Mit Bf17 im Ausland fahren ?

  • Mit Bf17 im Ausland fahren ?
     Roland Hungeling
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Ich bin selber Fahrlehrer und werde immer wieder zu diesem Thema befragt. Um Rechtssicherheit zu bekommen habe ich jüngst das Minesterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

    Aktenzeichen: L 23 - TH 19926Berlin, 08.06.11

    Sehr geehrter Herr Hungeling,
    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Absatz 1 "gekürzt":

    Bf17 ist nur in Deutschland gültig!

    jetzt aber

    Absatz 2 "ungekürzt":

    Obwohl nach hier vorliegenden Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Prüfungsbescheinigung zum deutschen "Begleiteten Fahren ab 17" in Österreich anerkannt wird, ist aus hiesiger Sicht jedoch davon abzuraten, als Teilnehmer am BF 17 im Ausland einen Pkw zu führen. Da diese Entscheidung allein nach dortigen nationalen Recht getroffen wurde und im Ausland kein Rechtsanspruch besteht, damit Fahrzeuge zu führen.

    MfG

    Bedeutet letztendlich:

    Du darfst in Österreich damit fahren aber wenn irgendetwas passiert bist Du nicht abgesichert.

    Möglicherweise verlierst Du den Versicherungsschutz aber auch sonstige Rechtsansprüche gehen eventuell verloren.

    Mein Fazit: Auf keinen Fall im Ausland mit Bf17 fahren, die Risiken sind nicht zu kalkulieren und die ganze Sache kann damit böse enden.

    Hoffe, dass dieser Beitrag zur Klärung beigetragen hat.
    Gruß Roland
  • Thema
    Re: Mit Bf17 im Ausland fahren ?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Text
    Hallo,

    Was ist denn das für eine Wischi-Waschi Antwort vom Ministerium!
    Entweder die Prüfbescheinigung wird in Ö anerkannt, dann mit allen Rechten und Pflichten, oder nicht.
    Und laut Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Österreich wird die Prüfbescheinigung dort anerkannt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Bf17 im Ausland fahren ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Text
    >Was ist denn das für eine Wischi-Waschi Antwort vom Ministerium!

    Was für eine Antwort soll man denn von einem deutschen Ministerium zur Rechtslage in Österreich erwarten? Da wird man sich doch hüten, irgendetwas verbindliches zu schreiben.


    >Und laut Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Österreich wird die Prüfbescheinigung dort anerkannt!

    Das ist die relevante Aussage.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Bf17 im Ausland fahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 7. Juli 2011
    Text
    >>Und laut Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Österreich wird die Prüfbescheinigung dort anerkannt!
    >
    >Das ist die relevante Aussage.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Tja, Roland - und wenn du dich in der www.fahrlehrerecke.de anmeldest, kannst du es auch dort selbst nachlesen. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Bf17 im Ausland fahren ?
    Autor
      Roland Hungeling
      schrieb am Samstag, 9. Juli 2011
    Text
    >>>Und laut Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Österreich wird die Prüfbescheinigung dort anerkannt!
    >>
    >>Das ist die relevante Aussage.
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Tja, Roland - und wenn du dich in der www.fahrlehrerecke.de anmeldest, kannst du es auch dort selbst nachlesen.

    Hallo Peg,
    es geht nicht darum, dass Österreich Bf17 anerkennt oder nicht sondern dass den Bf17 Fahrern eventuell jeglicher Rechtsanspruch aus deutscher Sicht verloren geht!!! Ein Unfall in Österreich zum Beispiel.
    Denk doch mal an den Versicherungsschutz etc.
    Die Aussage des Bundesministeriums auf diese Anfrage ist doch jetzt eindeutig! Willst Du jetzt wirklich empfehlen dass Bf17er in Österreich fahren sollen???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit Bf17 im Ausland fahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 9. Juli 2011
    Text


    Ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, warum du dich wegen einer Auskunft bzgl. des Kfz-VERSICHERUNGsschutz für bF17er in ÖSTERREICH, an das DEUTSCHE Ministerium FÜR VERKEHR wendest. O_o
    Meines Erachtens, der komplett falsche Ansprechpartner ..... :o(

    Dass eine Erweiterung jeder Kfz-Versicherung nötig ist, wenn bF17 ins Spiel kommt, sollte ein klarer Fall sein. Die meisten Versicherungen schlagen dafür ja auch mächtig was auf die zu zahlenden Prämien drauf. :o( Andere nicht (so war das bei uns :o) ).

    Es geht also darum, ob das Fzg. entspr. bF17 versichert ist - und nicht darum, wo es fährt- SOLANGE es dort lt. Gesetz erlaubt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mit Bf17 im Ausland fahren ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 9. Juli 2011
    Text
    >es geht nicht darum, dass Österreich Bf17 anerkennt oder nicht sondern dass den Bf17 Fahrern eventuell jeglicher Rechtsanspruch aus deutscher Sicht verloren geht!!!

    Ok, von welchem "Rechtsanspruch" reden wir? Haftpflicht? Kasko? Etwas ganz Anderes?

    Ich gehe jetzt einmal von der Haftpflicht aus: "Jeglicher Rechtsanspruch" kann gar nicht verloren gehen, schlimmstenfalls hat die Versicherung nach erfolgter Regulierung dann Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer.

    Und auch dafür ist das Eis recht dünn: Einfache Fahrlässigkeit begründet nämlich in der Regel keinen Regressanspruch. Durch die österreichische Auskunft zur Anerkennung des BF17 kann man sich - im unwahrscheinlichen Fall, dass trotzdem FoFE verfolgt wird - zumindest auf einen Verbotsirrtum berufen.


    >Ein Unfall in Österreich zum Beispiel.
    >Denk doch mal an den Versicherungsschutz etc.

    Genau dieses "etc." würde mich interessieren. Welche speziellen Probleme sollen denn auftreten?


    >Die Aussage des Bundesministeriums auf diese Anfrage ist doch jetzt eindeutig!

    Nein, das BMVBS sagt doch nur, dass sie zur Lage in Österreich keine Auskunft geben können/wollen. Das wäre auch reichlich sinnlos: Ein deutsches Ministerium kann zur Rechtslage in Österreich sowieso keine verbindlichen Auskünfte geben.


    >Willst Du jetzt wirklich empfehlen dass Bf17er in Österreich fahren sollen???

    Ja. Das Risiko beschränkt sich auf die Kontrolle durch einen unkundigen Polizisten, aber das Problem kannst du auch im Inland mit einem Vorkriegs-/saarländischen/sonst irgendwie exotischen Führerschein bekommen.

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