Mit Klasse 3 LKW fahren?

  • Mit Klasse 3 LKW fahren?
     Chr.Ohm
      schrieb am Mittwoch, 20. Februar 2008
    Hallo
    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich besitze den alten Klasse 3 Führerschein und habe bis zum 01.02.2008
    7,5t Motorwagen und einen 10t Anhänger damit gefahren. Die Firma gibt es nun leider nicht mehr,
    Bin zur Zeit arbeitslos.
    Nun meine Frage?
    Wenn ich nun meinen Führerschein in die neuen Klasse umschreiben lasse.
    Darf ich dann bei einer neuen Firma ein MB Actros 1841 mit 6,7t Leergewicht und einen 20 Fuß Auflieger mit ca. 4t Leergewicht fahren?

    Die Ladung ist ca. 5t schwer.

    Also, alles unter 18,75t was noch mit dem alten Klasse 3 erlaubt ist...

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph
  • Thema
    Re: Mit Klasse 3 LKW fahren?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 20. Februar 2008
    Text
    >diese kombination dürftest du mit dem alten 3er nicht fahren.
    zur klasse c1e 79 kann ich nichts sagen weil beim führerschein die zgm ausschlaggebend ist und nicht was du geschrieben hast (leergewicht)

    holger

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  • Thema
    Re: Mit Klasse 3 LKW fahren?
    Autor
      crash 2
      schrieb am Mittwoch, 20. Februar 2008
    Text
    Warum willst Du Deinen Führerschein umschreiben lassen, für Dich bleibt doch die Klasse 3 bis an Dein Lebensende gültig!?
    Und dann darfst Du auch weiterhin alle KFZ bis 7,5 to GM. fahren + 1 Anhänger der 1,5 fache GM. vom ziehenden KFZ hat. Allerdings großer Nachteil:
    Züge bis 3 Achsen! Also nur 1 achsige Anhänger!

    Wenn Du umschreiben möchtest, dann ist der sogenannte Umschreibeführerschein die neue Klasse CE 79 damit dann auch wieder 7,5 to KFZ + 4,5 to Anhänger Zug Gesamt 12 to.Sprich Dein Verkehrsamt an, mit Bescheinigung der neuen Firma dann auch der Erhalt des Rechts auf 18to GM. des Zuges möglich! Aber nicht grundsätzlich, weil diese Regelung anscheinend nicht Deutschlandweit üblich ist.
    Sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Klasse 3 LKW fahren?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 20. Februar 2008
    Text
    >Warum willst Du Deinen Führerschein umschreiben lassen, für Dich bleibt doch die Klasse 3 bis an Dein Lebensende gültig!?
    +++
    bis auf den teil, der heute CE79 entspricht. der endet mit 50, auch wenn man den "alten lappen" nicht omgeschrieben hat!

    >Und dann darfst Du auch weiterhin alle KFZ bis 7,5 to GM. fahren + 1 Anhänger der 1,5 fache GM. vom ziehenden KFZ hat. Allerdings großer Nachteil:
    >Züge bis 3 Achsen! Also nur 1 achsige Anhänger!
    +++
    dieser nachteil bleibt auch beim umschreiben auf CE79 erhalten!!!

    >
    >Wenn Du umschreiben möchtest, dann ist der sogenannte Umschreibeführerschein die neue Klasse CE 79 damit dann auch wieder 7,5 to KFZ + 4,5 to Anhänger Zug Gesamt 12 to.Sprich Dein Verkehrsamt an, mit Bescheinigung der neuen Firma dann auch der Erhalt des Rechts auf 18to GM. des Zuges möglich! Aber nicht grundsätzlich, weil diese Regelung anscheinend nicht Deutschlandweit üblich ist.
    ++++
    gesetzliche beschreibung CE79:
    "CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3)" bedeutet Berechtigung zum Führen von 3-achsigen Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 12.000 kg, wobei die maximale Höhe der Gesamtmasse aus zulassungsrechtlichen Gründen auf 18.500 kg begrenzt ist (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Das Zugfahrzeug einer solchen Kombination darf dabei eine Gesamtmasse von 7.500 kg nicht überschreiten. Bei Erst- oder Neuerteilungen von EU-Klassen wird "CE79" nicht erteilt, nur bei Umstellung alter Fahrerlaubnisklassen, die vor 1999 erteilt wurden, kann der bisherige Besitzstand auf Antrag erhalten werden.

    greetz

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  • Thema
    Re: Mit Klasse 3 LKW fahren?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 21. Februar 2008
    Text
    >Hallo
    >Ich besitze den alten Klasse 3 Führerschein
    >Wenn ich nun meinen Führerschein in die neuen Klasse umschreiben lasse.
    >Darf ich dann bei einer neuen Firma ein MB Actros 1841 mit 6,7t Leergewicht und einen 20 Fuß Auflieger mit ca. 4t Leergewicht fahren?

    Nein!
    Ausschlaggebend ist niemals das Leergewicht, sondern immer die zulässige Gesamtmasse!

    Der Actros 1841 allerdings dürfte eine zGM von um die 18 t haben.

    Wenn Du allerdings schon genügend Erfahrung auf einem "kleinen LkW" hast und aktuell arbeitslos bist, dann erkundige dich mal bei der AA, ob sie Dir eventuell eine Berufskraftfahrerausbildung finanzieren würden, um Deine Wiedereinstellungsaussichten zu verbesern.

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