Mit B-Prüfbescheinigung Roller fahren?

  • Mit B-Prüfbescheinigung Roller fahren?
     Oli!
      schrieb am Dienstag, 12. Mai 2009
    Hallo,
    habe B bestanden und werde in zwei Wochen 18. Darf ich bis dahin eventuell schon Roller fahren? Vermutlich ist das in unserem schönen Bürokratie-Staat unmöglich, aber man weiß ja nie...
    Zumindestens Mofa sollte doch funktionieren.

    Danke!
  • Thema
    Re: Mit B-Prüfbescheinigung Roller fahren?
    Autor
      Stefan1990
      schrieb am Dienstag, 12. Mai 2009
    Text
    >Hallo,
    >habe B bestanden und werde in zwei Wochen 18. Darf ich bis dahin eventuell schon Roller fahren? Vermutlich ist das in unserem schönen Bürokratie-Staat unmöglich, aber man weiß ja nie...
    >Zumindestens Mofa sollte doch funktionieren.
    >
    >Danke!

    Bis zu deinem Geburtstag darfst du garnichts fahren ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit B-Prüfbescheinigung Roller fahren?
    Autor
      Kawau
      schrieb am Dienstag, 12. Mai 2009
    Text
    Soweit ich weiß darfst du Roller auch alleine fahren.
    Informier dich doch einfach nochmal bei deiner Fahrschule :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit B-Prüfbescheinigung Roller fahren?
    Autor
      Krischan
      schrieb am Dienstag, 12. Mai 2009
    Text
    Die Lösung ist sogar hier auf Fahrschule.de zu finden...
    Zitat:
    Die in der Führerscheinklasse B enthaltenen Führerscheinklassen M, S und L sind auch bei Erwerb der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren enthalten. Die enthaltenen Führerscheinklassen M, S und L gelten ohne Einschränkungen und Auflagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit B-Prüfbescheinigung Roller fahren?
    Autor
      Mursik
      schrieb am Dienstag, 12. Mai 2009
    Text
    Da du nicht geschrieben hast, daß du begleitetes Fahren gemacht hast, gehe ich davon aus, daß du den ganz normalen Führerschein gemacht hast. Dieser gilt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und somit darfst du vorher gar nichts fahren. Noch nicht mal ein Mofa, wenn du keine Prüfbescheinigung dafür hast.
    Aber vorsicht: auch wenn du 18 bist, darfst du erst fahren, wenn du das Kärtchen in der Hand hast. Die Bescheinigung vom Prüfer gilt nicht als Führerschein und berechtigt nicht zum Führen von Fahrzeugen.

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