Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!

  • Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
     Denis555
      schrieb am Montag, 23. Januar 2006
    Hallo Leute,

    ich wurde heute auf der Bundesstraße mit 100km/h von der Polizei erwischt wie ich mit meinem Handy am Steuer telefoniert habe. Da ich sowieso nichts machen konnte habe ich den Verstoß zugegeben, da zwei Polizisten im Auto waren und es beide gesehen habe. Sie haben mir gesagt dies gibt 40 Euro Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg. Sie haben mir gesagt das die nicht glauben das ich zum Aufbauseminar muss, weil ich sonst keine Auffälligkeit bei der Polizei hatte. Was sagt ihr dazu? Muss ich zum Aufbauseminar gehen??? Ich wurde schonmal in einer 60er-Zone mit 9km/h zu schnell geblitzt. Ich weiss nicht ob es auch mit meinem jetzigen Verstoß in Verbindung gebracht wurd.

    Bitte um eure Hilfe!!!

    Besten Dank!

    Gruß,
    Dennis
  • Thema
    Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Denis555
      schrieb am Montag, 23. Januar 2006
    Text
    Noch was, ich bin noch in der Probzeit und habe mein F ührerschein seit Juli 2005. Für meinen damaligen Verstoß, wo ich in der 60er-Zone mit 9km/h zu schnell geblitzt wurde gab es nur 10 Euro Verwarnungsgeld, sonst nichts mehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 23. Januar 2006
    Text
    >Noch was, ich bin noch in der Probzeit und habe mein F ührerschein seit Juli 2005. Für meinen damaligen Verstoß, wo ich in der 60er-Zone mit 9km/h zu schnell geblitzt wurde gab es nur 10 Euro Verwarnungsgeld, sonst nichts mehr.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    nein, brauchst (noch) nicht zum aufbauseminar.einer der wenigen verstöse wo es punkte gibt aber kein seminar.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 24. Januar 2006
    Text

    >
    >hi,
    >nein, brauchst (noch) nicht zum aufbauseminar.einer der wenigen verstöse wo es punkte gibt aber kein seminar.

    -------

    Bloß ab jetzt ist besser eine Freisprechanlage angesagt. Wenn sie Dich noch ein zweites Mal mit dem Handy erwischen, dann geht es aber zum Seminar....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      markusac
      schrieb am Dienstag, 24. Januar 2006
    Text
    >
    >>
    >>hi,
    >>nein, brauchst (noch) nicht zum aufbauseminar.einer der wenigen verstöse wo es punkte gibt aber kein seminar.
    >
    >-------
    >
    Was sind denn das für Verstösse? Würd mich mal interessieren, weil ich dachte immer Punkt in Flensburg heißt automatisch auch Seminar?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 24. Januar 2006
    Text
    >>
    >>>
    >>>hi,
    >>>nein, brauchst (noch) nicht zum aufbauseminar.einer der wenigen verstöse wo es punkte gibt aber kein seminar.
    >>
    >>-------
    >>
    >Was sind denn das für Verstösse? Würd mich mal interessieren, weil ich dachte immer Punkt in Flensburg heißt automatisch auch Seminar?
    >
    Es gibt nur sehr wenige Verstoesse, bei denen es Punkte, aber kein Aufbauseminar gibt. Diese Verstosse sind dann aber B-Verstoesse, d.h. bei Wiederholung gehts doch zum Seminar.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Julia18
      schrieb am Dienstag, 24. Januar 2006
    Text
    ich dachte auch, dass man bei einem punkt gleich eine nachschulung besuchen darf.
    welche verstöße gehören denn zu diesen b-verstößen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      DJ mK
      schrieb am Donnerstag, 7. Mai 2009
    Text
    Mir ist das gleiche passiert!

    gibt aber kein aufbauseminar... es gibt ein paar verstöße die darunterfallen, siehe oben ;)

    Google-Rulz;) :
    Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

    * Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
    * erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
    * Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
    * Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    * Kennzeichenmissbrauch
    * ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
    * verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    * Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
    * mit abgefahrenen Reifen gefahren
    * Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
    * Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)

    grietz!

    _________________________________________________________
    www.Clubmix.FM | Der Geilste Mix im Netz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      chrika
      schrieb am Donnerstag, 7. Mai 2009
    Text
    Zur Benutzung eines Mobiltelefons zählt doch auch schon, wenn man das Handy nur in der Hand hat, aber gar nicht telefoniert oder täusch ich mich da?
    Wenn das stimmt, weis jemand wo ich da eine Quelle dazu find?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 7. Mai 2009
    Text
    Auch wenn du nur die Uhrzeit ablesen willst ist das verboten. Siehe dazu hier:

    *********************

    OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2005 – 2 Ss OWi 177/05

    Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen.

    Zum Sachverhalt: Der Betroffene wendet sich gegen seine Verurteilung gem. den §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro. Er hatte während der Fahrt sein Mobiltelefon in der Hand und schaute auf dessen Display nach der Uhrzeit.

    Aus den Entscheidungsgründen: Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde verworfen. Aufgrund des Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO sei die Verurteilung des Betroffenen gerechtfertigt.

    Dem Fahrzeugführer sei nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er „hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält“. Dabei werde nicht differenziert, auf welche Weise das Mobiltelefon benutzt werde. Vielmehr sei jegliche Nutzung, bei der das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, untersagt. Der Gesetzgeber habe mit der Bestimmung gewährleisten wollen, dass Fahrzeugführer ihre Hände auch bei Benutzung eines Mobiltelefons für die Bewältigung der Fahraufgabe frei haben. Es gelte die mit der Bedienung eines Mobiltelefons verbundenen Gefahren zu reduzieren. Das Ablesen der Uhrzeit auf dem Display eines Handys könne auch nicht dem Ablesen der Uhrzeit von dem Ziffernblatt einer am Handgelenk getragenen Uhr gleichgestellt werden, da hierbei die Hände am Lenkrad verbleiben könnten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      chrika
      schrieb am Donnerstag, 7. Mai 2009
    Text
    >Auch wenn du nur die Uhrzeit ablesen willst ist das verboten. Siehe dazu hier:
    >
    >*********************
    >
    >OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2005 – 2 Ss OWi 177/05
    >
    >Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen.
    >
    >Zum Sachverhalt: Der Betroffene wendet sich gegen seine Verurteilung gem. den §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro. Er hatte während der Fahrt sein Mobiltelefon in der Hand und schaute auf dessen Display nach der Uhrzeit.
    >
    >Aus den Entscheidungsgründen: Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde verworfen. Aufgrund des Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO sei die Verurteilung des Betroffenen gerechtfertigt.
    >
    >Dem Fahrzeugführer sei nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er „hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält“. Dabei werde nicht differenziert, auf welche Weise das Mobiltelefon benutzt werde. Vielmehr sei jegliche Nutzung, bei der das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, untersagt. Der Gesetzgeber habe mit der Bestimmung gewährleisten wollen, dass Fahrzeugführer ihre Hände auch bei Benutzung eines Mobiltelefons für die Bewältigung der Fahraufgabe frei haben. Es gelte die mit der Bedienung eines Mobiltelefons verbundenen Gefahren zu reduzieren. Das Ablesen der Uhrzeit auf dem Display eines Handys könne auch nicht dem Ablesen der Uhrzeit von dem Ziffernblatt einer am Handgelenk getragenen Uhr gleichgestellt werden, da hierbei die Hände am Lenkrad verbleiben könnten.
    >
    >Super, Dankeschön!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Musa
      schrieb am Donnerstag, 14. Januar 2010
    Text


    Was für ... und was ist wenn ich ein headset hab und das handy in die hand nehme um das gespräch anzunehmen und in dem augenblick erwischt werde was dann dann hat das headset yah auch kein sinn .. drecks gesetz ohne scheiss die sollten das nochmal durch denken .. und wenn die dann noch sagen sollten um das gespräch anzunehmen muss ich an halten .. ja dann halte ich den verkehr auf wenn grad keine haltebucht oder so etwas da ist, ist doch noch schlimmer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 14. Januar 2010
    Text
    >Was für ... und was ist wenn ich ein headset hab und das handy in die hand nehme um das gespräch anzunehmen und in dem augenblick erwischt werde was dann dann hat das headset yah auch kein sinn ..

    An "vernünftigen" Headsets kann man Gespräche mindestens entgegennehmen. Wer auch selber anrufen können möchte, braucht z.B. eine Lösung mit Tastatur zur Montage am Lenkrad. Wenn man die Hände freihaben WILL, dann kann man das auch.

    >und wenn die dann noch sagen sollten um das gespräch anzunehmen muss ich an halten .. ja dann halte ich den verkehr auf wenn grad keine haltebucht oder so etwas da ist, ist doch noch schlimmer

    Kreativer Lösungsansatz: Wenn ich zum Telefonieren anhalten muss aber nicht kann, dann kann ich eben nicht telefonieren. Kann man auch selber drauf kommen ...

    Aber du hast Recht: Es wäre besser gewesen, wenn man das Telefonieren gleich vollständig und grundsätzlich verboten hätte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 14. Januar 2010
    Text
    Mich wundert es, dass sie bei Handys so pingelig sind. Gespräche lenken (auch per Freisprechanlage) den Fahrer ab. Ebenfalls das Anzünden einer Zigarette oder das Bedienen vom Autoradio (sofern man dies nicht am Lenkrad einstellen kann)

    Doch auch wenn wir manche Gesetze für sinnlos halten, müssen wir uns der gesetzgebenden Gewalt in Deutschland fügen, oder in ein Land ziehen, in denen das Benutzen und halten von Handys wärend dem Fahren erlaubt sind. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 15. Januar 2010
    Text
    Ganz früher soll es noch Zeiten gegeben haben, da kam man ohne Handy aus.

    Wo ist denn das Prob, mal ne halbe Stunde NICHT erreichbar zu sein?

    So wichtig kann kein Termin dieser Erde sein.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Joe27
      schrieb am Freitag, 15. Januar 2010
    Text
    >Ganz früher soll es noch Zeiten gegeben haben, da kam man ohne Handy aus.

    Und wer erreichbar sein mußte, hatte Sprechfunk.

    Ist übrigens auch heute noch erlaubt ohne Freisprechanlage. Stichwort Push To Talk. Gibt es auch als Dienst für den GSM-Mobilfunk.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 15. Januar 2010
    Text
    >Ganz früher soll es noch Zeiten gegeben haben, da kam man ohne Handy aus.<
    -------------------------------------------------------------------
    Genau. Damals hatten wir noch einen Staatsratsvorsitzenden.
    Und jeder Beitrag wurde erst zensiert bevor er veröffentlicht wurde.
    Gott sei Dank ist das vorbei.
    Noch ein wenig früher haben wir die Autos noch mit einer Kurbel in Gang gebracht wenn man es abgewürgt hat.
    ------------------------------------------------------------------
    Trotzdem noch herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Wolfgang.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 15. Januar 2010
    Text
    Hi Manni

    >Trotzdem noch herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Wolfgang.
    >Gruß Manfred

    Danke

    Füße sind schon oben

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Basti10
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    Hallo Leute,
    ich wurde Heute mit dem Vorwurf ein Telefonat geführt zu haben während der Fahrt angehalten.
    Ich habe während des tatvorwurfes wirklich versucht jmd anzurufen. jedoch is niemand dran gegangen.
    Ich bin zu der Zeit vor der Einfahrt einer Polizeiniederlassung hergefahren, die ich vorher noch nie zuvor gesehen habe. diese Lag auf der linken Seite, ich hatte das Handy in der linken hand am linken Ohr und fuhr mit 54 KM/h an dieser Einfahrt vorbei, wo diese nun standen und eig. in den normalen Streifenverkehr gehen wollten. nach ca. 200 Metern zogen Sie mich raus mit dem tatvorwurf "Linke Hand, Linkes Ohr" Telefoniert zu haben. Ich gab dieses zu und der Polizist forderte meine Papiere ein und ging zum Auto. Ich denke mal ich bekomme Post (Anzeige) von der Polizei, was passiert genau...

    Aufbauseminar???? 60€????
    habe meinen Führerschein schon seit 23.08.08 (fast 2 Jahr :( ) Kann man falls es ein Aufbauseminar gibt es irgendwie umgehen oder irgendwas machen, z.b. Aussage ändern oder irgendwie nur die Strafe zahlen? Weil das Aufbausemniar kann man sich ja überhaupt net leisten.

    Zu der Zeit war meine Freundin in dem Fahrzeug.
    Also ne mögliche Zeugin gibt es. Kann man nicht sagen, dass die Polizisten eine falsche Aussage notiert haben, dass ich gesagt habe, dass ich nicht telefoniert habe?

    Bitte um Hilfe.... Brauche den Führerschein Beruflich....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Matze22
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    >Aufbauseminar???? 60�????

    Bist du schonmal in der Probezeit auffällig gewesen? Falls Nein ist das nur ein B-Verstoß und hat erstmal keine Konsequenzen. Aber beim nächste A- oder B-Verstoß wird die Probezeitverlägert und du musst am ASF teilnehmen.



    >Zu der Zeit war meine Freundin in dem Fahrzeug.
    >Also ne mögliche Zeugin gibt es. Kann man nicht sagen, dass die Polizisten eine falsche Aussage notiert haben, dass ich gesagt habe, dass ich nicht telefoniert habe?

    Vergiss es...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      hanns
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    Die Aussage eines Polizeibeamten zählt vor Gericht so wie die Aussagen von 2 stinknormalen Bürgern. Als Beamte ist man ja unter sich - Gelle ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    >Die Aussage eines Polizeibeamten zählt vor Gericht so wie die Aussagen von 2 stinknormalen Bürgern. Als Beamte ist man ja unter sich - Gelle ?

    hanns, du laberst immer grössere schei....
    die aussage eines polizisten zählt genauso wie die eines "normalen" bürgers.
    bei einer verhandlung darf aber ein zeuge (hier der polizist) nicht lügen während der angeklagte lügen darf, dass sich die balken biegen.
    solltest dir mal die tante salesch oder den alexander hold im fernsehen ansehen.
    der richter ist in seiner entscheidung frei wem er glauben schenkt.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      andERswodenkER
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    Verboten ist im übrigen nicht wer:

    Mastubiert, trinkt, raucht, tanzt, in der Nase popeln, schnäuzen und und und... ABER ein Handy in der Hand halten...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >Verboten ist im übrigen nicht wer:
    >
    >Mastubiert, trinkt, raucht, tanzt, in der Nase popeln, schnäuzen

    Was fuer Abgruende hier sich auftun!

    Schreib doch einfach: Handy am Steuer ist ungeheuer, denn es ist ein Spiel mit dem Feuer und wird teuer.

    PS: Ein Aufbauseminar ist nur notwendig, wenn 2 Verstöße im B- Bereich (wozu der Handy-Verstoß gehört) vorliegen.
    § 2 a StVG Rn 8 i.V.m. § 34 FeV mit Anlage 12

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>Verboten ist im übrigen nicht wer:
    >>
    >>Mastubiert, trinkt, raucht, tanzt, in der Nase popeln, schnäuzen
    >
    >Was fuer Abgruende hier sich auftun!
    >
    Schreib doch einfach: Handy am Steuer ist ungeheuer, denn es ist ein Spiel mit dem Feuer und wird teuer.

    PS: Ein Aufbauseminar ist nur notwendig, wenn 2 Verstöße im B- Bereich (wozu der Handy-Verstoß gehört) vorliegen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >Zu der Zeit war meine Freundin in dem Fahrzeug.
    >Also ne mögliche Zeugin gibt es.

    Wenn die Freundin vor Gericht aussagt, dass du nicht telefoniert hast, ist das eine astreine Straftat (§ 153 StGB). Wie kommt ihr immer auf die Idee, eine harmlose Owi mit einer Straftat verdecken zu wollen?

    >Kann man nicht sagen, dass die Polizisten eine falsche Aussage notiert haben, dass ich gesagt habe, dass ich nicht telefoniert habe?

    Kann man, wird aber mit einiger Sicherheit nichts bringen.

    >Bitte um Hilfe.... Brauche den Führerschein Beruflich....

    Dann solltest du:
    - dich aktiv mit den Verkehrsregeln auseinandersetzen,
    - die Folgen von Verkehrsverstößen wenigstens ungefähr abschätzen können und
    - dein Wissen nutzen und die Verkehrsregeln beachten.

    Andernfalls machst du früher oder später eine Dummheit, die dich den Lappen und damit den Job kostet. Wenn man auf den Schein wirklich angewiesen ist, sollte man damit entsprechend sorgsam umgehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    Wenn man auf den Schein wirklich angewiesen ist, sollte man damit entSPRECHEND sorgsam umgehen.

    Nett, @KK145, ich liebe Wortspiele. ;o)
    In dem Fall hätte dich eine FreiSPRECHeinrichtung vor einem Punkt und einem B-Verstoß bewahrt, @Dennis555.
    Auch wenn der finanzielle Aufwand der gleiche gewesen wäre....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Viviii
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    > Wenn man auf den Schein wirklich angewiesen ist, sollte man damit entSPRECHEND sorgsam umgehen.
    >
    >Nett, @KK145, ich liebe Wortspiele. ;o)
    >In dem Fall hätte dich eine FreiSPRECHeinrichtung vor einem Punkt und einem B-Verstoß bewahrt, @Dennis555.
    >Auch wenn der finanzielle Aufwand der gleiche gewesen wäre....

    Ich versteh ja immer noch nicht, wie man beim Autofahren telefonieren kann... das ist kein Vorwurf- jeder, wie er meint, aber ich verstehs trotzdem nicht^^
    Schon bevor ich den Führerschein hatte, hab ich es gar nicht gern gesehen, wenn einer im Auto telefoniert hat... doch jetzt, wo ich ihn habe und merke, wie ich mich konzentrieren muss... verstehe ich es schon zweimal nicht. Klar, jemand, der bereits 10-20 Jahre Autofährt kann ich nicht mit mir vergleichen, wo ich jetzt vllt knapp 10mal ohne FL gefahren bin... aber dennoch... es erfordert so viel Konzentration, dass ich nebenbei mich nicht noch auf ein Gespräch konzentrieren wollen würde... ob ich es könnte ist eine andere Sache!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Mittwoch, 10. Februar 2010
    Text
    >Die Aussage eines Polizeibeamten zählt vor Gericht so wie die Aussagen von 2 stinknormalen Bürgern. Als Beamte ist man ja unter sich - Gelle ?

    hanns, du laberst immer grössere schei....
    die aussage eines polizisten zählt genauso wie die eines "normalen" bürgers.

    bei einer verhandlung darf aber ein zeuge (hier der polizist) nicht lügen während der angeklagte lügen darf, dass sich die balken biegen.
    solltest dir mal die tante salesch oder den alexander hold im fernsehen ansehen.
    der richter ist in seiner entscheidung frei wem er glauben schenkt.

    mfg



    Bitte nicht aufregen! Die fachliche Kompetenz, Unternehmerisches Denken, Rechtschreibung und Kalkulationsvermögen hat doch Hanns hier schon zu Genüge bewiesen!
    Ich nehme diesen Sp...r gar nicht mehr für voll. Aussage eines Polizisten zählt doppelt, neeneenee..., was für ein D...!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 10. Februar 2010
    Text
    >>Die Aussage eines Polizeibeamten zählt vor Gericht so wie die Aussagen von 2 stinknormalen Bürgern. Als Beamte ist man ja unter sich - Gelle ?
    >
    >hanns, du laberst immer grössere schei....
    >die aussage eines polizisten zählt genauso wie die eines "normalen" bürgers.

    >der richter ist in seiner entscheidung frei wem er glauben schenkt.
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Gut erkannt, Tschenzi!
    Wobei es so ist, dass ein Beamter auch mit beruflichen Konsequenzen rechnen MUSS, wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden kann.
    Mag sein, dass dieser Aspekt, auf die Einschätzung der Glaubwürdigkeit bei Gericht, Einfluss nehmen KANN.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Mittwoch, 10. Februar 2010
    Text

    >Gut erkannt, Tschenzi!
    >Wobei es so ist, dass ein Beamter auch mit beruflichen Konsequenzen rechnen MUSS, wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden kann.
    >Mag sein, dass dieser Aspekt, auf die Einschätzung der Glaubwürdigkeit bei Gericht, Einfluss nehmen KANN.
    >

    Danke Peg! Sehe ich genauso!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mit Handy am Steuer erwischt (Probezeit) !!!
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 10. Februar 2010
    Text
    Außerdem sind Polizeibeamte immer zu zweit unterwegs. Warum wohl ?
    Es kommt nicht darauf an, dass sie dann zusammen auf die 8. Klasse kommen. So haben sie immer einen Beamten als Zeugen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten


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