Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?

  • Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
     Susi89
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Hallo,

    mein Freund macht derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Er ist jetzt im dritten Lehrjahr.

    Seinen B-Klasse Führerschein hat er am 17.12.2007 erhalten, so dass seine Probezeit am 17.12.2009 enden würde.

    Jetzt wurde er aber Anfang Oktober während der Arbeit mit einem Lkw über 3,5 Tonnen geblitzt. Das Ganze passierte außerorts. Es waren 60 km/h erlaubt, mein Freund fuhr 80 km/h (nach Toleranzabzug). Ich muss dazu sagen, dass er diese Tour zum ersten Mal gefahren ist, es nachts um 22:00 Uhr war (also stockfinster) und er noch unter Zeitdruck stand.

    Letzte Woche kam der Bußgeldbescheid:
    70 Euro Strafe + 23,50 € Bearbeitungsgebühr
    und ein Punkt in Flensburg.

    Das blöde ist jetzt natürlich, dass ja seine Probezeit bald enden würde. Durch seine Geschwindigkeitsüberschreitung wird er ja jetzt sicher eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet bekommen.
    Er arbeitet für einen Hungerlohn und sitzt jetzt richtig tief in der Sch....

    So ein Aufbauseminar soll ja zwischen 150 und 400 Euro kosten. Das wär dann mehr als ein halbes Monatsgehalt, wenns dumm läuft.

    Haben wir noch eine Chance evtl. das Bußgeld unter 40 Euro zu bekommen, damit der Punkt wegfällt und evtl. auch das Aufbausemniar + Probezeitverlängerung?

    vielen lieben Danke

    Eure Susi89
  • Thema
    Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    >> Ich muss dazu sagen, dass er diese Tour zum ersten Mal gefahren ist, es nachts um 22:00 Uhr war (also stockfinster) und er noch unter Zeitdruck stand. <<
    na und ?

    nein, keine chance.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      Susi89
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    aber kann da nich mal n Auge zugedrückt werden?
    Ich würde es ja verstehen, wenn er hier in der Nähe, also in bekanntem Gebiet, geblitzt wird, dass dann die Strafe gerechtfertigt ist.

    Aber wenn er schon einige 100 km von Zuhause weg ist, dann brauchen die meiner Ansicht nach nicht so hart sein.
    Er hat ja auch noch keine Vorstrafen o.ä.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      Susi89
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    noch dazu is er ja exakt 20 km/h zu schnell.
    ich würde jetzt nix sagen, wenn er 23 km/h oder mehr zu schnell gewesen wäre.

    weil eigentlich heißts doch immer, dass man bei einer geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h erst richtig stress bekommt.
    und er is ja mit seinen 20 grad noch drunter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    mit lkw gelten andere regelsätze.

    @te

    noch nicht im "erwachsenenleben" angekommen?

    jämmeln und heulen hilft da nix mehr.
    wer zu dumm, zu faul, zu blind ist, darf im "real life" zahlen. sind so die regeln wenn man "groß" ist.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    >weil eigentlich heißts doch immer, dass man bei einer geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h erst richtig stress bekommt.

    Nein, mit KFZ über 3,5 t gibt es schon ab 16 km/h Ärger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    >Aber wenn er schon einige 100 km von Zuhause weg ist, dann brauchen die meiner Ansicht nach nicht so hart sein.

    Doch, denn da muss er besonders vorsichtig fahren.

    >Er hat ja auch noch keine Vorstrafen o.ä.

    Das ist der Normalfall und bringt keine Erleichterungen. Wenn er schon einmal so aufgefallen wäre, würde es möglicherweise teurer werden.

    Jetzt fange ich mal eine Rechnung an: Ihm werden 20 km/h vorgeworfen. Davon sind bereits 3 km/h Toleranz abgezogen. Mit etwas Tachovoreilung dürften zum Zeitpunkt der Messung so etwa 85-87 km/h auf der Uhr gestanden haben. Wer in der Probezeit in unbekanntem Gebiet auf der Landstraße am Begrenzer fährt, ist - entschuldige - selbst schuld.

    Mit 150-400 € für das ASF kommt er übrigens kaum hin. Rechne lieber mit 300-500€.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    Hi,

    was macht das für nen Unterschied, ob er zu Hause oder in der Fremde geblitzt wird?

    Von einem Berufskraftfahrer erwarte ich, dass er weiß was er tut.

    Sorry für die Worte, aber die Regeln gelten für alle.

    Egal wann und wo.

    Und wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, muss sich eben so verhalten, dass er nicht gefährdet ist.

    Meine persönliche meinung
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit LKW geblitzt in der Probezeit. Strafe?
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Mittwoch, 2. Dezember 2009
    Text

    >Jetzt wurde er aber Anfang Oktober während der Arbeit mit einem Lkw über 3,5 Tonnen geblitzt. Das Ganze passierte außerorts. Es waren 60 km/h erlaubt, mein Freund fuhr 80 km/h (nach Toleranzabzug). Ich muss dazu sagen, dass er diese Tour zum ersten Mal gefahren ist, es nachts um 22:00 Uhr war (also stockfinster) und er noch unter Zeitdruck stand.

    Verstehe. Mit einem LKW in unbekannten Gebiet im Dunkeln zu schnell. Dazu noch Zeitdruck. Schwierige Sache. Wem geben wir denn da bloß die Schuld? Der Behörde, weil sie dort nicht 80 erlaubt haben? Dem Disponenten, weil er Deinen Freund in eine unbekannte Gegend schickt? Dem lieben Gott, weil er Nachts die Lichter ausmacht? Oder dem Verursacher des Zeitdrucks?
    Wenn es Dich beruhigt, Deinen Freund trifft in keinem Fall die Schuld. Er muss das richtige Verhalten auch auf keinen Fall wissen oder umsetzen. Ich tippe mal auf ganz klare Schuldverteilung o.g. Personenkreises. Die Behörde hat hier nach Darlegung des Sachverhaltes bestimmt ein Einsehen...

    OMG, schmeiß Hirn vom Himmel...

    *ironiemodusaus*

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo