Mit BF17 auch nach Frankreich ?!

  • Mit BF17 auch nach Frankreich ?!
     Sneijder
      schrieb am Montag, 22. Februar 2010
    Servus!
    Heute traf ich 2Bundespolizisten in der Mittagspause und habe sie gefragt,ob ich mit dem BF17 ins Ausland darf.

    Ich ging davon aus,dass er nur in Deutschland gilt,der Polizist fragte aber bei dem Kollegen in Frankreich nach und sagte mir dann:

    In Frankreich darf man ebenfalls mit 17 ein Fahrzeug mit Begleitung führen.

    Ich bin verwirrt :p
  • Thema
    Re: Mit BF17 auch nach Frankreich ?!
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 22. Februar 2010
    Text
    Hi,

    ja, auch in F darf man mit 17 fahren.

    Aber DU nicht mit einer deutschen Fahrerlaubnis BF17.

    Diese ist nur national gültig.

    Erst wenn du die Plastikkarte hast darfst du damit ins Ausland!

    Wolfe

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