Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit

  • Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
     LOogi
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Hallo ich war nach unterwegs und fuhr ca 67 km/h gerade auch noch so über rot war bissl knapp und ich bin noch in der probezeit was kann pasieren oder wird etwas passieren bitte um eine antwort so schnell wie möglich bitte....

  • Thema
    Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      LOogi
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    >Hallo ich war nach unterwegs und fuhr ca 67 km/h gerade auch noch so über rot war bissl knapp und ich bin noch in der probezeit was kann pasieren oder wird etwas passieren bitte um eine antwort so schnell wie möglich bitte....
    >
    >ps ich muss mit brille fahren hatte sie auch nicht drauf kann ich sagen das ich mitlinsen gefahren bin.
    und ich war auch nicht angeschnallt-.- *heul*

    Nun alles vorbei?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    Du bist viel zu schnell über eine rote Ampel, warst nicht angeschnallt und hattest deine benötigte Sehhilfe nicht auf?
    Ich nehme mal an wegen der roten Ampel wirst erstmal eine weile laufen und so ein Seminr machen müssen, allerdings kann man bei so jemandem nur hoffen das sie den Führerschein für immer wegnehmen o.O

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  • Thema
    Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      JohnMK
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    Erstmal die Frage,

    warum fährst du mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel ?
    Offenbar muss es dir ja aufgefallen sein oder wurdest du angehalten durch die Polizei ?

    Also überfahren einer roten Ampel ist ein A Verstoß.
    Überhöhte Geschwindigkeit, hier erfolgen Maßnahmen i.d.R. ab 21 km/h Überschreitung.

    Bei einem A Verstoß für die rote Ampel kommt ein Aufbauseminar und weitere 2 Jahre Probezeit.
    Nimmst du an dem Seminar nicht teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      LOogi
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    >Erstmal die Frage,
    >
    >warum fährst du mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel ?
    >Offenbar muss es dir ja aufgefallen sein oder wurdest du angehalten durch die Polizei ?
    >
    >Also überfahren einer roten Ampel ist ein A Verstoß.
    >Überhöhte Geschwindigkeit, hier erfolgen Maßnahmen i.d.R. ab 21 km/h Überschreitung.
    >
    >Bei einem A Verstoß für die rote Ampel kommt ein Aufbauseminar und weitere 2 Jahre Probezeit.
    >Nimmst du an dem Seminar nicht teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

    nein die polizei hat mich nicht angehalten und ich habe nicht aufs tacho gesehen also ich gelitzt wurde sah ich rauf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      LOogi
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    >>Erstmal die Frage,
    >>
    >>warum fährst du mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel ?
    >>Offenbar muss es dir ja aufgefallen sein oder wurdest du angehalten durch die Polizei ?
    >>
    >>Also überfahren einer roten Ampel ist ein A Verstoß.
    >>Überhöhte Geschwindigkeit, hier erfolgen Maßnahmen i.d.R. ab 21 km/h Überschreitung.
    >>
    >>Bei einem A Verstoß für die rote Ampel kommt ein Aufbauseminar und weitere 2 Jahre Probezeit.
    >>Nimmst du an dem Seminar nicht teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
    >
    >nein die polizei hat mich nicht angehalten und ich habe nicht aufs tacho gesehen also ich gelitzt wurde sah ich rauf
    >

    Ach ja meine frage währe noch muss ich die Nachschulung bei der gleichen Fahrschule machen wo ich den Fs gemacht habe oder geht das auch bei einer anderen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    Das kannst du auch bei einer anderen Fahrschule machen. Wenn du die Aufforderung für das Seminar bekommst ist eine Liste beigelegt mit Fahrschulen in deiner Nähe, die so ein Seminar anbieten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    Und dann "gib Gas" ;o)).
    Denn es haben schon einige Seminaranwärter Probs bekommen, weil sie sich zu spät aus dem Sessel bequemten.
    Du bekommst eine Frist gesetzt, bis zu deren Ende der Kurs abgeschlossen und entsprechend bestätigt sein muss.
    Nur werden die Kurse nicht "alle Nase lang" angeboten und das Stattfinden ist davon abhängig, wie stark die Nachfrage (Buchung) dafür ist.
    Rechtzeitiges Kümmern kann viel Ärger ersparen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      Caro W
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    >. Wenn du die Aufforderung für das Seminar bekommst ist eine Liste beigelegt mit Fahrschulen in deiner Nähe, die so ein Seminar anbieten auch machen drüfen .Die Füherscheinstelle gibt dir auch eine zeit wo das aufbausemianr machen müsst z.b. 1/2 jahr hast du zeit es zumachen wenn nicht dann müsst du dein Füherschein abgeben das du wahrscheinlich wegen der roten Ampel machen müsst!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit ca 67 geblitz worden in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 30. November 2008
    Text
    Wenn es ein Rotlichtblitzer war -UND die Ampel schon über eine Sekunde rot war, bevor du sie erreicht hattest- ist eh laufen angesagt.
    Unabhängig von der Probezeit.
    .

    Womit ich aber immer wieder überfordert bin, ist das Auseinanderfriemeln von
    "Tateinheit" und "Tatmehrheit".

    Denn es gibt durchaus Vergehen, die in Kombination miteinander begangen wurden, aber bei denen nur das ein ODER das andere letztendlich bei der Strafzumessung zur Last gelegt wird.
    Andere Kombinationen bringen Strafen für JEDE der einzelnen Verfehlungen.

    Ich würde mich an deiner Stelle an
    www.verkehrsportal.de
    wenden.
    Dort gibt es genügend Anwälte, Polizisten und Leute vom StVA, die das gern, freundlich, schnell und kostenlos für dich machen und dir auch sehr genau sagen können, was du dir da eingefangen hast.
    Frag dort einfach mal nach.
    Viel Erfolg.

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