Mit Bf17 im Ausland fahren ?
Roland Hungeling
schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
Ich bin selber Fahrlehrer und werde immer wieder zu diesem Thema befragt. Um Rechtssicherheit zu bekommen habe ich jüngst das Minesterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
Aktenzeichen: L 23 - TH 19926Berlin, 08.06.11
Sehr geehrter Herr Hungeling,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Absatz 1 "gekürzt":
Bf17 ist nur in Deutschland gültig!
jetzt aber
Absatz 2 "ungekürzt":
Obwohl nach hier vorliegenden Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Prüfungsbescheinigung zum deutschen "Begleiteten Fahren ab 17" in Österreich anerkannt wird, ist aus hiesiger Sicht jedoch davon abzuraten, als Teilnehmer am BF 17 im Ausland einen Pkw zu führen. Da diese Entscheidung allein nach dortigen nationalen Recht getroffen wurde und im Ausland kein Rechtsanspruch besteht, damit Fahrzeuge zu führen.
MfG
Bedeutet letztendlich:
Du darfst in Österreich damit fahren aber wenn irgendetwas passiert bist Du nicht abgesichert.
Möglicherweise verlierst Du den Versicherungsschutz aber auch sonstige Rechtsansprüche gehen eventuell verloren.
Mein Fazit: Auf keinen Fall im Ausland mit Bf17 fahren, die Risiken sind nicht zu kalkulieren und die ganze Sache kann damit böse enden.
Hoffe, dass dieser Beitrag zur Klärung beigetragen hat.
Gruß Roland
Aktenzeichen: L 23 - TH 19926Berlin, 08.06.11
Sehr geehrter Herr Hungeling,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Absatz 1 "gekürzt":
Bf17 ist nur in Deutschland gültig!
jetzt aber
Absatz 2 "ungekürzt":
Obwohl nach hier vorliegenden Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Prüfungsbescheinigung zum deutschen "Begleiteten Fahren ab 17" in Österreich anerkannt wird, ist aus hiesiger Sicht jedoch davon abzuraten, als Teilnehmer am BF 17 im Ausland einen Pkw zu führen. Da diese Entscheidung allein nach dortigen nationalen Recht getroffen wurde und im Ausland kein Rechtsanspruch besteht, damit Fahrzeuge zu führen.
MfG
Bedeutet letztendlich:
Du darfst in Österreich damit fahren aber wenn irgendetwas passiert bist Du nicht abgesichert.
Möglicherweise verlierst Du den Versicherungsschutz aber auch sonstige Rechtsansprüche gehen eventuell verloren.
Mein Fazit: Auf keinen Fall im Ausland mit Bf17 fahren, die Risiken sind nicht zu kalkulieren und die ganze Sache kann damit böse enden.
Hoffe, dass dieser Beitrag zur Klärung beigetragen hat.
Gruß Roland