema aufmachen? ists so schwer den perso mitzunehmen? oder ist der vielleicht abgelaufen und man fürchtet dort eine ordnungswidrigkeit?
    ich versteh diese ewigen "darf ich dieses oder jenes machen/unterlassen" fragen nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mitführpflicht des Personalausweis bei Fahrten?
    Autor
      mitleser
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    @omikron:

    Das mit dem 12 Stunden festhalten gilt nur wenn man die Angabe von Personalien verweigert. Und das mit Adresse nachweisen ist auch Käse, weder ein deutscher noch ein ausländischer Reisepass enthalten eine Meldeanschrift, und ein solcher Reisepass allein genügt ebenfalls zur Identitätsfeststellung durch die Polizei.



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